Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.05.2003, 15:45 Uhr

Unterhalt

Hi Sabri,
lass dich auf solche Spielchen NICHT ein, denn wenn du jetzt nicht alle Register ziehst, wird das mehr oder weniger gerelmässig wieder so ablaufen.

1. Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann veranlasse die Pfändung (da musst du wahrscheinlich eine Gebühr vorschiessen, die dann aber mit gepfändet wird)

2. Wenn der Unterhalt NICHT tituliert ist, dann entweder zum Jugendamt die Beistandschaft veranlassen und die sollen dann kompromisslos die Titulierung durchsetzen, oder ab zum Anwalt..... auf jeden Fall auf die Titulierung bestehen.

Duldest du jetzt dieses Vorgehen von ihm, wird es schon bald wieder passieren.

Meine Schwester hatte das auch so erlebt und dann eine Gehaltspfändung veranlasst... das hat bei einem beamteten Polizisten seine Wirkung nicht verfehlt. ;o)

cu

 
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