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Geschrieben von Kristina77 am 16.05.2009, 21:48 Uhr

Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Hallo!

Ich frage mich wie oben bereits geschrieben, was ich machen soll? Der KV ist seit heute (1 Wo) verschwunden, tel. nicht erreichbar und er war in einer sehr fragwürdigen Verfassung als ich ihn vor einer Woche sah. Das ist seit ich ihn kenne noch nie gewesen und ich weiß auch, dass er auch für niemand anderen erreichbar ist (die Leute, die wir gemeinsam kennen).
Ist es nicht Sache seiner Eltern eine Vermisstenanzeige zu machen?
Bin ich hysterisch? Ich habe ein schlechtes Bauchgefühl. Was soll ich machen?

lg, kristina

 
5 Antworten:

Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Antwort von berita am 16.05.2009, 21:54 Uhr

Ist sein Handy wirklich aus oder geht er nur nicht ran? Wenn er es aufgeladen hat zwischendurch, wäre das ja eine Art Lebenszeichen. Wenn nein, würde ich alle angerufen, die ihm nahe stehen, auch die Eltern. Wenn er sich nirgendwo gemeldet hat, würde ich wohl die Polizei informieren (falls es die Eltern nicht tun). Ich drück die Daumen, dass er nur irgendwo "versackt" ist!

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Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Antwort von leaelk am 16.05.2009, 21:56 Uhr

Hallo,
ich persönlich hätte wahrscheinlich schon die Polizei angerufen und mich erkundigt, wie ich nun weiter vorgehe. Wahrscheinlich wären die dann zumindest mal bei ihm zu Hause vorbei gefahren....
Gerade wenn er in schlechter Verfassung und womöglich psychisch labil ist.
Ich selber arbeite ehrenamtlich in einem telefonischen Krisendienst für Menschen mit psychischer Erkrankung und wenn dort jemand anruft und ich mir nicht sicher bin, ob derjenige nicht vielleicht doch Suizidabsichten hat und ich das nicht relativ sicher klären kann (klare Versicherung auf die Frage zu Suizidabsichten), dann schicke ich der Person auch die Polizei vorbei. Das ist nicht böse gemeint, aber ich möchte mir später nicht vorwerfen, das ich weggeschaut habe.

Das Ganze ist jetzt wahrscheinlich nicht ganz vergleichbar, aber ich wollte Dir damit einfach sagen, das ich persönlich sehr sensibilisiert bin bei dieser Thematik und lieber einmal zu oft handel, als einmal zu wenig. Und das hat nichts mit Panikmache zu tun.

LG Kerstin

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Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Antwort von Kristina77 am 16.05.2009, 22:18 Uhr

Zu Hause ist er fix nicht, er wohnt noch bei seiner Oma. Diese Woche ist dort die shriftliche Kündigung seines AG eingetrudelt, weil er auch nicht mehr zur Arbeit erscheint.

Lealk, du hast Recht, ich bin eigentlich auch jemand, der lieber einmal zuviel als zuwenig handelt, aber ich bekomme von seiner Familie und einem Freund das Gefühl, dass ich überreagiere, sie denken er ist in der (Alkohol)-Welle. Aber doch nicht seit ca. 10 Tagen! Er hat ein schweres Alo-Problem, aber das mindert doch die Sorge um ihn nicht!???

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Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Antwort von Lena_1977 am 17.05.2009, 8:56 Uhr

Kristina, mach dir keine Gedanken, wahrscheinlich hat er einen Verbündeten gefunden und säuft sich zu, oder er ist besoffen in den Bach gefallen und seit einer Woche tot (sorry) - was ich damit sagen möchte, du kannst es eh nicht ändern und du bist weder in der Pflicht noch Verantwortung nach ihm zu suchen oder eine Anzeige aufzugeben.
Das können seine Eltern oder seine Oma machen....
Die Polizei wird ihn auch nicht gross suchen, vielleicht wissen sie ja sogar wo er ist (Ausnüchterungszelle) - aber er kann sich aufhalten wo er möchte. Vielleicht kontrollieren sie ein paar Männer die auf Parkbänken am Bahnhof schlafen mehr - aber das wars dann auch.
Dein Ex wird dir auch sssoooo dankbar sein, wenn die Bullen dann sagen - ihre Ex hat sie als Vermißt gemeldet - ganz ehrlich, wahrscheinlich wird er dich in dem Moment dafür abgrundtief hassen....

Lass es einfach und denk an etwas anders und freu dich über jeden Tag an dem er nicht auftaucht. Und mit ein bißchen Glück (und darauf würde ich hoffen) fällt er diesmal so tief (Intensivausnüchterung) das er dann eine Therapie anfängt - aber bekannt stirbt die Hoffnung zu letzt.

Meine Meinung,
Lena

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kopfschüttel lena

Antwort von vallie am 17.05.2009, 11:11 Uhr

also bitte, es ist immerhin ein MENSCH, der abgängig ist, dazu der ex, den sie mal geliebt hat und der vater ihres kindes!!!
natürlich macht man sich da sorgen!!!
wenn er jetzt vermisst wäre und er NICHT alkoholkrank wäre, würde man ihn doch auch suchen oder bist du so herzlos und abgebrüht, daß dir das an der nase vorbeigeht???? ich gebe zu bedenken, daß ein alkoholiker krank ist und nicht aus jux und dollerei trinkt, obwohl das scheinbar nicht aus den köpfen geht....


ich würde auch bei der polizei anrufen und nachfragen. hätte ICH wahrscheinlich schon nach drei tagen gemacht.

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