Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Joni76 am 28.01.2012, 22:46 Uhr

Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Morgen vormittag kommt eine potentielle Nachmieterin für meine Wohnung. Ich frage mich, wieviel ich für meine EBK verlangen kann.
Die EBK ist 4 Jahre alt und hat damals (mit Lieferung und Montage) 2200€ gekostet. Ist eine kleine Eckküche mit Geräten von Whirlpool. Sie ist Hochglanz und hat nur Schubläden (keine doofen Klappen). Mit Kühlschrank (den hatte ich schon, war nicht bei den 2200€ dabei) aber ohne Spülmaschine.
Ich weiß sowas ist immer schwer zu schätzen...aber was meint Ihr?

Ich würde auch noch ein paar Kleinigkeiten da lassen (Stange für Duschvorhang, Balkontisch, Vorhänge) und dachte so an 800€. Okay?

 
5 Antworten:

Re: Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Antwort von Savanna2 am 28.01.2012, 23:32 Uhr

hallo

kommt ja auch auf den zustand an.
müsstest du sie sonst ausbauen?
vielleicht haben die neuen eine?

ansonsten handeln kannst du immer noch.

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Re: Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 29.01.2012, 0:56 Uhr

Wieviel hat denn die Küche ohne Montage gekostet?
Bei mir war allein die Montage schon fast 500 Euro. Dann würde ich deinen Verkaufspreis ausschließlich aus dem damaligen Preis der Küche veranschlagen.

Zudem kommt es natürlich auf den Zustand an, in dem sich die Küche befindet. Und irgendwie auch auf das Model (altmodisch oder neutral).

LG
S

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Re: Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Antwort von Püppi1711 am 29.01.2012, 7:55 Uhr

Ich habe mal folgende Faustregel gelesen: Nach der Montage 25% vom Kaufpreis abziehen und für jedes weitere Nutzungsjahr 7,5%.

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Re: Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Antwort von Leena am 29.01.2012, 10:22 Uhr

...lt. amtlicher Abschreibungstabelle werden Küchen durchschnittlich 10 Jahre genutzt, d.h. pro Jahr 10% Abzug, bei 4 Jahren wären das dann 40% Abzug - beim Wiederverkaufspreis muss man aber bedenken, dass der Wertverkehr gerade im ersten Jahr immens ist, so gesehen fand ich die unten geschriebene Faustregel (25% fürs erste Jahr, 7,5% für jedes weitere Jahr) sehr gut und überzeugend, da wärst Du dann bei 47,5% Abzug, bei 2.200 Euro wären das dann *rechne* etwa 1.045 Euro.

So gesehen denke ich, mit den 800 Euro liegst Du recht realistisch.

Was die anderen "Kleinigkeiten" betrifft, Duschvorhangstange, Balkontisch und Vorhänge - wenn ich sowas vom Vormieter "geerbt" habe, fand ich das regelmäßig so wenig meinen Geschmack, dass ich solche Sachen meistens entsorgt habe - und nicht noch etwas dafür hätte zahlen mögen.

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Re: Hier auch nochmal: Frage wg EBK

Antwort von leaelk am 29.01.2012, 10:46 Uhr

Hallo,
ich würde für eine 4 Jahre alte Küche mit dem Ausgangspreis maximal 500 Euro zahlen. 800 Euro nur dann, wenn es meine absolute Traumküche wäre.

LG K erstin

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