Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dannyb81 am 24.10.2010, 12:02 Uhr

Hier brennt die Luft

Guten Morgen,

ich dreh bald durch. Der Vater meines Sohnes der bei Seinem Papa lebt hat Unterhaltsvorschuss beantragt.
Ich bin in der Wohlverhaltenphase nach dem priv. Insolvenzverfahren und beziehe nun ALGII da ich noch eine kleine Tochter von fast 2 Jahren habe. Nun habe ich Angst das ich aus dem Insolvenzferfahren gekickt werde und alles wieder von vorne beginnt.
Wir waren uns einig das ich meinem Sohn immer etwas kaufe (Kleidung, Schuhe usw.) Die Quittungen habe ich auch noch aber ich glaube nicht das diese anerkannt werden weil Sie nicht speziefisch für Ihn ausgestellt wurden.
Nach 3 Jahren fällt meinem Ex das ein aber ich weiß woher das kommt er hat eine neue Partnerin und die hat schon gesagt Sie will darauf nicht verzichten.
Ich weiß ja das es das Recht meines Kindes ist aber wie kann sich ein Mensch so ändern.
Wenn ich aus der priv. Insolvenz fliege verliere ich alles.

 
16 Antworten:

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von Suka73 am 24.10.2010, 12:08 Uhr

Moment - also Du bist in der privaten Inso. Du hast zwei Kinder, das kleine lebt bei Dir, das große beim Papa. Und der will jetzt Unterhaltsvorschuss. Aber den bekommt er doch nicht von DIR, sondern vom Jugendamt?! Seit wann lebt denn das Kind bei ihm? Und mit der Privatinso bist Du doch fast durch, oder? Und dass dort offene Posten sind (denn wenn das Kind nicht bei Dir lebt, dann war doch von Anfang an klar, dass der Vater den Unterhalt bekommt - was hat er dann die ganze letzte Zeit gemacht?!)
Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass Du keinen Unterhalt zahlen brauchst und dass Du nur Quittungen sammelst?

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@suka

Antwort von Dannyb81 am 24.10.2010, 12:13 Uhr

Hallo,

also wir hatten uns damals so geienigt das ich Ihm halt immer was kaufe da ich zu dem Zeitpunkt wo mein Sohn zum Papa gegangen ist arbeitslos war.
Wir wurden letztes Jahr geschieden und der Große lebt nun schon über 3 Jahre bei Ihm das war nie ein Problem das ich den Unterhalt quasi in Naturalien bezahlt habe.
Ich denke die neue Partnerin ist die treibende Kraft.
Ich habe einfach Angst das ich wieder vor dem riesen Schuldenberg stehe und mir alles weg gepfändet wird. Die Restschuldbefreieung würde im Oktober 2014 ausgesrpochen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Unterhaltsschulden

Antwort von taram am 24.10.2010, 12:17 Uhr

http://www.insolvenz-ratgeber.de/verzeichnisse/insolvenzlexikon/begriff/Unterhaltsschulden/

google mal bitte weiter, soweit ich mitbekommen habe, ist deine Inso nicht gefährdet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von Dannyb81 am 24.10.2010, 12:21 Uhr

Ich würde ja bezahlen wenn ich könnte aber ich kann nicht von was denn deshalb haben wir ja dieses abkommen leider nicht schriftlich geschlossen.

Es ging 3 Jahre wunderbar und nun gibt es seit die neue da ist nur Streit, ich kenne Sie noch nicht mal Sie mich nicht aber Sie erzählt im Kiga rum wie assozial ich wäre usw. Ich finde sowas macht man nicht ich wollte beide mal zum Kaffe einladen mein Ex wäre gekommen Sie setzt sich mmit ALG II Beziehern nicht an einen Tisch was soll denn das bitte ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von Suka73 am 24.10.2010, 12:28 Uhr

gut, die "Neue" ist die eine Sache. Die im Grunde genommen (mal davon abgesehen, dass sie Einfluß auf Deinen Ex ausübt) total egal ist. Ich würde mich da beraten lassen, sofern Du aus dem link nicht schlau wirst. Auch dem KV noch mal ins Gewissen reden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von berita am 24.10.2010, 13:35 Uhr

