Geschrieben von Lea-Ayleen am 12.01.2005, 0:07 Uhr |
Unterhalt! Auch bei ledigen für die Mütter?
Oh, da ist ein Fehler passiert!
Du bekommst so lange Unterhalt, bis Dein Kinder die Ausbildung bzw. Studium beendet hat. Wenn er jedoch "keinen Bock" hat auf Ausbildung hat, kann der Vater die Zahlung einstellen.
Was Du mit den ersten drei Jahren meinst ist höchstwahrscheinlich Erziehungsgeld. Da kannst Du Dir aussuchen wieviel Du haben willst. Es gibt zwei Möglichkeiten. Werden sie Dich aber fragen. Musst Du beim Versorgungsamt stellen. Und vergiß das Kindergeld nicht. Gibts beim Arbeitsamt und für die Übergangszeit ist ALGII auch vollkommen OK. Keine Angst vorm Antrag. Du musst Dich um ein Lebewesen kümmern. Da ist stolz fehl am Platz.
Das sind Notsituationen, die Vollkommen okay sind.
Bei Fragen, schick einfach eine Mail.
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Immer wenn eine Tür zu geht, gehen zwei neue auf. Du wirst nie im dunkeln stehen.
- Unterhalt! Auch bei ledigen für die Mütter? - Hope28 09.01.05, 20:17
- Re: Unterhalt! Auch bei ledigen für die Mütter? - Lea-Ayleen 12.01.05, 0:07