Geschrieben von aj1980 am 29.03.2005, 11:17 Uhr |
Harz IV - vorsicht lang!!!
Hallo!
Also soweit ich weiß, steht ihm selbst ein Eigenbehalt von 840€ pro Monat zu.Danach berechnet sich der Unterhalt.Also: wenn er 1000€ verdienst kann er max. 160€ Unterhalt für alle Unterhaltspflichtigen zahlen.
Wenn er jetzt ALGII erhält wird er nicht wesentlich über den Eigenbedarf kommen.Also wirst Du wahrscheinlich nichts mehr von Ihm erwarten können.
Aber Du hast die Möglichkeit Unteraltsvorschuß(Jugendamt) für dein Kind zu beantragen. Das sind 122€/Monat,allerdings nur für max. 6Jahre und das auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.
Da Du selbst ja Unterhalt von ihm bekommst,denke ich das Du z.Z. nicht arbeiten kannst.Also wahrscheinlich ebenfalls ALGII anspruch hast.Also ist es eigentlich egal denn den Unterhalt den er dir in Moment zahlt wird eh beim ALGII abgezogen.
Hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.
LG Antje
- Harz IV - Dorni 26.03.05, 22:26
- Re: Harz IV - vorsicht lang!!! - aj1980 29.03.05, 11:17