Sorry, aber ich würde an Stelle des KV auch nicht auf den UHV verzichten. In sechs Jahren verlieren er (und euer Kind) dadurch viele tausend Euro. Warum habt ihr nicht von Anfang reinen Tisch bezüglich der Unterhaltsschulden gemacht? Auch das JA kann keiner nackten Frau in die Tasch egreifen. Lass dich bezüglich der Insolvenz beraten, vielleicht ist ja alles nur halb so schlimm. Aber dich über die Neue zu ärgern, bringt dich nicht weiter. Auch wenn der Anstoß von ihr kam, in dieser Sache hat sie nunmal recht und das hast du dir selbst mit eingebrockt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von mf4 am 24.10.2010, 13:37 Uhr

Ich kann den Ex auch verstehen. Ich könnte auch nicht drauf verzichten. Von Klamotten werden die Kinder nicht satt und Miete kann man davon auch nicht zahlen. Zumal denke ich nicht, dass du für den Betrag, den der Unterhalt ausmachen würde Klamotten kaufst pro Monat... wer braucht denn soooooo viel?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von bobfahrer am 24.10.2010, 14:04 Uhr

Wenn du mal ne Weile hier mitliest lernst du schnell was es alles gibt.
Zu deinem Problem kann ich dir nicht helfen, kenne mich nicht aus...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von Sabri am 24.10.2010, 14:17 Uhr

Hallo!

Zwei Tipps von meinen Ex:
1. Drohe ihm und dem Kind mit Mord für dem Fall, dass er Unterhaltsvorschuss beantragt, dann lässt er es schnell bleiben.
2. Nimm dir einen Rechtsanwalt, der soll nach weisen,dass dein Ex dreimal so viel verdient wie du, dann steht ihm kein Unterhaltsvorschuss mehr zu.

Drei Tipps von mir:
1. Lass seine Neue da raus. Selbstverständlich steht deinem Sohn Unterhalt zu (das Kind braucht auch ein Dach über den Kopf und etwas zu Essen, nicht nur ein paar Klamotten). Dein Sohn kann doch nichts für deine finanziellen Probleme.
2. Such dir einen Job und verdiene den Unterhalt für dein Kind, wenn dir das mit dem Unterhaltsvorschuss nicht gefällt.
3. Bitte kein drittes Kind solange du die ersten Zwei nicht ernähren kannst.

Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier brennt die Luft

Antwort von mf4 am 24.10.2010, 14:39 Uhr

Der/die Ex kann doch nicht immer Rücksicht nehmen, dass der/dem Ex keine negativen Folgen drohen.
Mein Ex meint auch ich solle den Unterhalt nicht einklagen, weil er sonst seinen Lebensstandard nicht halten kann, wenn er zahlen würde... tut mir ja echt leid, wenn er unter Umständen dann den Neuwagen nicht mehr fahren kann aber was haben die Kinder davon?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder?

Antwort von Suka73 am 24.10.2010, 15:37 Uhr

Der Unterhalt selbst kann ja rückwirkend nicht eingeklagt werden sondern erst ab dem Zeitpunkt, wo Verzug angemeldet wurde. Wurde ja anscheinend bisher nie. Und rückwirkend da glaube ich auch nur bis zu einem Monat?! Hatte das hier gerade so schön geschrieben bzw. ausm net rausgesucht und dann ist mir die Seite abgekackt.

Sprich, UNTERHALT bekommt er doch eh nicht bei ALG II und Inso, er kann ja praktisch "nur" den Unterhaltsvorschuss beantragen und das beim Jugendamt.

Das Problem ist, dass nichts Schriftliches vereinbart wurde sondern in "Sachen" investiert wurde, was meines Erachtens ja eigentlich fast aufs Gleiche hinausläuft als wenn Unterhalt gezahlt worden wäre. Man kann da fast nur auf die Kulanz des Ex hoffen, dass er nachträglich noch was fertigmacht ODER im Streitfall eingesteht, dass diese Absprache getroffen wurde. Davon abgesehen gibts ja die Quittungen noch, auch wenn die nichts beweisen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder?

