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Geschrieben von Sodapop am 09.07.2014, 10:17 Uhr

Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Hallo Forum,

tja, da werde ich bald in einer dummen Situation sein:

Ich werde mich von meinem Mann trennen, er muss sich eine neue Wohnung suchen.
Das Kind bleibt bei mir.
Derzeit arbeite ich Teilzeit.

Soweit ist das noch ganz normal, aber:
Er hat sich als selbständiger Unternehmer mehr oder weniger arm gerechnet, so dass ICH IHM Trennungsunterhalt zahlen muss.

Jetzt habe ich also den Schlamassel....

Ich muss auf Vollzeit umsatteln und ihn finanzieren, obwohl ich das Kind behalte und er sich locker einfach mehr Gehalt auszahlen könnte.

Wer war schonmal in solch einer Situation? Wie lange muss ich nach 12jähriger Ehe Trennungsunterhalt und dann auch Ehegattenunterhalt zahlen?
Was für eine Unverschämtheit!! :((((

Grüße
Sodapop

 
41 Antworten:

Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Bubenmama am 09.07.2014, 10:50 Uhr

Würde dir einfach raten zum Anwalt zu gehen. Da hast du dann auch gleich die richtige Unterstützung. Denke das wird nicht so einfach. Wie alt ist dein Kind denn?? Drück dir die Daumen, dass du da gut rauskommst!!!

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 11:05 Uhr

Ich war gestern beim Anwalt beim Erstberatungsgespräch. Dort war in von all den Informationen und Tatsachen dermaßen überrascht und geplättet, so dass mir erst heute Nacht unklare Fragen bewusst wurden.

Grüße
Sodapop

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Nachtrag:

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 11:07 Uhr

Das Kind ist 11 Jahre. Schon alt genug um Schlüsselkind zu sein, aber trotzdem.. :(

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 11:25 Uhr

Das klingt als habest du den falschen Anwalt. Der Fokus sollte m.E. nicht auf "er ist arm, deshalb zahle ich ihm Unterhalt" sein, sondern auf "er hat sich arm *gerechnet*, wir suchen jetzt die korrekten Einkommensnachweise zusammen".

Hast du denn noch Zugang zu den Unterlagen? Bist du an der Firma beteiligt? Ist er mit der Trennung einverstanden?

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 11:29 Uhr

Natürlich habe ich keinen Zugang zu den Firmenunterlagen, beteiligt bin ich auch nicht und insgesamt fühle ich mich ziemlich gelöffelt.

Und ob er mit der Trennung einverstanden ist? Eher nicht, denn das würde sein gesamtes "geniales" Geschäftskonstrukt gefährden.

Die Anwältin hat mir gestern eher den Worst-Case geschildert und wird jetzt auch erstmal alle relevanten Unterlagen von meinem Mann einfordern, denn ihr ist auch klar, dass er sich arm gerechnet hat. Das Problem ist nur, dass diese Vorgehensweise bei selbständigen Unternehmern vollkommen legitim ist.

Grüße
sodapop

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 11:38 Uhr

Nachehelichen Unterhalt gibt eigentlich nur für kinderbetreuende Elternteile. Nach der Scheidung kann er also den Unterhalt vergessen, wenn das Kind bei dir bleibt. Kindsunterhalt kriegt er von dir auch nicht, wenn das Kind bei dir lebt.

Trennungsunterhalt obliegt doch seiner Forderung. Warum musst du da aktiv werden? Wenn er den von dir haben will und durch Armrechnung belegen kann, dass er ihm zusteht, dann brauchst du die berühmte Dobermann-Anwältin. Wenn du nur Teilzeit arbeitest, dann sehe ich nicht wie er etwaigen Trennungsunterhalt von dir eintreiben sollte.

Hast du finanzielle Reserven?

Du wirst doch Kopien der Steuererklärungen der letzten Jahre haben? Hatte er sich da bereits arm gerechnet und sich schwarz mehr Gehalt ausgezahlt? Oder hatt er tatsächlich auf Kosten deines Teilzeitgehaltes gelebt?

