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Geschrieben von Mahtab am 26.04.2011, 14:51 Uhr

Möchte meinen Sohn zu mir holen

Hallo ihr Lieben,

bin seit 6 Monaten von meinem Ex getrennt und habe Ende Oktober meinen Sohn aus finanzellen Gründen bei meinem Ex gelassen.
Nun habe ich alles geregelt,habe eine große Wohnung mit Kinderzimmer für den Jungen und finanziell gehts mir auch gut.
Darum möchte ich meinen Sohn jetzt zu mir holen.Er fragt auch immer,wann er denn bei mir wohnen darf.Weiß nie,was ich darauf antworten soll.Schließlich muß das Gericht entscheiden.Im Januar hat das Gericht entschieden,dass mein Sohn vorübergehend beim Papa wohnt.Hab aber gleich gesagt,dass ich meinen Sohn zu mir holen möchte,sobald bei mir alles geregelt ist.
Wer war schonmal in ähnlicher Situation und kann mir sagen,welche Chancen ich habe? Bekomme im Juni Nachwuchs,lebe allein.

Meine Anwältin macht mir Mut,dass ich meinen Sohn zu mir holen kann.Hab dennoch Angst,dass die Richterin sagen könnte: ,,Wie wollen Sie das denn schaffen mit einem Säugling?"
Aber andere Mütter schaffen es ja auch.
Hatte schon 2 Nervenzusammenbrüche,weil ich die Situation nicht mehr aushalte und meinen Sohn so vermisse.

 
22 Antworten:

wie alt

Antwort von Savanna2 am 26.04.2011, 14:56 Uhr

ist dein sohn denn?
ist der nachwuchs vom selben vater?

würde kv ihn freiwillig zurück "geben"?

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Re: wie alt

Antwort von Mahtab am 26.04.2011, 15:11 Uhr

Achso,hab ich ganz vergessen.Mein Sohn ist fast 5 (wird im Juni 5)

Nein,das baby ist nicht von meinem Ex.
Und nein,hab meinen Ex nicht betrogen,falls jetzt diese Fragen kommen.Haben schon seit 18 Monaten keine Beziehung mehr geführt.

Wenn mein Ex ihn mir freiwillig geben würde,müßte ich ja nicht vor Gericht,oder?

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von Pamo am 26.04.2011, 15:16 Uhr

Wenn du sorgeberechtigt bist und dein Ex kooperiert, musst du natuerlich nicht vor Gericht. Das ist eine Regelung zwischen den beiden sorgeberechtigten Eltern. (Ich gehe mal davon aus, dass der KV auch Sorgerecht hat.) Dann wuensche ich schoene Wiedervereinigung und viel Glueck bei der Geburt des Babys!

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Re: wie alt

Antwort von bobfahrer am 26.04.2011, 15:24 Uhr

Kommt drauf an wie der Junge integriert ist und wie gefestigt sein Umfeld ist. Und auch a bissel was der junge möchte, ist klar. H wohnt auch bei mir seit er 5 ist, und trotz zweier Versuche über Gericht wurde immer entschieden das der Bub hier bleibt. Also es kommt immer auf den Einzellfall an, und auch den Richter bzw die Leute drumherum die was dazu zu sagen haben wie evtl JA oder Verfahrenspfleger. Und das Bundesland kann auch entscheidend sein.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von Mahtab am 26.04.2011, 15:26 Uhr

Ja,wir haben beide das Sorgerecht.
Mein Ex wird nie koopperieren.Mischt sich ja schon ein,weil ich mit meinem Sohn im Juli für 3 Wochen in den Urlaub will.Und fragt mich,wie ich das mit Säugling schaffe.
Fahr doch nicht allein,sondern mit meinen Eltern.Außerdem frage ich ja auch nicht,wohin er mit seiner Neuen fährt.

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Nachtrag

Antwort von bobfahrer am 26.04.2011, 15:26 Uhr

Seine Mutter ist Erzieherin im Kindergarten und absolut frei von Psychischen Krankheiten. Auch Ihre Wohung ist sauber, Alkohol und Drogen waren auch nie im Spiel. H lebt also bei seinem Vater weil die Bindung zu mir größer ist als zu seiner Mutter. Das ist das entscheidende.

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Re: Nachtrag

Antwort von Mahtab am 26.04.2011, 15:31 Uhr

Bis vor der Trennung war ich die Hauptbezugsperson für meinen Sohn.
Bin zwar jetzt 10km entfernt gezogen,aber das ist ja nicht die Welt.Außerdem hab ich guten Kontakt zu seinem besten Freund im Kindergarten und meine Anwältin meint,wenn er jetzt zu mir käme,könnte er sich hier vor der Einschulung neue Freunde im Kindergarten suchen und der Wohnortwechsel wäre nicht so tragisch für ihn.
Außerdem ist die Bindung zwischen ihm und meinen anderen Sohn (10),der aus früherer Beziehung stammt sehr eng.

