Geschrieben von Malli am 12.02.2011, 14:49 Uhr |
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Wenn ich mich jetzt trennen würde, würde ich dann von irgendwo irgendwelche Zuschüsse bekommen. Ich habe zwei Kinder, 4 und 2 Jahre alt. Ich bin noch ein Jahr in Elternzeit und arbeite auf 400 €. Mit dem Kindergeld zusammen hätte ich dann 730 € im Monat. Davon kann ich mir aber doch keine Wohnung nehmen. Müsste ja schon mind. 3 Zimmer haben. Ist oder war jemand von euch vielleicht auch in so einer Situation und kann mir helfen?
Re: Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Antwort von bobfahrer am 12.02.2011, 14:52 Uhr
Also du bekommst - wenn die Kinder bei dir Leben - Unterhalt für beide Kinder, seid Ihr Verheiratet, was verdient dein Mann / Partner usw...
Das kann man ausrechnen...
Re: Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Antwort von Malli am 12.02.2011, 15:24 Uhr
Wir sind verheiratet. Habe gerade mal einen Unterhaltsrechner versucht. Trennungsunterhalt und Minderjährigenunterhalt. Das wären zusammen über 1000€. Kann das denn sein? Dann hätte er doch viel zu wenig.
Re: Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Antwort von bobfahrer am 12.02.2011, 15:30 Uhr
Es kommt auf sein Netto an..., er darf um die 1000€ behalten - muß ja auch leben können. Was hat er Netto?
In diesem Fall wohl kein Anspruch auf ALG II...
Antwort von Ralph am 12.02.2011, 16:26 Uhr
Zusammen mit Unterhalt kämst Du dann auf rund 1700,- € für 3 Personen. Damit wäre ALG II ausgeschlossen, denn der Bedarf an Regelsätzen beträgt in Eurem Fall 920,- €, und für rund 800,- € warm solltest Du eine Wohnung für Euch finden können.
Allenfalls könnten Wohngeldansprüche bestehen, das müßte man ausrechnen (lassen).
Auf keinen Fall aber darfst Du auf Unterhaltsansprüche verzichten, um anschließend dann Sozialtransfers zu beanspruchen, das funktioniert nicht.
Viele Grüße
Ralph
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Apropos Urlaub: Vielleicht hat jemand Interesse
Mal ne andere urlaubsfrage...
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Habt ihr auch solche Mütter?
Zuviel arbeiten
War das bei euch auch so?
Kann mir mal bitte jemand helfen wg. gemeinsamem Sorgerecht und Unterschrift?