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Terkey235 am 09.07.2014, 11:50 Uhr

Was kommt denn in etwa raus, wenn du auf Vollzeit umsattelst? Du hast einen Selbstbehalt und bist zunächst mal deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Wenn danach noch was übrig bleibt, kann der Mann drankommen. Allerdings in eurem Fall ziemlich sicher nur im Trennungsjahr, also bis zur Scheidung.

LG terkey

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von kravallie am 09.07.2014, 11:54 Uhr

wenn dein mann sich schon arm rechnet, bist du sicher, daß es keinen kampf ums kind geben wird?
wie will er denn eine wohnung finanzieren, wenn mich nicht alles täuscht, wohnst du around muc, da gibt es keine günstigen wohnungen.
ist er sich all dessen schon bewußt?
wenn er hartz4 beantragen muß, dann fragen die sicher auch bei dir nach, ob du leistungsfähig bist.
kannst du denn so einfach arbeitszeit aufstocken?

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 11:55 Uhr

Dann ist ja schonmal gut, wenn er keinen nachehelichen Unterhalt fordern kann.

Die Sache ist die, dass ich von IHM Trennungsgeld fordern wollte, daher nun also die Aufforderung meiner Anwältin alle Daten seinerseit durch ihn offen zu legen. Sie hat mich aber vorgewarnt. Denn wenn man nur die Steuererklärungen der letzten Jahre als Basis nimmt, dann ist es tatsächlich so, dass ich ihm ein Ausgleich zahlen muss.

Ein paar finanzielle Reserven hätte ich noch. Ungefähr 1/3 Jahresgehalt. Und ja, er hat tatsächlich auf die Kosten meines Teilzeitgehalts gelebt, mir aber immer wieder ganz großzügig hier und da 100 € zugesteckt, damit ich "mir mal was gönnen kann." Sein Firmenkonstrukt und seine Geschäfterl durchschaue ich nicht. Und ich habe auch keine Ahnung. Ich war einfach der stumme, geduldige, leidensfähige Part in unserer Beziehung, der dem Kind zuliebe geschwiegen und erduldet hatte.

Das ist ja auch einer der Gründe, warum ich mich trennen will. Ach, ich komme mir so richtig veräppelt vor....

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 12:03 Uhr

Bei Vollzeit wird ca. 200 € mehr als jetzt rauskomme, da ich ja auch die Lohnsteuerklasse von III auf II wechseln muss.

Das Gehalt liegt über 2.000 € im Monat.

Wenn ich nur bis zur Scheidung Unterhalt zahlen muss, dann werde ich dass schon irgendwie stämmen.

Und dann wird es so richtig interessant, denn dann kommt der Part des Gewinnzuwachses. Jetzt wird mir so langsam klar, warum er der Trennung zwar "zustimmt" hat, mich aber anfleht, dass ich mich nicht scheiden lassen soll.

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 12:10 Uhr

Mit dem Kampf um das Kind braucht er garnicht anfangen. Gottseidank ist die Kleine alt genug und wird ganz klar sagen, dass sie nicht bei ihm leben will.

Die Wohnungsthematik ist für ihn wirklich ein riesen Problem. Deshalb wird die Trennung jetzt erstmal innerhalb der Wohnung stattfinden müssen.

Ihm ist die Situation klar. Es weiß auch, dass er es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben wird. Deshalb braucht er jetzt auch erstmal Zeit, um sein Konstrukt neu aufzustellen.
Hartz 4 wird er aber sicherlich nicht beantragen - garantiert nicht! Denn er hat ein florierendes Unternehmen, nur zahlt er sich kaum Gehalt. In einer Ehe geht das.

Und meine Arbeitszeit kann ich so einfach aufstocken. Mein Arbeitgeber ist da äußerst flexibel.

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von kravallie am 09.07.2014, 13:19 Uhr

ich glaube, du stellst dir das alles ein bißchen einfach vor.

das mit den diversen konstrukten verstehe ich eh nicht, aber du wirst schon wissen, was du tust.

ich würde an deiner stelle nicht aufstocken.
aber vll verstehe ich auch was nicht.

