Geschrieben von ursel66 am 11.10.2005, 14:35 Uhr |
Ja ... aber
Ich musste am 3. Geburtstag arbeiten!
Der Erziehungsurlaub beginnt (da das Gesetz einen dreijährigen EZU ermöglicht), mit der Geburt!
Sonst hätte jeder den Anspruch von MuSchu noch anzuhängen.. Laut Erziehungsgeldstelle endet der dreijährige EZU am 3. Geburtstag, es sei denn, man verkürzt beliebig.
Welches Gesetz gilt denn???
Viele Grüße
Ursel
- Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an?? - Luca Miguel 11.10.05, 9:24
- Re: Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an?? - max 11.10.05, 9:41
- Re: Wann fängt denn nun der Erziehungsurlaub an?? - Peli75 11.10.05, 9:55
- Nee.... - ursel66 11.10.05, 11:41
- Re: Nee....FALSCH!! - Peli75 11.10.05, 12:44
- Re: Ja ... aber - ursel66 11.10.05, 14:35
- Re: Ja ... aber - berita 11.10.05, 18:44
- Re: Ja ... aber - ursel66 11.10.05, 14:35
- Re: Nee....FALSCH!! - Peli75 11.10.05, 12:44
- Nee.... - ursel66 11.10.05, 11:41