Geschrieben von RainerM am 26.10.2004, 14:46 Uhr |
Mindestbetrag der einem zusteht?
Hallo Gabii,
ich verstehe deine Rechnung nicht ganz... wovon bleiben dir 200Euro übrig?
Hast du Kindergeld, Erziehungsgeld udn Kindesunterhalt summiert und davon wieder etwas abgezogen?
Also im Bereich Unterhalt gibt es zwei verschiedene Begrifflichkeiten:
-Der BEDARF den das Kind und/oder die Mutter hat
-Die Leistungsfähigkeit, d.h. der Unterhaltspflichtige muss nur insoweit Unterhalt leisten, wie er leistungsfähig ist.
Eine nicht verheiratete Mutter hat einen UnterhaltsBEDARF in Höhe ihres alten Nettoeinkommens, mindestens jedoch in Höhe von 730Euro. Auch wenn sie zuvor kein (oder ein geringeres) eigenes Einkommen hatte (Schülerin, Studentin etc pp).
Aber... es wäre unzulässig (und unvernünftig) wenn der Unterhaltspflichtige (Vater) durch die Höhe des Unterhaltes selber seinen eigenen Bedarf (840euro bei erwerbstätigen, sonst auch 730Euro) von seinem Einkommen nicht behalten würde.
Also es kann nicht zulässig sein, dass jemand der zB 1500Euro/Monat verdient dann aufgrund der Unterhaltszahlungen selber zum Sozialamt gehen muss.
Darum hat der Unterhaltspflichtige seinen Selbstbehalt von 840euro, wenn er Arbeiten geht, ansonsten in Höhe von 730euro.
Von seinem netto gehen einmal die "berufsbedingten Aufwendungen" (zB Fahrkosten) ab und dann geht der Tabellenbetrag des Kindesunterhaltes ab.
Angenommen unser 1500euro-Vater hat 100Euro Fahrkosten und zahlt einen Kindesunterhalt von 192Euro (254Euro Tabellenbetrag).
Dann kann man rechnen:
1500Euro - 100euro - 254euro =
1146Euro anrechenbares Netto für den Unterhalt der Mutter.
Da er davon nicht beide "Bedarfe" zahlen kann (also 840euro Selbstbehalt und 730Euro Mindestbedarf der Mutter= 1570Euro) MUSS ihm sein Selbstbehalt von 840Euro verbleiben und die Höhe des Unterhaltes ist dann:
1146Euro - 840euro = 306Euro
Zu zahlen hat er dann:
192Euro (Kind) + 306euro (Mutter) =
498Euro Gesamtunterhalt
Untrschied 840Euro und 730Euro liegt daran, dass dem erwerbstätigen ein bonus zugestanden wird, damit es sich für ihn auszahlt, Arbeiten zu gehen.
Ansonsten könnte man auf die Idee kommen, die Arbeit doch sien zu lassen... so hat derjenige der Arbeitet wenigstens einen kleinen Vorteil.
Übrigens erhöht sich der Mindest-Bedarf der Mutter auch auf 840euro wenn sie arbeiten geht.
So, ich hoffe dass ich den gedanken, der dahintersteht, vermitteln konnte.
cu
- Alleinerziehend, gibt es einen Mindestbetrag der einem zusteht? - Gabii 26.10.04, 14:09
- Re: Alleinerziehend, gibt es einen Mindestbetrag der einem zusteht? - safrarja 26.10.04, 14:20
- Mindestbetrag der einem zusteht? - RainerM 26.10.04, 14:46
- An ReinerM - Gabii 27.10.04, 13:54