Geschrieben von kevome* am 29.10.2008, 14:25 Uhr |
Sorgerechtsprozess
Ich hatte heute einen abschließenden Gerichtstermin in dem es um das Sorgerecht für unsere Kinder ging. Geendet hat das ganze in einem Vergleich. Wir behalten das gemeinsame Sorgerecht. Mein Ex verzichtet aber auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und erteilt mir die Vollmacht alle gesunheitlichen und schulischen Dinge, die Freizeitaktivitäten und die finanziellen Belange der Kinder alleine zu bestimmen. Diese Vollmacht wird offiziell vom Familiengericht ausgestellt und vom Jugendamt bestätigt.
Kann mir irgend jemand sagen, welchen Unterschied dieser Vergleich zu einer Übertragung der elterlichen Sorge macht?
Danke + Gruß
Kerstin
Krankengeld..??
Hier weiss das sicher jemand.... betrifft Steuerklasse
Bitte mal um hilfe bezügl. arbeitsvertrag
War alles halb so schlimm...
@ Speedy
Habe mal gekuckt wie so die Münchner wohnen, das ist ja der Oberhammer
Nichts geht mehr......
Kurklinik (Kühlungsborn) unsere Psychologin hat sich BEI MIR gemeldet
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