Geschrieben von Keks10 am 20.08.2010, 11:14 Uhr |
Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
habe die BKR 2009 von der alten wohng erhalten, mit einer nachzahlung, nun will der vermieter, erst soll die nachzahlung überwiesen werden, anstatt sie von der kaution abzuziehen, wollen sie nochmal geld kassieren, ist doch frech oder ???? u. über die kaution entscheiden sie dann, wenn die nachz. gez. wurde.....hat er das recht ???
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von amadeus_hates_music am 20.08.2010, 11:24 Uhr
Er hat das Recht die Nachzahlung separat einzufordern, ja. Die Kaution muß er SOFORT nach einwandfreier Übergabe der Wohnung zahlen. Einbehalten darf er von der Kaution nur den Betrag, der aus der noch ausstehenden BKR als Nachzahlung zu erwarten ist.
LG ahm
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von Keks10 am 20.08.2010, 11:25 Uhr
ich warte bis heute noch auf die kaution...!!
es ist nun schon 8 wochen her....
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von amadeus_hates_music am 20.08.2010, 11:26 Uhr
Ist die Wohnung in beidseitigem Einverständnis in einwandfreiem Zustand übergeben worden? Gibt es ein SCHRIFTLICHES, von beiden Parteien unterzeichnetes Übergabeprotokoll, in dem keine Mängel festgestellt sind?
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von Keks10 am 20.08.2010, 11:29 Uhr
ja die übergabe war schon am 30.06., haben alle unterschrieben u. sie sagten noch, wenn eine Nachzahlung ist, wird das von der kaution einbehalten u. nun sowas.....SAUEREI !!!
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von Aprilscherz2000 am 20.08.2010, 11:34 Uhr
"Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.wieviel er davon einbehalten kann, richtet sich nach den Vorjahren" (BGH WuM2006,197)
Übrigens ist keine Nachforderung zu erwarten, so muß der Vermieter die gesamte Kaution nach Ablauf einer Prüfungsfrist zurückbezahlen.
LG Chrissie
@Aprilscherz2000
Antwort von Keks10 am 20.08.2010, 11:36 Uhr
was heißt das...? oberer text von dir.....BHG.....???
Re: Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???
Antwort von amadeus_hates_music am 20.08.2010, 11:45 Uhr
Ne, das muß er nicht von der Kaution abziehen. Da ist er im Recht. ABER er darf eine Teil (nicht mehr als 3-4 Nebenkostenvorauszahlungen!) einbehalten, für die zu erwartende Nachzahlung aus der noch ausstehenden BKR.
Rechenbeispiel:
Kaution 2000 Euro
Nebenkostenvorauszahlung war monatlich 150 Euro
Nach der letzten BKR war eine Nachzahlung von 600 Euro fällig
Dann darf der Vermieter höchstens 600 Euro von der Kaution einbehalten (4 mal 150 Euro), bis zur abschließenden BKR.
Er muß also 1400 Euro sofort überweisen.
Sofort Brief schreiben (EINSCHREIBEN!) und mit Fristsetzung (14 Tage) Herausgabe der Kaution fordern (abzüglich des Betrages den er für die ausstehende BKR einbehalten darf) Sollte er den Rest der Kaution nicht bis Ablauf der von dir gesetzten Frist zurückgeben, gehste in einen Schreibwahrenladen und holst dir einen gerichtlichen Mahnbescheid, den füllst du aus und schickst ihn an das zuständige Amtsgericht. Wenn er nicht saudumm ist, zahlt er dann umgehend. Sonst wird das ein teurer Spaß für ihn (Anwalts und Gerichtskosten).
ahm
Re: @Aprilscherz2000
Antwort von amadeus_hates_music am 20.08.2010, 11:46 Uhr
BGH heißt Bundesgerichtshof. Bezieht sich also auf ein Urteil des obersten deutschen Gerichts.
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