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Re: Nachtrag

Antwort von bobfahrer am 26.04.2011, 15:33 Uhr

Dann empfehle ich den Einsatz einer Verfahrenspflegerin, das kann man bei Gericht beantragen.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von +emfut+ am 26.04.2011, 15:33 Uhr

Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Keiner kann sagen, wie die Richterin entscheiden wird.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von vallie am 26.04.2011, 15:39 Uhr

ich habe nur eine neugierige frage:
du bist mit deinem 10jährigen sohn ausgezogen und der kleine sohn blieb aus finanziellen gründen beim vater.
jetzt bist du schwanger.
warum in gottes namen aus finanziellen gründen???

könnte ja auch sein, daß das ein richter fragt....

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Hmmm... mir ist eines noch nicht ganz klar...

Antwort von Ralph am 26.04.2011, 15:42 Uhr

"Im Januar hat das Gericht entschieden,dass mein Sohn vorübergehend beim Papa wohnt." Warum hat das Gericht so entschieden? Ging es damals schon darum, daß das nur solange gilt, bis Du für Dich und Deine (beiden) Kinder eine Bleibe gefunden hast?
An sich ist es nämlich so, daß die Mutter ganz schlechte Karten hat, die ihr Kind alleine (beim Vater) läßt, auch wenn es nur vorrübergehend ist.

Es käme also ganz entscheidend auf die Urteilbegründung im Januar an, wenn die nicht klipp und klar in Deinem Sinne formuliert ist, sehe ich schwarz. Wie Bobfahrer schon schrieb, es kommt auf die Bindung an, und da zählt die aktuelle, nicht was bis Januar war. Zu deutsch: Jede Woche, die das Kind bei ihm ist, ist eine Woche auf seiner Haben-Seite und eine Woche mehr, in der Du nicht die Hauptbezugsperson bist. Das muß nicht negativ sein, aber ist wohl nicht das, was Du Dir vorstellst.

Ralph

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Sehe ich genauso, Vallie...

Antwort von Ralph am 26.04.2011, 15:44 Uhr

... und verstehe es nicht.

"Nicht ohne meinen Sohn...", oder wie es heißt...

LG
Snoopy

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Re: Hmmm... mir ist eines noch nicht ganz klar...

Antwort von Mahtab am 26.04.2011, 15:49 Uhr

Damals ging es darum,dass er das alleinige Sorgerecht haben wollte.und nicht wo das kind lebt

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Re: Hmmm... mir ist eines noch nicht ganz klar...

Antwort von vallie am 26.04.2011, 15:50 Uhr

ich bin ziemlich verwirrt und verstehe gar nichts mehr.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von Mahtab am 26.04.2011, 15:55 Uhr

Meinen älteren Sohn mußte ich mitnehmen,da ich keinen Sorgeberechtigten für ihn hatte und die Schwangerschaft war nicht geplant.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von vallie am 26.04.2011, 15:58 Uhr

es fällt mir da weiterhin schwer, die finanziellen gründe zu sehen....einmal kindergeld und unterhalt mehr, da wär doch theoretisch ein 5jähriger locker damit ernährt..???

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von engelchen_lpz am 26.04.2011, 15:59 Uhr

also ich mag ja jetzt nicht (ähm wie sag ich es am besten) voreingenommen sein, aber du hast nen 10 jährigen ohne zweite Bezugsperson, einen 5 jährigen der grad beim Papa lebt und das nicht verstehen kann, und bald n säugling, der auch ohne vater aufwachsen wird....

und wie willst du dem richter erklären das du das jetzt mit der neuen situation schaffst?

Ich würd das jugendamt und auch ne verfahrenspflegerin einschalten... glaub nicht das du allein gute chancen hast

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von berita am 26.04.2011, 16:01 Uhr

