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Geschrieben von Nicki1375 am 19.10.2006, 11:24 Uhr

Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Hallo, ich habe einen Sohn, fast 10Jahre, für den sein Vater auch seit er 5 Jahre alt ist unterhalt zahlt. Das Unterhalt wurde laut Urkunde auf 131% festgelegt. Der Vater hat studiert und verdient sicherlich auch wesentlich besser als vor 5 Jahren, als diese Vaterschaftsurkunde angefertigt wurde.
Da es aber sein kann, das er eine eigene Familie hat, traue ich mich nicht so recht eine Einkommensüberprüfung zu fordern. Auf Nachfrage beim Jugendamt, das bei uns leider eher auf der Seite der Väter steht, wurde mir lapidar gesagt...., "seihen sie doch froh das der Vater überhaupt Unterhalt zahlt"....,bin ich auch...,aber diese Aussage ist trotzdem eine Frechheit!!! Ich bin frustiert...., den immer und überall wird man als Geldgeier hingestellt...., ich dachte früher mal es ist das gute Recht des Kindes, das es einen angemessenen Unterhalt erhält! Wie sind eure Erfahrungen mit dem Jugendamt und auch mit solchen Unterhaltsanpassungen? Grüße Nicki

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Antwort von anahid am 19.10.2006, 11:26 Uhr

ich habe meine beistandschaft gekündigt und mir einen anwalt genommen.

siehe da er hat von anfang an falsch bezahlt.

leider bekomme ich das geld nicht rückwirkend erstattet.

naja.

greetz
anahid

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Re: Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Antwort von SUka73 am 19.10.2006, 11:58 Uhr

wieso nicht, anahid?

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Re: Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Antwort von anahid am 19.10.2006, 12:14 Uhr

lt. rea gilt die neuberechnung erst ab verlangenstag.

ich müßte wahrscheinlich strafrechtlich vorgehen. das möchte ich aber nicht.

greetz
anahid

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Re: Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Antwort von Suka73 am 19.10.2006, 12:22 Uhr

es wunder mich nur irgendwie. Ich habe ja für Simon die Beistandschaft beantragt und das JA hat dann vor Gericht Simons Unterhaltsanspruch durchsetzen und berechnen lassen müssen. Und Frank mußte die Differenzen auch nachzahlen, die damals aufgetreten sind (weil Unterhalt anfangs falsch berechnet wurde)

LG Sue

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Re: Unterhalt-Einkommensüberprüfung des Vaters?

Antwort von Nic00x am 19.10.2006, 12:23 Uhr

Ich hab mich da Gott sei Dank außerhalb mit ihm einigen können.. er würds von sich aus freiwillig erhöhen aber das möchte ich nicht. Ich will nicht da stehen als ob ich eine ausnehmende Weihnachtsgans wäre. Wenn das wirklich willst würd ich sagen probiers nochmal!! Ziehs durch!!
Bussle und viel Glück!

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@Nicki

Antwort von Suka73 am 19.10.2006, 12:59 Uhr

bevor wir Deinen Beitrag schreddern :o)

Was ist denn an den Punkten passiert, wo der Unterhalt aufgrund des Alters des Kindes sich erhöht hat, hat er da trotzdem immer noch den alten Unterhalt gezahlt?

Eigene Familie hin oder her, mit Dir hat er doch das erste Kind, oder? Ich meine das zweite Kind (was eventuell vorhanden ist, Du weißt es aber nicht) mindert doch nicht den Unterhalt oder hebt ihn auf, Euer Sohn bekommt doch trotzdem was.
Lass Dich vom JA nicht abspeisen. Klar, das Riskio hast Du immer, dass es bei einer Neuberechnung doch auf einmal anders aussieht. Aber nach 5 Jahren kann davon ausgegangen werden, dass er heute besser verdient vor allem, wenn man bedenkt, dass er DAMALS studiert hat und heute (ist er?) erwerbstätig ist.

