Geschrieben von Ralph am 13.01.2004, 20:17 Uhr |
@Ralph
Hallo Nina,
ich hatte Dich nicht vergessen, nur arbeite ich derzeit nicht im Sozialamt und komme deshalb so ohne weiteres an die Richtlinien nicht heran. Vor 2 1/2 Jahren habe ich diese Frage aber mal per Mail von zuhause aus beantwortet, und diese Mail habe ich grade rausgesucht, hab nur ein €-Beispiel eingefügt:
"Festgelegt ist das als Mehrbedarf für Erwerbstätige. Er wird beim Einkommen freigelassen und beträgt zunächst einmal 25% des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand. Vom übersteigenden
Betrag werden nochmals 15% berücksichtigt, und zwar bis 50%
des Regelsatzes erreicht sind. Mehr als die Hälfte des Regelsatzes
als "freibleibendes Einkommen" ist also nicht möglich.
Beispiel:
Wenn der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand 300,- € beträgt, dann sind ersteinmal 75,- € anrechnungsfrei. Verdienst Du also monatlich 75,- € netto, dann wird kein Cent auf die Sozialhilfe angerechnet.
Wenn Du 100,- € verdienst, sieht die Rechnung also folgendermaßen aus:
75,- € von vornherein frei, Restbetrag 25,- €, davon 15% = 3,75 € zu 75,- € zuaddiert sind 78,75 €.
Von 100,- € werden also 22,25,- € auf die Sozialhilfe angerechnet.
Bei 250,- € netto wären das 75,- € + 26,25 € (15% vom Restbetrag 175,- €) = 101,25 € anrechnungsfreier Betrag.
Bei 600,- € sind 25% 150,- €, was dem Höchstfreibetrag entspricht, d.h. es werden keine weiteren 15% freigelassen."
Ich hoffe, daß es einigermaßen klargeworden ist. Ich würde allerdings zur Sicherheit nochmal im Amt nachfragen (es ändert sich in letzter Zeit so viel!). :-)
Viele Grüße aus Hamburg
Ralph/Snoopy
- @Ralph - Nina3 13.01.04, 13:58
- Re: @Ralph - Ralph 13.01.04, 20:17
- Grrr... Fehlerteufel... - Ralph 13.01.04, 20:23
- RE: Dankeschöön! m.T. - Nina3 14.01.04, 6:48