Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.05.2015, 11:25 Uhr

schubuduu

Sie sind verheiratet, er hat genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht wie sie.
Sie wechseln in der Betreuung.
Das mit dem Kindersitz , kann sie das nachweisen ?
Er fährt zur Oma, und ? Was ist daran verwerflich ? Tut sie das nicht, wenn er arbeiten ist ?

Entweder einigen sie sich dass sie mit Kind ausziehen darf, oder sie beantragt diese Zustimmung bei Gericht.
Alles andere kann arg nach hinten losgehen.

Und das ist keine Meinung sondern das Gesetz !!

 
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