Antwort von mf4 am 24.10.2010, 16:49 Uhr

...sondern in "Sachen" investiert wurde, was meines Erachtens ja eigentlich fast aufs Gleiche hinausläuft als wenn Unterhalt gezahlt worden wäre...

???

Unterhalt dient doch dazu, das Kind zu ernähren, zu kleiden, den Wohnraum zu zahlen usw. Ich denke nicht, dass ein paar Klamotten da nützlich sind. Ich nehme an sie ist nicht 2 mal in der Woche mit einen Korb Lebensmittel beim Kind aufgeschlagen.
Mein Ex zahlt je keinen UH aber wenn er mir statt dessen für hunderte € im Monat Kinderklamotten brächte hätte ich auch nix davon... ausser ein florierendes E-Bay-Geschäft vielleicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder? -mf4

Antwort von Suka73 am 24.10.2010, 17:09 Uhr

ich sage ja, ich weiß ja nicht, was sie ausgegeben hat - wenn es jetzt TONNEN an Klamotten und Schuhen waren, die zusammengerechnet in ETWA den Unterhaltsvorschuss ergeben...

Wenn ich die Wahl hätte, würde ich auch immer das Geld nehmen. Andererseits, wenn der KV statt des Geldes auf einmal sagen würde, du, ich kauf dem Kind ne Jacke, ne Skihose, zwei Paar Stiefel - wäre mir damit auch geholfen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder?

Antwort von Dannyb81 am 24.10.2010, 18:25 Uhr

Also,

zum ersten mein Ex verdient nicht schlecht über 4000 Euro Netto im Monat. Miete zahlen muss er auch nicht auch keine Schulden abtragen also ist er nicht so sehr auf den Unterhalt angwießen.
Es ging 3 Jahre ohne und auf einmal will er doch Geld haben. Ich habe doch schon gehört wie die "Neue" gesagt hat darauf will Sie nicht verzichten.

Wer 3 oder 4 Mal im Jahr in den Urlaub fahren kann dem kanns nicht schlecht gehn. So seh ich das.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder?

Antwort von shinead am 24.10.2010, 18:35 Uhr

Aber es geht doch nicht um Deinen Ex!

Unterhalt steht Deinem Kind zu. Punkt!

Wenn er wirklich so viel mehr Geld zur Verfügung hat wie Du, kann es sein, dass er kein UVG erhält.
Ansonsten steht es ihm einfach zu! Da braucht die Luft nicht brennen! Dein Kind hat ein Recht darauf. Peng. Wenn ihr irgendwelche halbseidenen (Verzicht auf Kindesunterhalt ist sittenwidrig) Abreden trefft ist das allein euer Problem.

Ganz ehrlich: Du hörst Dich an wie mein Ex! Und ja ich habe auch UVG beantragt. Mittlerweile zahlen SEINE Eltern den Unterhalt. Das er der Meinung ist, das ich das Geld nicht brauche ist seine Meinung. Er kennt weder meine Ein- noch Ausgaben.
Kindesunterhalt ist zu zahlen! Keine Ausreden! Kein Gejammer!

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wir reden doch hier von Unterhaltsvorschuss, oder?

Antwort von Suka73 am 24.10.2010, 18:36 Uhr

wie schlecht es einem geht oder wie gut, spielt aber bei Unterhalt nicht wirklich ne Rolle, wenn das Kind bei IHM wohnt. Denn unterhaltspflichtig bist DU, da ER die Ausgaben für das Kind hat (egal, wieviel er verdient - es IST halt so)

Wer auch immer daran "Schuld" trägt, es ist sein Recht. Er wollte es jetzt ein paar Jahre so, jetzt will er statt der Klamotten halt das Geld. Das ist unangenehm, verstehe ich Dich auch völlig, aber wie gesagt, wenn Du eh ALG II beziehst gehe ich sowieso davon aus, dass er lediglich den Vorschuss vom JA bekommt. Also lass Dich da beraten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.