Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Miaa1234 am 11.01.2017, 15:32 Uhr

Was steht mir zu ?

Hallo Mädels,

Wisst ihr was einer Alleinstehenden Mutter, an geld zusteht, was man alles beantragen kann? Also ich meine nach dem jahr wenn man kein elterngeld mehr bekommt.
Ich frag mich momentan wie ich das alles schaffen soll. Mein sohn ist jetzt 9 Monate alt. Ich musste gezwungener maßen wieder mit ihm zu meiner Mutter ziehen. Das ist aber keine Option noch länger zu bleiben, da überall Schimmel hier ist, und es auch zu klein für uns alle ist. Nun hätte ich endlich eine 2 Zimmer Wohnung für 650 euro warm gefunden, was für die gegend hier ( Nähe von Audi) ein wirklicher glücks treffer ist. Aber nein das amt möchte mir weder die kaution noch die ganze miete zahlen. Ich müsste für die miete 200 Euro selbst zahlen. Ist ja auch in Ordnung solange ich elterngeld bekomme. Aber was ist dannach? Was steht mir zu? Ich muss ja meine Rechnungen auch alle weiterhin zahlen das sind dann auch nochmal 300 euro im Monat. Der kindsvater zahlt mir auch nicht den Vollen Unterhalt, bei seinem verdienst würden mir 390 EUR zustehen, und er zahlt mir nur 250 euro. Er sagt wenn ich ihm alles zahlen lasse dann geht er aus der Nachtschicht raus, und dann bekomme ich sowieso weniger -.-
Ich kann nicht noch länger warten bis sich mal wieder was neues findet, wegen dem Schimmel hier.
Kennt sich jemand aus ?

Liebe grüße

 
6 Antworten:

Re: Was steht mir zu ?

Antwort von desireekk am 11.01.2017, 15:40 Uhr

Hallo,

der KV darf NICHT sein Einkommen vorsätzlich mindern um weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

Wer hat die 390 € festgelegt?

Gruss

D

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Re: Was steht mir zu ?

Antwort von Miaa1234 am 11.01.2017, 15:46 Uhr

Als ich schwanger war, war ich beim Jugendamt. Laut Tabelle müsste er mir 390 zahlen. Ich wollte das alles nur nicht durch das Jugendamt laufen lassen, weil ich keine Lust auf Ärger mit ihm hatte. Aber jetzt sieht die Situation natürlich anders aus.
Aber die können doch auch nichts unternehmen, wenn er jetzt vorsätzlich aus der Nachtschicht raus geht?!

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Re: Was steht mir zu ?

Antwort von Sternenschnuppe am 11.01.2017, 15:47 Uhr

Lass das mit dem Unterhalt das Jugendamt regeln.
Er darf sein Einkommen nicht mindern mit Absicht.
Notfalls pfänden sie eben direkt beim AG wenn es dann einen Titel gibt.
Das Kind hat ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreeung und dann kannst Du auch wieder arbeiten gehen.

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Doch können sie

Antwort von Sternenschnuppe am 11.01.2017, 15:49 Uhr

Dann wird ihm das angerechnet was er verdienen könnte.
Dass er darauf verzichtet ist dann sein Problem, nicht Deines.

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Re: Was steht mir zu ?

Antwort von Miaa1234 am 11.01.2017, 15:54 Uhr

Ich möchte sehr ungern meinem sohn mit 1 jahr schon abgeben, das würd ich gar nicht übers herz bringen.
Aber auch wenn... meine stelle ist jetzt für 3 jahre vergeben, weil es so abgemacht war, das ich 3 jahre lang Zuhause bleibe. Müsste der Chef mich trotzdem wieder nehmen, wenn ich es mir jetzt anders überlege? Das wäre aber wirklich nur die aller aller letzte option für mich. Ich leide noch etwas an einer angststörung, die ich noch nicht ganz besiegt hab ( da ich mein erstes kind in der 37 ssw verloren hab). Daher habe ich zu niemand vertrauen, wenn mein sohn irgendwo ist, außer bei der Oma.

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Re: Was steht mir zu ?

Antwort von Holzkohle am 11.01.2017, 16:45 Uhr

zuerst einmal würde ich Dir raten für Dein Kind die Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen. Das ist kostenlos, tut nicht weh, geht schnell und vor allem hilft es Dir für die Zukunft ungemein und dem Kind auch. Dir entsteht keinerlei Schaden oder ähnliches. Das JA sorgt auch dafür, dass Du z.B. den vollen Unterhalt und nicht nur einen Teil davon bekommst. Ich würde mich auf so einen Kuhhandel auch gar nicht einlassen. Wenn vom JA schon ausgerechnet wurde, dass dem Kind SOUNDSOVIEL zusteht, dann ist das so - da kann der Ex reden was er will. Von puren Drohungen würde ich mich nicht einschüchtern lassen (würde die dem JA gegenüber aber auch äußern)

Das Zweite - bevor Du Dir Gedanken über eine vorzeitige Wiederaufnahme Deiner Arbeit machst, würde ich erstmal abchecken, ob das a) möglich ist und ob b) die Oma das Kind auch wirklich dauerhaft nehmen würde. Eine Alternative wäre ja vielleicht auch an einem Tag oder zwei eine Tagesmutter oder eine Kita.

Im Übrigen wollte man mir damals nach meinem Umzug von Muc nach B ebenfalls meine (damals) 550 Euro-"teure" Wohnung nicht bezahlen. Ich musste nachweisen, und das konnte ich auch, dass es 1. keinen anderen, besseren, preiswerteren Wohnraum gibt in dieser Gegend und 2. die Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit einer Wohnung in dieser Ecke der Stadt besteht. Und das war damals die bereits erfolgte Umschulung in eine Schule im Wohngebiet + die Nähe zu meinen Eltern (nichtmal ne Straße entfernt) und damit gesicherte Betreuung am Nachmittag, er war damals 7 Jahre alt. Ich habe dann einen Aufschub von einem Jahr bekommen, danach hätte ich entweder selbst zahlen müssen oder eben raus gemusst. GsD habe ich in dem Jahr dann einen Job gefunden.

Alles Gute.

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