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Geschrieben von Daniela883 am 29.03.2016, 7:10 Uhr

Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Schönen guten Tag,

mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen. Er hat einen 7 jährigen Sohn aus erster Ehe. Das Sorgerecht liegt bei ihm und der Kindsmutter. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde aufgrund eines Prozesses bereits vor 5 Jahren im Zugesprochen. Die Mutter nimmt den Sohn nur alle zwei Wochen am Wochenende und kümmert sich leider sonst nicht.
Wir möchten nun zusammen ziehen und ein Haus erwerben damit wir als kleine Familie weiter zusammen wachsen können. Ich verstehe mich von Anfang an blendend mit seinem Sohn uns wir unternehmen viel gemeinsam.
Nun haben wir der Mutter eröffnet das wir umziehen möchten. Sie wohnt mit ihrem Lebensgefährten ca. 70 km entfernt von meinem Freund und dessen Sohn uns ist damals weg gezogen.
Leider ist sie mit unserem Vorhaben alles andere als Einverstanden und zieht sogar in Betracht das sie den kleinen ganz zu sich nehmen möchte. Wir sind total verzweifelt und wissen nicht was wir tun sollen, weil hergeben möchten wir den kleinen auf keinen Fall. Lieber ziehen wir nicht zusammen.

Kann uns jemand helfen wie dies rechtlich zu betrachten ist. Dürfen wir wirklich nicht zusammen ziehen und uns von dem derzeitigen Wohnort entfernen?

 
5 Antworten:

Re: Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Antwort von Sternenschnuppe am 29.03.2016, 8:26 Uhr

Doch, das dürft ihr. Wenn er das ABR alleine hat theoretisch auch ohne ihre Zustimmung.
Aber der Rest des Sorgerechtes ist ja noch gegeilt, daher entscheidet sie bei der Schulwahl mit. Da kann sie dann Steine in den Weg legen.
Mit einer Klage auf Ersatz der Unterschrift lässt sich das aber auch regeln.

Wo wollt ihr denn hinziehen, also welche Entfernung wäre dann zur Mutter?
Sie wohnt jetzt eh 70km weg, solange dieser Radius bleibt und der Umgang nicht gestört wird geht das alles.

Beispiel: Sie hat kein Auto und ihr wollt in die Pampa ziehen wäre das hinderlich.
Hat sie ein Auto und es bleibt bei dem Radius 70 km ist es egal wo ihr wohnt.
Ok, 70km Autobahn sind auch kürzer als 70km über die Dörfer, Du weisst aber sicher worauf ich hinauswill.
Um das Kind ganz zu sich zu holen muss sie Euch schon Kindeswohlgefährdung nachweisen.
Das sind leere Drohungen.
Am besten trifft er sich mal mit ihr beim Jugendamt und sie sprechen moderiert.
Klappt das nicht muss er klagen, sonst kann er den Jungen eventuell an keiner Schule anmelden.

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Re: Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Antwort von Pamo am 29.03.2016, 9:14 Uhr

Wenn er das ABR hat, dann bestimmt er über den Aufenthaltsort. Komisch, dass er das nicht weiss...

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Re: Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Antwort von Limayaya am 29.03.2016, 17:21 Uhr

Lasst euch von der Dame ja nicht irre machen.
Der Vater hat das ALLEINGE Aufenthaltsbestimmungsrecht, also entscheidet er auch alleine, wo das Kind lebt, fertig!
Sollte die KM daran etwas ändern wollen, müsste sie nachweisen, dass es dem Kind bei euch nicht gut geht.
Da logischerweise das Kind auch wohnortnah zu Schule geht ect. ist es auch eine leere Drohung, wenn sie z. B. sagt, dass sie einfach einem Schulwechsel nicht zustimmt. Im Zweifelsfall geht der Junge dann unter Vorbehalt an die neue Schule und KV und KM treffen sich vor Gericht....hier müsste dann wiederum die KM nachweisen, dass die neue Schule für den Jungen nicht gut ist....

Einzig: wenn der KV durch einen Wegzug den Umgang erschwert, könnte sein, dass er verpflichtet wird, zukünftig für den Umgang zu sorgen hat. Sprich: er wäre dann ggf. derjenige, der den Sohn hin- und herfahren muss....aber immer unter der Vorraussetzung, dass der Abstand auch wirklich größer ist und für die KM nicht genausogut überbrückbar

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Re: Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Antwort von Daniela883 am 29.03.2016, 22:08 Uhr

Er weiß das er den Aufenthaltsort bestimmen kann. Allerdings muss bei wichtigen Fragen wie z.B. Schulwechsel die Mutter zustimmen und das will sie nicht tun.

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Re: Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

Antwort von Sternenschnuppe am 30.03.2016, 9:25 Uhr

Dann klagt er auf Ersatz der Unterschrift.
Das zwei, drei Mal und er könnte das alleinige Sorgerecht beantragen.

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