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von jamelek  am 16.10.2014, 22:03 Uhr

Unterhaltseintreibung über RA

Bekomme ja für Kind Groß den Mindestunterhalt, habe aber berechtigte Zweifel, dass er wirklich so wenig verdient. Die Aushändigung des Lohnsteuerbescheides hat er mir jedenfalls verweigert.
Beistandschaft schläft und macht nichts.

So überlege ich nun, ob ich nicht doch mal einen Anwalt aufsuche und mit der Neuberechnung beauftrage.

Prozesskostenbeihilfe werde ich wohl nicht bekommen, müsste also den Anwalt selber zahlen. Daher auch vorher genau überlegen, ob sich dieses rentiert.

Mit welchen RA Kosten muss ich in etwa rechnen?
Wie hoch dürfte die Erfolgsquote sein, wenn er wirklich mehr verdient?
Wie sieht es eigentlich mit den vergangenen Zeiten aus, wenn sich herausstellt, dass er bereits jahrelang Veränderungen nicht mitgeteilt hat und zu wenig gezahlt hat. Ist das futsch oder muss er auch rückwirkend zahlen?

Falls es wichtig ist, es gibt einen 12 Jahre alten Titel auf Höhe des Mindestunterhalts. Er ist fest angestellt, dürfte aber teilweise auf Provision arbeiten (Autoverkauf Neuwagen BMW).

Er hat einen Geschäftswagen und eine Tankkarte mit der auch Privatfahrten abgedeckt sind, dass müsste doch im Unterhalt mit einberechnet werden, oder?

 
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