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 13:27 Uhr

Du arbeitest Teilzeit und sollst IHM Trennungsunterhalt zahlen? Wer bitte hat das denn festgelegt? Ich würde ihn, wenn er so arm ist, per Anwalt auffordern die Selbstständigkeit aufzugeben und sich einen Job zu suchen von dem er Leben kann.

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 13:31 Uhr

Apropo arm gerechnet... kannst du irgendwie nachweisen (per Kontoauszüge z.B.) wieviel er in der Ehe zum Einkommen beigesteuert hat? Dann könntest du ja schon mal beweisen das er mehr hat, als er zugibt...

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Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 13:35 Uhr

Das verstehe ich jetzt nicht.

Natürlich werde ich aufstocken müssen, damit ich allen finanziellen Ansprüchen gerecht werden kann ( auch den meinen ).

Ich seh schon: Am besten lasse ich jetzt alles mal Schritt für Schritt auf mich zukommen. Dann wird sich das mit dem Trennungsjahr schon irgendwie klären.

Grüße
Sodapop

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 13:41 Uhr

Da habe ich leider keinen Zugriff drauf.

Tja, ich seh schon: Diese Trennung wird kompliziert und verfahren. Am besten ich warte einfach ab, was genau auf mich zukommt.

Ich werde heute dann einfach schonmal die räumliche Trennung innerhalb der Wohnung in Angriff nehmen ( dazu werde ich jetzt einen gesonderten Thread eröffnen), und das erste Schreiben meiner Anwältin nebst Reaktion meines Mannes abwarten.

Herrjeh.....

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 13:41 Uhr

Ich verstehe deine Logik nicht... Du und dein Kind.... ihr beide habt doch einen SElbstbehalt... was danach kommt, könnte dann der Ex haben... wenn du aufstockst hat er doch noch mehr, was er von dir einfordern könnte?

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 13:45 Uhr

Jetzt geh das mal ruhig an.

1. Durchatmen. Die Anwältin hat dir den GAU für die Trennungszeit geschildert, und der tritt auch nur dann ein, wenn dein baldiger Ex von dir gerichtlich Trennungsunterhalt fordert.

2. Wozu aufstocken, wenn du dich mit deinem Gehalt selber ernähren kannst? Nur für ihn? Haha.

3. Für die Zukunft würde ich den Kindesunterhalt nur als Extra einrechnen, aber keinesfalls als Grundeinkommen. Als Selbstständger könnte er wenig, nichts oder unregelmäßig zahlen.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 13:50 Uhr

Laut Internet darf er sich nur nach dem Einkommen orientieren, welches wir während unserer Ehe hatten. Das war prägend.

Da ich bis jetzt aber immer gerade so monatlich über die Runden gekommen bin, werde ich ihn kaum "ausbezahlen" können.
Dazu kommt noch der Wechsel der Lohnsteuerklasse ab dem 1.1.14 - mir fehlen da Schlagartig ca, 220 € im Geldbeutel, welcher bis jetzt eh schon überstrapaziert war.
Schon alleine deshalb muss ich wieder Vollzeit arbeiten, denn sonst ist es ganz vorbei mit der Finanzierbarkeit.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 13:54 Uhr

Aha. Und wenn du jetzt Arbeitslos werden würdest, müsstest du ihn ausbezahlen, weil das Gehalt während der Ehe ausschlaggebend ist?

Nieeeeeee im Leben...

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 13:54 Uhr

zu 2. "Wozu aufstocken, wenn du dich mit deinem Gehalt selber ernähren kannst? Nur für ihn? Haha. "

Nein, eher nur für das Finanzamt, da ich die Lohnsteuerklasse wechseln muss und ich spätestens dann in eine finanzielle Schieflage gerate

zu 3. "Für die Zukunft würde ich den Kindesunterhalt nur als Extra einrechnen, aber keinesfalls als Grundeinkommen. Als Selbstständger könnte er wenig, nichts oder unregelmäßig zahlen."

So schätze ich ihn nicht ein. Überhaupt nicht. Aber danke für die Warnung.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 13:55 Uhr

Tja, vielleicht sollte ich mal in einem Männerforum nachfragen, wie man seine Exfrau kurz hält.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 13:56 Uhr

die 220 € könntest du noch bis zum 12. Geburtstag mit Unterhaltsvorschuss ausgleichen... er ist ja so arm das er das sicherlich nicht zahlen wird... ich kann dir auch nur vom Aufstocken abraten...

