Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 03.06.2015, 14:03 Uhr

In letzter Minute

Nein, kein Kommentar.
Wenn der Vater behauptet, er war nicht im Bilde, dann muss der Richter das so hinnehmen. Genau wie meine gegenlautende Behauptung, er wurde mehrfach schriftlich informiert. (Tatsache!) Da werden keine Zeugen ausgepackt etc. Es ging gemäß Antrag um die Zustimmung zur Behandlung.

Und das wurde ja während des Termins abschließend geklärt.

 
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