Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 25.04.2004, 9:53 Uhr

Verheiratet aber getrennt lebend - wie sieht es bei Erwerbsunfähigkeit usw. aus?

Hi

Ich denke solche Fragen solltest Du mit dem Anwalt Deines Vertrauens klären.

Zur Informationsverbreiterung: Ich weiss von einem mir persönlich bekannten Fall, da Frau die Kinder ohne eigenen und Ki-Unterhalt (eine Weile bekam sie noch Vorschuss) versorgt und selbst ihre Brötchen verdient.

Bei Scheidung wurde ein gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt festgehalten.

Die Kiddies sind heute gross und es geht ihnen den Umständen entsprechend gut.
Der Ex trieb sich in die Schuldenfalle und gehört nun der Sozi-Empfänger-Gemeinde an.

Die Mädels und Jungs des Sozi haben dann nicht dumm einfach mal eine Forderung an die Exfrau gestellt, die besagte, dass sie zu Unterhalt verpflichtet ist, weil er ansonsten keine Anverwandten mehr hat.

Bei manchem mag das funktionieren. Sie hat sich einen Anwalt genommen und das Sozi trat zügig von der vermeintlichen Verpflichtung zurück.

Papier ist und bleibt leider eben doch oft graue Theorie.

Und was heute gilt, muss Morgen nicht mehr Rechtens sein.
ich blicke auch noch vorsichtig in die Zukunft, weil man unseren Versorgungsausgleich auf den Eintritt ins Rentenalter verschoben hat. ..weiss den FAchbegriff jetzt nicht mehr.

Fakt ist, dass mir kein Anwalt eindeutig sagen konnte, ob ich dabei nicht irgendwann noch blöd aus der Wäsche schaue. Die Hoffnung war wohl, dass mein Ex sich bis dahin eine Polster an Rentenanwartschaft angeschafft hat und dann irgendwie eine galante Zwischenlösung gefunden werden kann, weil man mir dann die Ki-Erziehungszeiten anrechnen könne. So im Sinne von Billigkeit.
Das ist aber nichts als graue Theorie und könnte mich genausogut in den Hintern beissen.

Grüsse
lucile

 
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