Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 29.10.2008, 14:25 Uhr

Sorgerechtsprozess

Ich hatte heute einen abschließenden Gerichtstermin in dem es um das Sorgerecht für unsere Kinder ging. Geendet hat das ganze in einem Vergleich. Wir behalten das gemeinsame Sorgerecht. Mein Ex verzichtet aber auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und erteilt mir die Vollmacht alle gesunheitlichen und schulischen Dinge, die Freizeitaktivitäten und die finanziellen Belange der Kinder alleine zu bestimmen. Diese Vollmacht wird offiziell vom Familiengericht ausgestellt und vom Jugendamt bestätigt.

Kann mir irgend jemand sagen, welchen Unterschied dieser Vergleich zu einer Übertragung der elterlichen Sorge macht?

Danke + Gruß
Kerstin

 
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