Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von julia.e am 07.11.2004, 17:45 Uhr

von nun an allein

hallo ihr lieben,mein mann hat sich diese woche von mir getrennt,haben einen 22 mon. alten sohn,waren nicht verheiratet aber lebten 4 jahre zusammen.kann mir jemand sagen wo ich jetzt überall hin muß usw.
ich weiß ja echt nicht wie es jetzt weiter geht?
viele liebe grüße julia

 
2 Antworten:

Re: von nun an allein

Antwort von Fabibaby am 08.11.2004, 10:35 Uhr

Hallo Julia,

das er Euch verlassen hat , tut mir sehr leid! Fühl Dich umarmt!!
Ich denke das Dir der Weg zum Sozi nicht erspart bleiben wird um Deinen Lebensunterhalt zu bekommen, wenn er sich weigert Unterhalt zu zahlen wird dir der Gang zum Jugentamt auch nicht erspart bleiben.
Ich wünsche Euch alles Gute für die Zukunft!!

LG
Alex

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Re: von nun an allein

Antwort von desireekk am 08.11.2004, 20:56 Uhr

Ganz wichtig:

Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden.
deshalb: sofort für Dich und das Kind Unterhalt (schriflich, Einschr. Rückschein) fordern!

Weißt Du, was er verdient?

schau mal bei www.mein-recht.de in der Düsseldorfer Tabelle, was er zahlen muß für das Kind und dort findest Du auch irgendwo was zu ledigen Müttern. Da gibt es nämlich keine Tabelle.

Und: Ab zum Anwalt! Lass Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen, wenn Du kein eigenes Einkommen hast.

Viele Grüße und gute Nerven,

Désirée

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