Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 29.04.2015, 14:11 Uhr

Sch.....gemeinsames Sorgerecht...bringt nur Ärger ein....

Hallo,

verstehe icg das richtig, dass es um ein normales (Jugend-)Girokonto geht, wo jedes Mal die Untershfrift beider Eltern verlangt wird?
Dannliegt es aber nicht am KV sondern an der verfügungsart die Du bei Kontoeröffnung gewöhlt hast.

Meine beiden haben jeweil ein Konto bei der örtl. Sparkasse. Dort wurde jeweils zur Eröffnung einmalig die Unterschrift des KV benötigt und seitdem läuft das ohne ihn. Egal ob Abhebung, neue EC-Karte beantragen (weil mal wieder kaputt oder verloren) etc.

Wenn Dir das Konto nicht gefällt, danngeh zu einer anderen Bank und stelle dort sicher, dass das richtige Kontenmodell gewählt wird.
OK, dur wirst noch EINMAL den KV brauchen, aber wenn er rumzickt, dann gehst Du halt zum Richter und bittest um Unterschriftenersetzung.

Und ansonsten eröffnest Du unter deinem Namen irgendwo ein Konto ohne Überziehung, und Dein Kind bekommt eine Karte dafür.

Gruss

Désirée

 
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