Geschrieben von lilifee-hl am 31.01.2013, 23:58 Uhr |
Vaterschaftsaberennung
Hallo ihr lieben.
Vorgeschichte: Mein Noch-Ehemann ist nicht der (leibliche) Vater meines nach Scheidungsantrag geborenen Sohnes, welcher nach 1, 5 Jahren Trennung auf die Welt kam. Da mein neuer Lebensgefährte der leibliche Vater ist, möchte er natürlich die Vaterschaft anerkennen. Dazu bewegte ich nach langer Diskussion meinen Noch-Ehemann zur Vaterschaftsaberkennung. Nach Unterschift beim Standesamt droht dieser nun mit Widerspruch.
Nun meine Frage: Wie lange, wenn überhaupt, ist es möglich eine Vaterschaftsaberkennung zu widersprechen?
Hoffe auf baldige Antwort
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von CKEL0410 am 01.02.2013, 6:47 Uhr
Solang ihr noch verheiratet seid bleibt es so, erst nach der Scheidung kann das geklärt werden!
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 7:26 Uhr
Er will Unterhalt zahlen für ein Kind dessen Vater er nicht ist!
Repekt.
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von Sternenschnuppe am 01.02.2013, 8:18 Uhr
Wenn er unterschrieben hat, hat er unterschrieben.
Hat Dein LG schon anerkannt ?
Gültig ist es erst nach der Scheidung.
Dein LG kann auch auf Vaterschaftsfeststellung klagen danach wenn er zicken sollte.
Zahlt Dein Ex denn auch Unterhalt ?
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von lilifee-hl am 01.02.2013, 11:16 Uhr
Wir haben eine gem. Tochter (14) für die er kein Unterhalt zahlt. Was auch schwer fällt wenn man keiner Abeit nachgehen möchte. Für meinen Sohn könne er natürlich ebenfalls nicht zahlen - ich solle doch zur Unterhaltskasse gehen, waren seine Worte. Nur kann es das doch auch nicht sein.
Die Unterschrift leistete der Zwangsvater (Noch-Ehemann) am Montag und bereits dienstagabend teilte er telefonisch mit er könne ja binnen 8 Tagen widerrufen.
Den ganzen Terror verbreitet er nur der Unruhe willen, so wusste er ja auch nicht ob er eine Vaterschaftsaberkennung überhaupt unterschreiben solle. Mit seinen Worten standen die chancen 50/50. Er wolle sich ja jetzt um dieses Kind kümmern - obwohl ein leiblicher sich kümmernder Vater vorhanden ist. Hinzu kam ihm die Idee, dass er doch als Vater auch Rechte (Besuchsrecht) habe.
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von Sternenschnuppe am 01.02.2013, 12:40 Uhr
Manche Menschen sind einfach irre.
Lass Dich nicht beirren. Hat Dein LG auch schon unterschrieben ?
Wann ist die Scheidung durch ?
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von lilifee-hl am 01.02.2013, 14:13 Uhr
Der Kindsvater wird kommenden montag die Vaterschaft anerkennen, früher gings zeitlich nicht. Jedoch ist es sehr dringend da wir die gemeinsame Elternzeit (2mon.) nutzen. Dafür ist es ja so wichtig mit der Vaterschaftsaberkennung, denn ohne diese, kann er keine Elternzeit beantragen. Denn gesetzlich ist er ja noch nicht der Vater.
Ich muss gestehen, anfangs dachten wir über den Weg des Unterhaltsvorschuss nach, schließlich verhindert(e) mein Ehemann diesen Antrag, womit uns natürlich finanzielle Einbußen entstehen.
(2 Monatsgehälter)
Die Scheidung läuft seit Okt. 2011 und der Termin ist angesetzt auf März diesen Jahres. Da liegt jedoch das weitere Problem, mein Ehemann will die Scheidung verzögern so lange es geht. Was wiederum bedeuten würde, dass die Rechtmäßigkeit der Vaterschaft ebenfalls offen bleibt.
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von Sternenschnuppe am 01.02.2013, 15:08 Uhr
Verzögern wegen Vorsorgeausgleich ?
Glaube den kann man abkoppeln irgendwie.
Trete Deinem Anwalt mal in den Hintern, das ist ein Härtefall soweit ich weiss.
Vorschuss fällt dann auf Euch zurück sobald die Vaterschaft umgeschrieben ist.
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von shinead am 01.02.2013, 16:32 Uhr
Seit wann seit ihr getrennt? Wahrscheinlich 2010, wenn die Scheidung seit 2011 läuft.
Der Richter kann die Zerrüttung der Ehe auch nach "schon" zwei Jahren Trennung feststellen, wenn nur ein Ehepartner glaubhaft und nachdrücklich versichert, dass er nicht mehr an der Ehe festhalten möchte!
Also: glaubhaft (neue Beziehung aus der schon ein Kind hervorgegangen ist) und nachdrücklich (Vater des Kindes möchte so schnell wie möglich seine Rechte haben und wahrnehmen) beim Termin darauf aufmerksam machen.
Sprich' Dich da mit Deinem Anwalt ab.
Alle anderen Streitigkeiten (Haus&Hof, Versorgungsausgleich etc.) werden dann von der Scheidung abgekoppelt und später geklärt.
Re: Vaterschaftsaberennung
Antwort von laura86 am 01.02.2013, 18:43 Uhr
Solange du verheiratet bist hast du keinen anspruch auf unterhaltsvorschuß von der unterhaltsvorschußkasse! Anwalt in den hintern treten, dass die scheidung endlich durchgeht. Lg