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Geschrieben von felanca am 18.02.2008, 14:45 Uhr

Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Hallo,

meine Zwillies sind nun 2 1/2 bin seit sie 2 Monate alt sind alleinerziehend. Ich bin total ausgelaugt und kann mich auf nichts mehr konzentrieren. Ich komme auch nicht zur Ruhe, beim Essen kochen steht er hinter mir und heult, möchte mich am liebsten ganz für sich alleine. Währenddessen macht meine Tochter das Wohnzimmer unsicher. Ins Zimmer kann ich sie nicht sperren, dann ziehen sie sich nackig aus und machen nur Blödsinn.

Ich hab nun gelesen, dass ich bei einer Mutter-Kind-Kur das ALGII gekürzt wird. Da ich sowieso 110 Euro mehr Miete zahle weil ich mit den Kids nicht in einer schimmligen Wohnen leben möchte würde das sehr knapp werden. Dann kommt noch hinzu, dass ich ja auch noch für die Kur bezahlen muss. Wenn man sich davon befreien lässt, muss man dann immernoch was zahlen und wieviel wäre das dann?

Wie stehen denn überhaupt die Chancen so eine Kur genehmigt zu bekommen?

LG Judith

 
9 Antworten:

Re: Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Antwort von carina+eve am 18.02.2008, 16:39 Uhr

hallo

frag doch mal deinen kinderarzt oder deinen hausarzt,bei der kur kommt es ja auf die diagnose an.
und wenn du total ausgelaugt und fertig bist sollte das eigentlich hinhauen.
ich glaube du mußt pro tag 10 euro zuzahlen ob du davon befreit werden kannst weiß ich nicht.
ich hab eine freundin die h4 bekommt die mußte die 10 euro pro tag zuzahlen.
warum wird dir geld gestrichen wenn du in eine kur fährst?

gruß carina

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Re: Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Antwort von Shinead am 18.02.2008, 16:49 Uhr

Das Amt wird tatsächlich die Verpflegungspauschale versuchen für die Dauer der Kur einzubehalten.
Allerdings fehlt dazu wohl die rechtliche Grundlage.
Guck mal hier: http://www.berndpetersen.de/page_1194123742377.html
Da geht es zwar um Krankenhausaufenthalte, aber der Widerspruchsgrund wäre ja der gleiche...

Die Krankenkasse rechnet in Deinem Fall aus, wieviel Zuzahlungen zu im Jahr selber tragen musst (Freundin von mir z.B. 80 Euro). Diesen Betrag musst Du dann in einem Jahr maximal bezahlen. Wahrscheinlich kommen bei Dir also keine 200 Euro zusammen... Ruf einfach mal bei der KK an und frag nach...

Gruß
Corinna

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also meine

Antwort von mic0202 am 18.02.2008, 18:34 Uhr

belastungsgrenze liegt bei 83,00€. ich bekomme auch H4. ich lag im januar 12 tage im KH und habe somit schon 120€ bezahlt. ich habe schon meine befreiungskarte fürs restliche jahr erhalten, und die differenz von 37€ wurde mir überwiesen. ich fahre nächste woche dienstag 3 wochen zur reha, und nehme meine kleine mit...da muss ich dann natürlich nichts mehr zuzahlen.

ich wußte ehrlich gesagt gar nicht, dass sie arge was vom H4 abziehen will...ich habe gar nicht vor bescheid zu sagen, dass ich nicht zu hause bin. meine große (16) bleibt ja zuhause, und die brauch ja auch geld...ich denke nicht, dass da was "zuviel" ist an geld...

lg
mic

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Re: also meine

Antwort von Familie05 am 18.02.2008, 19:54 Uhr

Hallo
Bei mir wurde damals auch abgezogen aber wenns gut kommt waren das 50€ denn ihr bekommt ja auf Kur zu Essen , klar Miete und strom gehen weiter aber für 3 Wochen 50€ Essen ich glaub da würdet ihr zu Hause mehr ausgebe. LG
Medikamentenbefreiung das könnt ihr online ausrechnen lassen schaut bei eurer KK online nach da gibt es bestimmt ein rechner

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Re: Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Antwort von Kazimiera am 18.02.2008, 20:11 Uhr

Geh zur Caritas, die wissen über alles genau bescheid und helfen beim beantragen der Kur! Ich habe damals durch die Caritas eine MuKi-Kur bekommen, und mir wurde das ALGII NICHT gekürzt.
Viel Glück!

