Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Elke25+2 am 29.12.2004, 22:50 Uhr

Hartz4 und Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Hallo zusammen!

Bin nicht so oft hier, aber eben auch Alleinerziehend. Jetzt hab ich heute endlich meinen Bescheid vom Sozialamt bekommen und war doch sehr verwundert. Dort wurde garnicht berücksichtigt das ich schwanger bin (30.SSW). Bisher hab ich einen sogenannten Mehrbedarf für Schwangere erhalten. Fällt der denn jetzt auch weg? Wer kennt sich damit aus und kann mir diese Frage beantworten. Hab vorsorglich mal Widerspruch eingelegt.

Außerdem steht darin das ich ALG II und meine Tochter Sozialgeld erhält. Verstehe ich ebenfalls nicht so ganz. Ich bin ja noch im Erziehungsurlaub von meiner "Großen" und nicht arbeitslos. Müsste das bei mir dann nicht auch Sozialgeld heißen? Ich meine der Begriff ist im Endeffekt ja egal, aber trotzdem.

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.

Elke mit Chiara (*09.11.02) und Baby inside.

 
5 Antworten:

Korrekter Widerspruch! :-)

Antwort von Ralph am 30.12.2004, 10:55 Uhr

Hallo Elke,

Sozialhilfe gibt es ab 01.01.2005 nicht mehr, also am bestens ALLES vergessen, was es mal gegeben hat und was Du in Zusammenhang mit Sozialhilfe weißt. DAs ist ab übermorgen geschichte.

Einen Mehrbedarf für Schwangere ab 13. SSW gibt es auch unter ALG2, insofern ist Dein Widerspruch richtig.

Kinder bekommen "Sozialgeld", denn sie sind noch nicht arbeitsfähig i.S.d. gesetzes und können deshalb kein "Arbeitslosengeld" erhalten.
Du dagegen bist dem grunde nach arbeitsfähig (Schwangerschaft ist keine Krankheit), deshalb erhältst DU Arbeitslosengeld (ALG2).

Guten Rutsch! :-)
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

heißt das, es fallen auch alle einmaligen Hilfen weg...zB die

Antwort von Yasemina am 30.12.2004, 12:04 Uhr

...auch die einmalige Hilfe bei zu hoher nebenkostenabrechnung? Kann man überhaupt irgendwas extra beantragen?

Lg, Y.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

RE: @Yasemina

Antwort von Nina3 am 30.12.2004, 14:41 Uhr

auf jeden Fall fällt definitiv die Möglichkeit weg, Kleidergeld oder sonstige Gegenstände zu beantragen.

Ich könnte mir vorstellen (!), dass es weiterhin Umzugskosten übernommen werden (wurde ja früher teilweise vom Arbeitsamt auch schon), aber wohl vermutlich nur, wenn man wirklich aus beruflichen Gründen umzieht *grübel*

Ansonsten gibts wohl nüscht mehr extra.

Liebe Grüße


Nina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Korrekter Widerspruch! :-)@Ralph

Antwort von Elke25+2 am 30.12.2004, 15:08 Uhr

Vielen Dank! Dann hab ich das Schreiben ja heute nicht umsonst weggebracht :-)

Wünsche Dir auch einen guten Rutsch!

LG Elke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein, mußt Du fortan selbst tragen. o.T.

Antwort von Ralph am 30.12.2004, 16:06 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.