Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kathleen22 am 03.04.2003, 21:49 Uhr

Ich krieg' den Mahnbescheid für KV-Rechnung? Ich bin im falschen Film :-((

Hallo,

gesamtschuldnerisch heißt: beide (oder noch mehr) haften voll. Also müsste normalerweise jeder genau die Hälfte zahlen, aber wenn halt der eine nicht kann (auch unpfändbar ist) muß der andere für die komplette Summe selbst aufkommen.
Du kannst theoretisch natürlich dann schon versuchen Deine Hälfte von dem Betrag wiederzubekommen, aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche ...

Ist Scheiße, ich weiß.
Aber so ist das Gesetz.

Liebe Grüße
Kathleen

 
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