Geschrieben von gaby67 am 06.10.2005, 10:39 Uhr |
Kindesunterhalt-wie hoch?
Weisst denn jemand, wie hoch maximal der Kindesunterhalt sein darf/kann? Gibt es denn überhaupt eine Begrenzung nach oben? Was kann man machen, wenn der Vater seine Einkommens und Vermögensnachweise einem nicht ausrücken will? Ich war schon deswegen bei einer RAnwältin und beim JA, beide sagen mir, dass ich keinen Anspruch habe, dies zu erfahren, denn der Vater zahlt laut "Düsseldorfer Tabelle" bereits den höchsten Betrag. Ist diese Aussage denn begründet, gibt es denn hierfür ein Gesetz, einen Paragraphen? Ich kann diese Aussagen nicht akzeptieren, denn ich weiss, dass er viel mehr bezahlen kann, als er es jetzt tut. Wohin könnte ich mich denn noch wenden, um die Nachweise über das Einkommen zu erfahren? Hat jemand ein paar Erfahrungen und Tipps für mich?
Gaby
Re: Kindesunterhalt-wie hoch?
Antwort von desireekk am 06.10.2005, 11:21 Uhr
Die DT ist nur ein Recvhtwert, das solltest Du Deiner Anwältin mal klarmachen..
Reiche Unterhaltsklage ein auf den Betrag xxx der Dir "richtig" erscheint.
Was der Richter dann dazu sagt, bleibt abzuwarten...
Steht nicht in der DT badei: "darüber nach den gegebenheiten" o. ä.?
Viele Grüße
Désirée
Re: Kindesunterhalt-wie hoch?
Antwort von gaby67 am 06.10.2005, 12:34 Uhr
Hallo Désirée,
Kann ich die Klage auch selbst beim Gericht einreichen? Ohne Anwältin? Sie hat gesagt, sie tut in der Sache für mich nichts mehr. (Wie "freundlich") Ich habe Angst, dass wenn was 'schief geht', ich dann die ganzen Kosten privat übernehmen muß!?
Lieben Gruß,
Gaby
Re: Kindesunterhalt-wie hoch?
Antwort von ghostrider am 06.10.2005, 13:39 Uhr
Wenn du davon ausgehst, das der KV mehr als 4800 ¤ Netto-Einkommen hat und du den Kindesunterhalt darauf berechnet haben willst, wirst du dir zunächst einen Anwalt suchen müssen, der dich dabei unterstützt. Ob allerdings Erfolgsaussichten bestehen, wage ich zu bezweifeln.....
Re: Kindesunterhalt-wie hoch?
Antwort von gaby67 am 10.10.2005, 9:18 Uhr
Ich habe bereits vor 4 Monaten mir eine Anwältin gesucht, auf den sog. "Berechtigungsschein". Sie hat in der Sache so gut wie nichts gemacht, in dem letzten Brief hat sie mir auch geschrieben, dass ich keinen Anspruch auf die Einkommensnachweise habe, da der Kindsvater bereits den höchsten Satz in der Düss. Tabelle zahlt. Ich weiss nicht, ob ich die Anwältin wechseln kann und ich einen neuen Berechtigungsschein ausgestellt bekommen kann?
Gaby