Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 13.01.2004, 20:17 Uhr

@Ralph

Hallo Nina,

ich hatte Dich nicht vergessen, nur arbeite ich derzeit nicht im Sozialamt und komme deshalb so ohne weiteres an die Richtlinien nicht heran. Vor 2 1/2 Jahren habe ich diese Frage aber mal per Mail von zuhause aus beantwortet, und diese Mail habe ich grade rausgesucht, hab nur ein €-Beispiel eingefügt:

"Festgelegt ist das als Mehrbedarf für Erwerbstätige. Er wird beim Einkommen freigelassen und beträgt zunächst einmal 25% des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand. Vom übersteigenden
Betrag werden nochmals 15% berücksichtigt, und zwar bis 50%
des Regelsatzes erreicht sind. Mehr als die Hälfte des Regelsatzes
als "freibleibendes Einkommen" ist also nicht möglich.

Beispiel:

Wenn der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand 300,- € beträgt, dann sind ersteinmal 75,- € anrechnungsfrei. Verdienst Du also monatlich 75,- € netto, dann wird kein Cent auf die Sozialhilfe angerechnet.

Wenn Du 100,- € verdienst, sieht die Rechnung also folgendermaßen aus:

75,- € von vornherein frei, Restbetrag 25,- €, davon 15% = 3,75 € zu 75,- € zuaddiert sind 78,75 €.
Von 100,- € werden also 22,25,- € auf die Sozialhilfe angerechnet.

Bei 250,- € netto wären das 75,- € + 26,25 € (15% vom Restbetrag 175,- €) = 101,25 € anrechnungsfreier Betrag.

Bei 600,- € sind 25% 150,- €, was dem Höchstfreibetrag entspricht, d.h. es werden keine weiteren 15% freigelassen."

Ich hoffe, daß es einigermaßen klargeworden ist. Ich würde allerdings zur Sicherheit nochmal im Amt nachfragen (es ändert sich in letzter Zeit so viel!). :-)

Viele Grüße aus Hamburg
Ralph/Snoopy

 
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