Geschrieben von RainerM am 25.03.2003, 9:55 Uhr |
Re:
Hi Prinz,
wenn er nicht leistungsfähig ist/war, muss er nicht zahlen.
Ansonsten gibt es die Meinung, dass der Vater sich an den KiTa-Kosten beteiligen muss, solange er dadurch von seiner Unterhaltspflich entlastet wird, so wie Rob das erwähnt hat.
Letztendlich aber kann man die Dinge frei vereinbaren und man sollte eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile vornehmen.
Bei uns ist es so, dass ich zwar nicht direkt an den Kosten der KiTa beteiligt bin, aber in der Gesamtbilanz denke ich (und anscheinend auch die Mutter meines Sohnes) haben wir das materielle zufriedenstellend geregelt.
cu
- Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag - Mirakel 24.03.03, 19:53
- Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag - MamaundKiddis 24.03.03, 20:24
- Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag - Silence 24.03.03, 20:26
- Hallo Mirakel, ... (lang) - Prinz 25.03.03, 7:06
- Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag - Rob 25.03.03, 8:58
- Vielen Dank für Eure Antworten und die neuen Infos! - Mirakel 26.03.03, 20:31