Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Traumfänger am 27.10.2005, 14:04 Uhr

Prozesskostenbeihilfe/Scheidung

Hallo Elke,

die Anwältin regelt das schon für dich. Meine ist wirklich klasse! An deiner Stelle würde ich Lebensversicherungen oder andere Vermögenswerte einfach nicht angeben (außer Haus natürlich).

Lebensversicherungen gelten als Vermögenswerte, die auch Dein Mann mitbezahlt hat, also kann er auch einen Antrag auf Zugewinn deiner Lebensversicherung stellen!!!

Mein EX hat sich nach seinem Auszug alles unter den Nagel gerissen, die besten Möbel etc und hat unser gemeinsames Konto leer geräumt und vieles mehr.

Wenn Du Sparguthaben hast, übertrage es auf deine Freundin oder löse sämtliche Sparbücher auf. Guck, daß Du bis zur Scheidung und auch jetzt schon einige Schulden vorzuweisen hast, dann mußt Du nichts bezahlen.

Ich höre mich an wie ein Gangster, das ist aber keine Absicht! Du brauchst jeden Cent für Dich und die Kinder. Sei also clever, schalt deinen Verstand ein und laß Gefühlsduselei auf jeden Fall außen vor. Das vernebelt die Sinne. Es geht jetzt ganz klar um Dich. Und Gerichtskosten sind verdammt hoch...

 
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