Geschrieben von Sandmännchen-baby am 21.07.2005, 12:03 Uhr |
Kindergartenbeitrag
Hallo!
Ich bin geschieden und unser gemeinsames Kind kommt bald in den Kindergarten.
Muß ich als Harz 4 empfänger Beitrag bezahlen?
VG Karin
Re: Kindergartenbeitrag
Antwort von Prinz am 21.07.2005, 12:30 Uhr
Hallo,
kommt darauf an, in welcher Region Du lebst. Frag am besten bei Deinem zuständigen Jugendamt nach, wie das bei Euch ist.
LG, Prinz und die Minimonsterchens
Re: Kindergartenbeitrag
Antwort von matiz am 21.07.2005, 13:58 Uhr
Sowas habe ich grade gemacht.
Du musst zum zuständigen Jugendamt gehen, dort gibt es einen Antrag auf Befreiung von Kindergartenkosten.
Den musst Du ausfüllen, dazu Kopien dazulegen von:
- Deinem ALGII-Bescheid
- Kontoauszüge über den Eingang von Kindergeld & Kindesunterhalt
- Deinen Mietvertrag
- sonstigen Einkünften/Ausgaben
Hab meinen Antrag grade heute weggeschickt, bei uns (Bayern) wird der Beitrag normalerweise schon übernommen.
lg, matiz
mindestsatz
Antwort von Ött am 21.07.2005, 18:37 Uhr
ich muß hier in thüringen den mindessatz von 23,00 Euro plus 30,00 Euro essengeld pro Kind zahlen; das sind atwas über 100 Euro für zwei Kinder
bad-w.
Antwort von salsa am 21.07.2005, 20:14 Uhr
habe den kompletten kiga-beitrag vom jugendamt übernommen bekommen, ich muss nur das essensgeld selber zahlen.
salsa