Ich denke, dass du ein Kind erwartest, dürfte das kleinste Problem sein. Das größte dagegen, dass euer Sohn jetzt schon seit einem halben Jahr beim Vater lebt. Und das per Gerichtsbeschluß (mit welcher Begründung eigentlich? Hat die sich inzwischen erledigt?) Ich denke, der Richter wird handfeste Gründe dafür haben wollen/müssen, um euren Sohn aus seinem gewohnten Umfeld rauszuholen und dass gegen den Willen der derzeitigen Hauptbezugsperson. Was konkret spricht denn für dich statt des Vaters, abgesehen vom Wunsch deines Sohnes? Versteh mich nicht falsch, für mich hat dieser Wunsch eine ziemlich grosse Bedeutung, aber ich vermute, zumindest bei Kleinkindern spielt er vor Gericht eine nicht so bedeutende Rolle. Aber wenn deine Anwältin dir gute Chancen ausrechnet, muss es ja etwas geben. Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle mit deinen "Nervenzusammenbrüchen" nicht hausieren gehen, entweder du übertreibst in der Wortwahl oder du solltest etwas dagegen unternehmen, ansonsten könnte deine labile Psyche zusätzlich gegen dich sprechen.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von bobfahrer am 26.04.2011, 16:04 Uhr

....naja - die Verfahrenspflegerin ist ja für das Kind da, quasi die Anwältin des Kindes und nicht dazu das die KM oder der KV bessere Karten hat.
Aber so wie sich das langsam heruakristallisiert seh ich eher bewölkt für die Mutter. Abwarten.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von angry.me am 26.04.2011, 17:49 Uhr


Aus den meisten wahrscheinlich verständlichen Gründen kann ich Dir nur wenig Hoffnung machen. Meinen Sohn nahm ich nach der Trennung (samt seiner Geschwister) mit, und nach 4 Monaten wurde er mich richterlich aus den Armen gerissen und das, OBWOHL ich sauber, gepflegt, frei von pschischem Gedöns etc. pp bin. Und man konnte auch nicht davon sprechen dass die Bindung zum KV besser gewesen sei.
Ob Du Deinen Sohn wiederbekommst, ist abhängig vom Gutdünken deines Richters.

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von Erzangie am 26.04.2011, 17:53 Uhr

Hm... ich habe mir jetzt alles durchgelesen und verstehe deine Situation immer noch nicht so ganz. Ich finde es auch sehr schwierig, dir etwas fundiertes zu antworten, wenn man dir alle Details erst noch aus der Nase ziehen muss ;-)

Warum denkst DU denn, dass dein Sohn bei dir besser aufgehoben ist als bei seinem Vater? Und, du schreibst, du hast guten Kontakt zum besten Freund deines Sohnes, wie siehts denn derzeit mit dem Kontakt zu deinem SOHN aus? Siehst du ihn regelmäßig, ist er an den Wochenenden bei dir oder wie handhabt ihr den Umgang? Und was genau bedeutet "finanzielle Gründe" das verstehe ich nicht, denn wenn der Junge nicht bei dir ist, dann hast sicher DU Unterhalt gezahlt??? wenn ihr euer Betreuungsmodell wechselt, erwartest du sicher Unterhalt vom Vater?

Da der Junge schon per Gerichtsbeschluss ein halbes Jahr beim Vater ist, musst du gewichtige Gründe anführen können, das wieder zu ändern, hast du die? Ansonsten würde ICH als Richter nicht für dich plädieren, wenn der Status Quo doch bereits dem Kindeswohl entspricht...

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Re: Möchte meinen Sohn zu mir holen

Antwort von Mahtab am 30.04.2011, 9:18 Uhr

Naja,dachte müßte das hier nicht erläutern,aber gut.

Nach der Trennung menes Ex stand ich ohne nichts da.Das Eigenheim gehört ihm,hab mein früheres Leben für ihn und somit auch meine Möbel aufgegeben.Hatte nichts.Und da ich die letzten Jahre zuvor nicht arbeiten war,mußte ich erst Arbeitslosengeld beantragen.Aber bis der Antrag durchwar,dauerte es auch 6 Wochen.
Mußte auf Anraten vom Jugendamt ins Frauenhaus für Wohnungslose,sonst hätte man mir meinen Großen weggenommen (also ins Heim gesteckt) und der Jüngste war nach Ansicht vom JA vorläufig besser beim Vater aufgehoben wegen geregeltes Umfeld.
Hätte niemals freiwillig mein Kind dort gelassen.
Hab vom Richter die Auflage bekommen,mir ne Wohnung zu suchen und dann einen Antrag zu stellen,bei dem geklärt wird,bei welchem Elternteil mein Jüngstr auf Dauer besser aufgehoben ist...Diese Auflage hab ich jetzt erfüllt.
Kindergeld bekomme ich weiterhin auf meinem Konto und kann es nach Absprache mit meinem Ex auch behalten.Unterhalt hat er auch noch nicht eingeklagt,wegen der Auflage vom Richter.Und sehe meinen Sohn regelmäßig jede Woche 4 Stunden und alle 14 Tage hab ich ihn übers WE.

So,noch Fragen?

Die Schwangerschaft war nicht geplant,aber deshalb abtreiben.Was kann das Ungeborene dafür?

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