Geschrieben von Conny2012 am 05.02.2013, 10:35 Uhr |
Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Hallo zusammen,
ich in 35 jahre alt und habe 2 Kinder. Tochter 6 Jahre, Sohn fast 3 Jahre alt.
Seit 2 Jahren bin ich alleinerziehend.
Ich in seit 2002 bei einer Firma angestellt.
2005 wurde ich schwanger, Anfang 2006 bekam ich ein Berufsverbot vom Arzt, im August 2006 kam meine Tochter zur Welt.
3 Jahre Elternzeit.
Kurz vor Ablauf der Elternzeit wurde ich wieder schwanger und ich bekam wieder ein Berufsverbot ausgestellt.
Im März 2010 kam mein Sohn zur Welt und ich ging wieder in 3 Jahre Elternzeit. Diese endet nun im März 2013.
Die Abteilung für die ich gearbeitet habe wurde aufgelöst.
Nun hatte ich ein Telefonat mit der Personalabteilung. Man kann mir einen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung anbieten, allerdings mit Gehaltskürzung und andern Dingen die ich nicht so gut find.
Ich soll mir Gedanken machen ob ich die Stelle annehme oder lieber einen Aufhebungsvertrag möchte. Wenn ich den Aufhebungsvertrag möchte soll ich mir Gedanken machen zu welchen Konditionen ich ihn möchte.
Nun läuft es in der Tat auf so einen Aufhebungsvertrag hinaus (aus verschiedenen Gründen) - aber ich kenn mich da gar nicht damit aus.
Welche Konditionen kann ich denn nennen? Also ich mein, was gibt es denn - was kann ich da denn sagen?
LG und Danke
Conny
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von shinead am 05.02.2013, 10:45 Uhr
Der AG muss Dich unter gleichen Gehaltsbedingungen zurück nehmen!
Ein Auflösungsvertrag ist auf dieser Basis für das Unternehmen gar nicht möglich.
Wenn Du selbst entscheidest, dass Du dort nicht mehr arbeiten möchtst: Lass' Dir das (sehr) gut bezahlen!
Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit (und die Elternzeit und die Schwangerschaften mit Berufsverbot gehören dazu!) würde ich mindestens 1-1.5 Monatsgehälter fordern, das ganze dann zu schönen Summe aufrunden und das mal auf den Tisch legen.
Wie gesagt - einen Job in einer anderen Abteilung ist ok, aber mit gleichem Gehalt. Damit kommt die Firma nicht durch. Sie können froh sein, wenn Du den Vertrag unterschriebst!
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von KKM am 05.02.2013, 12:12 Uhr
Ein Auflösungsvertrag führt - soweit ich das weiß - zu einer Sperre beim Arbeitsamt!!!
Lass Dich besser vorher mal beraten (Anwalt), was Du tun kannst...
KKM
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von Pamo am 05.02.2013, 12:27 Uhr
Wieso Aufhebungsvertrag? Er soll dir kündigen, wenn er dir keine Stelle gemäß deinem Arbeitsvertrag bieten kann.
Bei einer Kündigung gibt es keine Abfindung...
Antwort von shinead am 05.02.2013, 13:02 Uhr
... und die drei Monate ohne Arbeitslosengeld kann man in die Abfindungssumme einrechnen lassen.
Re: Bei einer Kündigung gibt es keine Abfindung...
Antwort von Pamo am 05.02.2013, 13:05 Uhr
Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es auch nicht immer eine Abfindung. Das ist doch alles Verhandlungssache.
Wer einen Aufhebungsvertrag ohne Gegenleistung des AG
Antwort von FrauKrause am 05.02.2013, 13:20 Uhr
in Form einer angemessen Abfindung unterschreibt, ist selbst schuld.
LG fk
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von Tippel33 am 05.02.2013, 13:27 Uhr
Ich würde 1,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Basis veranschlagen, zzgl. 3 Monatsgehälter in denen Du kein Arbeitslosengeld bekommst, großzügig aufrunden, wie Shinead schon schrieb .....
Sie wollenDich los werden, können es aber nicht so einfach. Gute Vorraussetzungen für Dich, um die Abfindung erst mal hoch anzuschlagen. Sie werden dann einen Gegenvorschlag machen, gefällt er Dir nicht, fragst Du nett, in welcher Abteilung Du nach der Elternzeit zu gleichen Gehaltskonditionen anfangen kannst. Signalisiere erst mal, das Du gerne wieder dort arbeiten würdest und wirklich nur ungern gehen möchtest ..... es sei denn, die Summe lässt Dich lächeln... :-)
Re: Wer einen Aufhebungsvertrag ohne Gegenleistung des AG
Antwort von Tippel33 am 05.02.2013, 13:28 Uhr
So ist es ....
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von Catmu am 05.02.2013, 16:44 Uhr
Ich würde mir nen beratungsschein holen undauch von einem fachanwalt für ArbR beraten lassen, damit nix verrutscht!
Re: Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...
Antwort von shinead am 05.02.2013, 17:16 Uhr
Ob man dafür schon einen Beratungsschein bekommt bezweifle ich.
Nach Erhalt der Kündigung ggf. ja - oder doch nicht um die Modalitäten eines Aufhebungsvertrages auszuloten.
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