Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 11.10.2005, 14:35 Uhr

Ja ... aber

Ich musste am 3. Geburtstag arbeiten!
Der Erziehungsurlaub beginnt (da das Gesetz einen dreijährigen EZU ermöglicht), mit der Geburt!
Sonst hätte jeder den Anspruch von MuSchu noch anzuhängen.. Laut Erziehungsgeldstelle endet der dreijährige EZU am 3. Geburtstag, es sei denn, man verkürzt beliebig.
Welches Gesetz gilt denn???
Viele Grüße
Ursel

 
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