Geschrieben von Adaeze am 13.02.2003, 10:55 Uhr |
Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme?
hallo monika,
also ich glaube nicht, dass prozesskostenhilfe im scheidungsverfahren abhängig davon ist, ob vorher ein unterhaltsverfahren stattgefunden hat. prozesskostenhilfe wird für einen prozess gewährt, wenn derjenige halt selbst nicht die mittel hat.
davon mal abgesehen hab ich die erfahrung gemacht, dass meine anwältin den unterhalt viel zu hoch angesetzt hat und im gerichtsverfahren nachher viel weniger dabei rausgekommen ist. die streiten sich wohl gern um den unterhalt :o).
ausserdem wird in der scheidung (zumindest war das bei uns so) ein neuer unterhalt festgelegt und ich bekomme jetzt nach der scheidung mehr als das fünfache an unterhalt nur für mich. der kindesunterhalt ändert sich ja nicht. warum das so ist, versteh ich auch nicht, da sein gehalt sich ja eigentlich nicht geändert hat........aber ok.
wünsche dir viel glück :o)
LG stephanie
- Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme? - Monika72 13.02.03, 10:45
- Re: Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme? - Adaeze 13.02.03, 10:55
- Re: Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme? - Patti_D 13.02.03, 21:01
- Re: Prozesskostenhilfe/Unterhaltsprozess - Kostenübernahme? - Adaeze 13.02.03, 10:55