Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Milia80 am 09.06.2016, 22:56 Uhr

komische Antworten hier

zum Teil.

Sie kann ihn zu nichts verpflichten, muss aber auch nicht auf seine Sonderwünsche eingehen, welches Kind, wann etc. und alles mitmachen.

Ich würde versuchen Umgangszeiten offiziell festzulegen, wenn er es nicht wahrnimmt kannst du nichts tun, kannst aber umgekehrt auch nichts falsch machen wenn du dich quer stellst wenn er es anders lieber hätte.

 
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