Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ghostrider am 14.07.2005, 19:26 Uhr

umzug bei alg2

Also fragen musst du nun nicht, wenn du wegen Trennung ausziehst. Relevant ist es dann nur, wenn du ALGII mit anteiliger Miete bekommen willst, dann darf die Wohnung nur eine angemessene Größe haben.

Die LStKl. kannst du bei Trennung und verschiedenen Wohnungen jetzt schon ändern, ihr zählt dann als dauernd getrennt lebend. Wenn ihr keine Kinder habt, kommt ihr beide in LStKl. 1. Ist ein Kind da, kommt derjenige, bei dem es mit alleiniger Hauptwohnung gemeldet ist, LStKl. 2 - dafür muss dann aber auch eine eidesstattliche ERklärung abgegeben werden, dass keine Person über 18 mit im Haushalt lebt - dann wäre wieder LStKl. 1 fällig.

 
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