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Re: Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Antwort von Tiziana30 am 18.02.2008, 20:36 Uhr

Hallo Judith!
Ich fahre in 5 Wochen auch mit Zwillingen und Baby zur Mutter-Kind-Kur und bin auch Hartz-IV-Empfängerin (leider wieder...).
Dir wird ein bestimmter Prozentsatz vom Regelsatz abgezogen, ich glaube, es sind pro Person so um die 35%. Dies ist aber auch gerechtfertigt, da du ja auf der Kur 3 Wochen "Vollpension" hast und dieses Geld für Lebensmittel nicht benötigst. Du könntest dagegen natürlich klagen (zum Beispiel, weil diese Verpflegung keine in Geld tauschbare Leistung ist), viele machen das auch, aber mir persönlich wäre das zu blöd. Wie gesagt, du wirst dort versorgt, alles andere wird ja auch weiterbezahlt.
Als ALG-II-Empfänger bist du ab einem bestimmten Betrag (ca. 80.- Euro pro Jahr) von Zuzahlungen befreit. Wenn du diese Zuzahlungen geleistet hast, gehst du zu deiner Krankenkasse, legst die Quittungen vor und bekommst für den Rest des Jahres einen Befreiungsschein. Sind die 80.- Euro bis zum Kurantritt noch nicht geleistet worden, mußt du das Tagegeld vorstrecken (bei 3 Wochen 220.- Euro) und bekommst es dann wieder von der Kasse zurück.
Da Mutter-Kind-Kuren seit 01.01.2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, stehen deine Chancen sehr gut, sobald ein Grund für eine Kur vorliegt und das vom Arzt attestiert wird.
Ich kann dir nur wärmstens empfehlen, auf die Seite www.mutterkind-kurportal.de/kit zu gehen, da gibt es sogar extra eine Rubrik für ALG-II-Empfänger, und du bekommst dort alle Fragen beantwortet.
Mein Weg zur Kur war sehr lang und steinig, und ohne das nötige Wissen hätte ich es wahrscheinlich auch gar nicht geschafft.

Ich wünsche dir alles Gute,

LG, Tiziana

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@Tiziana30

Antwort von Shinead am 18.02.2008, 21:29 Uhr

Hi!

Ließ Dir bitte mal mein obiges Posting durch. Es ist definitiv NICHT gerechtfertigt, wenn die ARGE einen Teil des Geldes für die Kurzeit einbehält. Im Link stehen die entsprechenden Grundlagen und entsprechende Urteile der Gerichte.

Also, Einspruch einlegen und für das Geld kämpfen!!!

Gruß
Corinna

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@Shinead

Antwort von Tiziana30 am 18.02.2008, 21:43 Uhr

Hallo Corinna!
Ich weiß, viele kommen mit einem Einspruch oder einer Klage auch durch, aber ich hatte ein einziges Mal einer Sachbearbeiterin bei der ARGE, die mir aufgrund einer Frage, die ich bezüglich eines Fehlers ihrerseits dazu stellte, anschließend viele Steine in den Weg legte und mir in so einigen Bereichen das Leben schwer machte. Und DA hab ich keine Lust mehr drauf. Außerdem habe ich jetzt so lange für meine Kur gekämpft und habe jetzt keine Lust mehr, irgendwelche Widersprüche oder Klagen zu schreiben.
Grundsätzlich hast du also schon Recht, ich weiß, aber ob es in jedem Falle so lohnenswert ist, bleibt offen.

Liebe Grüße,

Tiziana

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Re: Mutter-Kind-Kur mit Zwillingen und ALGII

Antwort von Cat74 am 18.02.2008, 22:47 Uhr

Hallo Judith,
schön mal wieder von Dir zu lesen, aber nicht schön, dass es Dir so schlecht geht!
Du solltest auf jeden Fall eine Kur beantragen, ich glaube nicht, dass sie in Deinem Fall abgelehnt wird!
Zum Finanziellen haben Dir die anderen schon die richtigen Auskünfte gegeben, nur eins noch, wenn Du vorab Deine 2 % Zuzahlung bei Deiner KK leisten, dann brauchst den ganzen Betrag nicht vorzustrecken!
Meld Dich doch mal wieder, eMail ist oben!
Lieben Gruß von Cat

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