Was die Höhe des Unterhaltes angeht usw. da können Dir hier konkret sicherlich andere weiterhelfen, meine Angaben wie immer ohne GEwähr :o) Ansonsten frag hier im rub die Frau Bader mal, die ist Rechtsanwältin. Ihre Antworten sind zwar oft sehr knapp aber manchmal kann man damit sogar was anfangen :o)

Achso, in meinem Fall ist es so, dass ich für Simon (3 Jahre) von Anfang an die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt habe. Damals hatte ich mich mit dem KV, der schon in der Schwangerschaft abhanden gekommen war, zwar im Guten getrennt so mehr oder weniger und wir hatten auch die Absprache, dass er immer zahlen wird blabla, aber verlassen wollte ich mich darauf nicht. War auch gut so, denn es kam wie gedacht.
Davon abgesehen, dass ich damals damit rechnete, dass mein Ex/der KV sich aus dem Staub machen möchte (es deutete alles darauf hin und es gab auch ne mail zu dem Thema) war ich mit der Beistandschaft gut bedient. Das JA hat mit meinem Ex Kontakt aufgenommen, das waren dann alles schon Schritte, die ich mich gar nicht mehr getraut habe aus Angst, der haut einfach ab oder zahlt nicht (er hat dann auch nicht mehr gezahlt) DAs Jugendamt hat von ihm, er ist übrigens selbständig, Einkommensnachweise in Form von Steuerbescheinigungen angefordert, die er erstmal nicht eingereicht hat. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlte Frank einen Betrag von äh... ich glaube 199 Euro für Simon. Für mich habe ich auf den Unterhalt verzichtet, obwohl er mir zugestanden hätte. Habe "genug" Sozi bekommen, die hätten es eh verrechnet, also habe ich es gleich gelassen.
Nachdem Frank aber seine Unterlagen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht einreichte ist das JA vor Gericht gezogen und hat dort festsetzen lassen. Die Unterlagen kamen dann zwar auch noch, aber es gab ein riesen Durcheinander. Zu dem Simon geschuldeten Unterhalten kamen dann noch die Gerichtskosten, was meinen Ex natürlich waaaahnsinnig gefreut hat... Nachzahlen musste er auch die Differenzen der letzten Monate, denn (wie ich mir schon gedacht hatte) er mußte mehr zahlen als nur 199 Euro. Gut, waren nur 22 Euro mehr aber trotzdem. Da gehts mir für mein Kind einfach ums Prinzip.
Das ganze ist jetzt fast 3 Jahre her und das JA hat mich neulich angesprochen, ob wir den Unterhalt neu berechnen lassen wollen oder lieber nicht. Ich bekam eine ähnliche Aussage wie Du, obwohl der Sachbearbeiter auf meiner Seite ist :o) aber er meinte das lediglich aus Schutz. Er geht in der Zwischenzweit ebenfalls davon aus, dass noch weniger Unterhalt für Simon rauskommt wenn wir jetzt noch mal die Einkommensverhältnisse ausrechnen lassen. Da Frank einen sehr guten Draht zu seinem Steuerfuzzi hat gehe ich davon aus, dass er seine Unterlagen frisiert. Ich WEISS sogar, dass er wesentlich mehr verdient hat als er angegeben hat. Freue mich aber über jeden cent für SImon, wenn schon "so" nichts kommt.

Blabla :o)

LG Sue

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Re: @Sue

Antwort von Nicki1375 am 19.10.2006, 20:33 Uhr

Hallo Sue,
vielen dank für die ausführliche Antwort.
Meine Angst ist halt nur das er gar nicht mehr zahlt, das hatte ich schon einmal! Als mein Sohn 5 Jahre alt war, wurde der Unterhalt in einer Urkunde bei Jugendamt festgeld, mein Ex hatte gerade fertig studiert und seinen ersten Job. Und danach kam ersteinmal ein halbes Jahr kein Unterhalt, ich schaltete einen Anwalt ein, da ich damals selbständig war..., hatte ich dank der tollen Gesetzeslage auch die Kosten zu tragen, mein Anwalt trote mit Pfändung und legte den Kindesunterhalt neu fest, da es eine erhöhung gab...., mein ex schrieb total beleidigent an meinen Anwalt...,u.a. seine Mandantin brauch wohl dringent Geld...., ja und genau das ist es...., das muß ich nicht nochmal haben!!! Und wenn man dann von Jugendamt auch noch solche Sprüche bekommt....)))

Ein Tip noch an dich...., wen du davon ausgehst das dein Ex als selbständiger mehr verdient wie angegeben...., ein anonymer Tip ans Finanzamt...reicht vollkommen für eine Steuerprüfung und die Damen und Herren die dann kommen...,sind sehr genau! Gemeine Gedanken...ich weiß...., aber alles andere ist auch nicht fair, oder!!!
Grüße Nicki

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