Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kajuro81 am 17.02.2004, 22:03 Uhr

Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde?

Kann ich eine im jahr 2003 vom Jugendamt beurkundete Unterhaltszahlung jetzt ändern lassen oder erst nach der frist von 2 Jahren?
Vater des Kindes verdient nämlich schon von Anfang an mehr als berechnet wurde, sagt sogar das Jugendamt. Unterhaltszahlung müsste deutlich höher sein. Was kann ich machen, Änderung jetzt schon möglich?

 
5 Antworten:

Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde?

Antwort von Rob am 19.02.2004, 12:02 Uhr

Normalerweise nicht. Warum erstellt dann das Jugendamt eine Urkunde über den zu niedrigen Betrag?
wundert sich Rob

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Re: Unterhaltszahlung ändern trotz Urkunde?

Antwort von Kathrinchen79 am 19.02.2004, 14:33 Uhr

Hallo!

Wieso sollte das micht gehen? Mein Freund muß auch Unterhalt zahlen, und die Dame vom JA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er sich melden muß sobald er mehr verdient (zum Glück ist die Dame aber sehr nett und verständnisvoll gewesen). D.h. er müßte sofort mehr zahlen falls er mehr verdient, hat sie schon gesagt.

(Daß er das von sich aus melden muß ist allerdings wohl nicht ganz richtig, unsere Anwältin sagte von sich aus muß er das nicht, doch sobald bekannt ist, daß er mehr verdient, muß er auch mehr zahlen).

Weiterhin hat die Kindesmutter auch schon jederzeit vor Ablauf der 2-Jahresfrist das Recht auf Auskunft, sobald sie den Verdacht hat, daß sich beim Einkommen was geändert hat. Hat uns auch die Dame vom JA gesagt, und bei 'nem Bekannten von uns ist das tatsächlich auch so. Seine Ex schickt ihm regelmäßig alle paar Monate das Amt auf den Hals (allerdings ohne Erfolg, er verdient nach wie vor das gleiche, doch es geht dabei glaub ich mehr um "Rache" oder so).

Also ich würde das auf alle Fälle einfordern! Ich denke mal, die Bestimmungen müßten doch bundesweit einheitlich sein?

LG, Kathrin

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Re: Auskunftspflicht

Antwort von Rob am 19.02.2004, 15:19 Uhr

Ich entäusche euch ungern, aber Auskunftspflicht hat der Unterhaltspflichtige alle zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist nur dann, wenn deutliuch ist, dass er ein WESENTLICH höheres Einkommen hat.
Gruß, Rob

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Re: Auskunftspflicht

Antwort von Kathrinchen79 am 20.02.2004, 9:37 Uhr

Hallo.

Das ist aber echt seltsam. Sollte uns die Dame vom Jugendamt angelogen haben?
Und was ist mit unserem Bekannten? Da geht das definitiv! Ist echt die Wahrheit! Der ist Kraftfahrer in 'ner Spedition, da sind ja wohl eher nur selten höhere Einkommen zu erwarten. Trotzdem, mind. einmal im Jahr ist er dran und bekommt Besuch vom Amt.
(Immer mit neuen Argumenten, z.Bsp. weil er ein neues, gebrauchtes Auto hat, oder größere Wohnung, weil neue Frau und Kind usw.)

LG, Kathrin

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Auskunftspflicht: versuchen kostet nix, und wenn er mitmacht

Antwort von Rob am 21.02.2004, 0:23 Uhr

ansonsten spielen alle diese Sachren gat keime Rolle.
Am wichtigsten IMHO: leben und leben lassen!
Gruß, Rob

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