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 13:58 Uhr

zu 2: Das macht Sinn. Aber für dich und das Kind und nicht sodass du ihn mit durchziehen kannst! Um ihn brauchst du dir finanziell keine Sorgen zu machen und musst für ihn nicht aufstocken. Und du bist wirklich nicht dazu verpflichtet, einen erwachsenen Mann mit Firma zu ernähren. Weder in der Ehe, noch in der Trennungszeit, noch nach der Scheidung.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:01 Uhr

Das Aufstocken würde eh erst nach dem 12. Geburtstag erfolgen, denn vor dem 1.1.15 habe ich ja noch meine alte Lohnsteuerklasse.

Und doch, Unterhalt wird er zahlen. Es lässt doch seine Tochter nicht hängen. So einer ist er nun doch nicht. Er ist kein Krattler.

Grüße
Sodapop

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Auf keinen Fall aufstocken!

Antwort von shinead am 09.07.2014, 14:03 Uhr

Dein Mann rechnet sich arm?

Dann lass' Dich doch erst einmal auf Aufstockung verklagen!

Ihr habt die ganze Zeit mit dem aktuellen Gehalt gelebt und dies dient als Berechnungsgrundlage.
Da würde ich komplett auf ´Konfrontationskurs gehen.

Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, weil er eurem gemeinsamen Kind gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Er muss sich also (ggf. durch Aufnahme eines Neben- oder Zweitjobs oder durch Aufnahme einer unselbstständigen Tätigkeit) in die Lage versetzen wenigstens den Mindestunterhalt für euer Kind (272, ab dem 12. LJ 334 Euro) zu zahlen.

Wenn er dann anständig arbeiten geht und Kindesunterhalt bezahlt, musst Du auch weniger (bzw. gar keinen) Trennungsunterhalt bezahlen.
Vollzeit ist dem guten Mann schon zuzumuten.

Aufstocken würde ich auf keinen Fall!

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von susafi am 09.07.2014, 14:04 Uhr

Also wenn er zahlen wird, braucht er auch keinen Trennungsunterhalt... denn dann liegt er doch über seinen Selbstbehalt...

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 14:05 Uhr

Verlass dich halt nur nicht auf den Kindesunterhalt, ja? Wir wollen dich hier nicht ärgern, sondern helfen.

Keiner sagt, er ist ein fieser Typ und lässt seine Tochter hängen. (Und bewusst mache ich jetzt *keine* Umfrage, wer vor der Trennung dachte wie du und nach der Trennung dann voller Entsetzen vom Gegenteil belehrt wurde)

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:07 Uhr

zu 2) Und ich war schon verwirrt, warum jeder mir abrät aufzustocken. Natürlich für mich und mein Kind und das Finanzamt - nicht um ihn durchzufüttern.

Noch was ganz anderes.
Wenn wir nun eine Trennung in der Wohnung druchführen, da er so schnell keine andere Wohnung finden kann, ich aber bereits jetzt das Trennungsjahr starten will:
Was meinst Du: Wie wird das mit der Miete und dem Strom berechnet? Bis dato habe ich alles komplett alleine gezahlt. Das wird sicherlich berücksichtigt, irgendwie....

Grüße
Sodapop

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:10 Uhr

Derzeit käme er mit dem Mindestsatz an Kindesunterhalt durch.

Habe ich das richtig verstanden? Er müsste aktuell dann 272 € an mich auszahlen und ich bekäme KEIN Kindergeld mehr?
http://www.rechtsanwaeltin-kruesmann.de/anwalt1

Grüße
Sodapop

Und danke, dass Du keine Umfrage startest. Ich glaube, ich will es garnicht wissen......

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 14:10 Uhr

Ich habe keine Erfahrung mit Trennungen innerhalb einer gemeinsamen Wohnung.

Wäre mir auch zu stressig, ich würde ihn dazu auffordern auszuziehen. Falls er eine Freundin hat, kann er dahin. Oder bei Mama betteln gehen ob sie ihn aufnimmt. Oder ein wohlmeinender Kumpel, der dich sowieso für eine Hexe hält!

