Geschrieben von carmelot am 29.01.2011, 14:48 Uhr |
Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Mal ne Frage, wie würdet ihr eigentlich damit umgehen, wenn der Vater eurer Kinder nicht immer richtig auf das gemeinsame Kind aufpasst, spricht es ihm weg läuft, weil er mit sich beschäftigt ist...
Die Frage ist nicht polarisierend zu verstehen, ich werde sicher nicht gleich mit Umgangsverbot drohen oder sonst was, aber mir ist nicht mehr wirklich behaglich dabei...
Beide Vorfälle hat er mir selbst berichtet, was ihn ja ehrt bzgl. der Ehrlichkeit, aber seitdem ist mir nicht mehr wirklich wohl...ich sagte ihm das auch, vor allem dass das nie wieder passieren darf und er ein Blick auf unseren Sohn haben soll IMMER.
Vorfall A: Schwimmbad, Umkleidekabine, unser Sohn läuft ihm davon, nachdem er die Türe selbst öffnete. Statt sofort hinterherzulaufen, trocknet er sich erst mal ab, dann zieht er sich seelenruhig an und stiefelt los... findet ihn nicht, Panik. Sohn hat sich in einem Spint versteckt!!!
P.S. Er kann noch nicht schwimmen, Kiga-Kind.
Vorfall B: Sohn läuft ihm aus der Wohnung davon und rennt weg, Vater ist abermals mit sich und dem Altpapier beschäftigt, welches er weg bringen will... er wohnt an einer Hauptverkehrsstraße... Irgendwann (paar Minuten) geht der Vater los. Sohn weg. Er rennt mehrmals die Straßen rauf und runter, ohne Ergebnis. SCHOCK. Ende vom Lied, unser Sohn rannte ca. 200 Meter weit weg zum nächsten Nachbarn und sitzt da brav am Küchentisch, Jacke etc. schon alles aus.
Was würdet ihr tun? außer mit dem KV reden (habe ich getan).
Re: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Antwort von Dinchen16012009 am 29.01.2011, 15:31 Uhr
Ist ja schön das er so ehrlich ist, aber spätestens beim zweiten mal läuft man doch gleich hinterher oder nicht?
Kann er denn nicht jemanden mitnehmen der in der Lage ist auf das Kind aufzupassen, wenn er es ja anscheinend nicht ist???
Bin grad ganz wirr!!!!
Das gehört doch eigentlich zum normalen Menschenverstand oder nicht???
Re: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Antwort von sophieno am 29.01.2011, 18:03 Uhr
Wenn mit dem Vater nicht zu reden ist, solltest du dich an dein Kind wenden, und ihm kindgerecht erklären, dass er nicht weglaufen darf, auch nicht beim Vater.
Lg sophieno
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