PS: Die Mama bist nicht du!

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Pamo am 09.07.2014, 14:12 Uhr

Wenn das Kind bei dir wohnt, kriegst du das Kindergeld. Er darf sich die Hälfte des Kindergeldsatzes vom Kindsunterhalt abziehen - sofern du auf eine Tabelle guckst, wo das nicht bereits geschehen ist.

Doch, wie gesagt, bei einem armen Selbstständigen...

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Re: Auf keinen Fall aufstocken!

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:12 Uhr

Er arbeitet ja Vollzeit. Nur dass er selbständiger Unternehmer ist und er sich durch steuerliche Abschreibungen und Schulden für Investitionen arm rechnen kann und sich selbst als Unternehmer kaum Gehalt zahlt.

Allerdings wird das Finanzamt da nicht mehr mitmachen, sobald wir geschieden sind. Als Verheirateter ist das vollkommen legitim.

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Re: Unterhalt an selbständig arbeitenden Ehemann - Wer kennt diese Situation??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:16 Uhr

Er sucht ja schon eine Wohnung.... Aber ich will ab sofort das Trennungsjahr, und nicht erst wenn er ausgezogen ist.

Und einfach rausschmeißen lassen kann ich ihn nur, wenn er mir einen triftigen Grund dafür liefert. Diesen gibt es aber nicht.
Bis zur Scheidung hat er das gleiche Recht in der Wohnung zu leben wie ich. Erst bei der Scheidung kann mir die eheliche Wohnung zugesprochen werden.

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Re: Was stelle ich mir einfach vor??

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:17 Uhr

Dann reicht es mir aus und ich brauche nicht mit ihm rechnen. Aber nur wenn ich wieder Vollzeit arbeite

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Re: Auf keinen Fall aufstocken!

Antwort von shinead am 09.07.2014, 14:18 Uhr

Kann er den vollen Kindesunterhalt sicher stellen mit dem geringen Unternehmergehalt?

Man muss ja davon ausgehen, dass er insgesamt mindestens 1.300 Euro Netto verdient, wenn er den zahlen kann.
Das verringert ja den Differenzbetrag zu Deinem Gehalt und damit einen eventuell zu zahlenden Unterhalt.

Wenn dem so ist, dass das FA vermutlich dann nicht mehr mitspielt, dann solltet ihr auf jeden Fall in diesem Jahr schon getrennt veranlagt werden. Allerdings muss er dann raus aus der Wohnung. Sonst hängst Du in Lohnsteuerklasse 1 statt 2 fest.

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@all

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:23 Uhr

Danke für eure Hinweise.

Ich werde dann mal in mich gehen.

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So ist es!!!!

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 14:30 Uhr

Er hat bis zur Scheidung Anspruch darauf, den Status Quo der Ehe - Du alimentierst ihn - aufrecht zu halten. Aber genauso hast Du Anspruch auf Erhaltung des Status Quo, der da lautet, daß Du Teilzeit arbeitest. Das war Euer Lebensmodell, um die Kinderbetreuung sicherzustellen. BEHALTE ES BEI!!!!!! Sonst ensteht ein neuer Status Quo, und das willst Du nicht!!!

Übrigens wollten unsere Kinder bei der Scheidung zum KV, sie sind heute bei mir. Soviel zu: "Das Kind kann reden und wird zu mir wollen!"

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Zumal ein neuer Status Quo mit einberechnet werden kann...

Antwort von shinead am 09.07.2014, 14:41 Uhr

... ist bei Gehaltserhöhungen innerhalb der Trennungszeit auch so.

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Eben

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 14:57 Uhr

Ganu deswegen sollte sie keine Tatsachen schaffen. Zumindest keine, die für sie nachteilig sind.

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So - neuer Status

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 18:42 Uhr

Mein Mann und ich wollen die Sache vernünftig angehen und die Sache möglichst unter uns regeln.

Meine Rechtsanwältin werde ich jedoch immer im Rücken mit dabei haben, bis alles geklärt ist.

Grüße
Sodapop

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