Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von windlerin am 16.04.2003, 10:08 Uhr

Hallo, bin neu und habe gleich ein problem.

also ich habe von meinem ex ein kind, 2 jahre. logischerweise haben wir auch umgang miteinander, weil er sich ja um sein kind kümmert. dabei sind wir uns einmal näher gekommen. so genau will ich es gar nicht schildern. tatsache ist nun, dass ich schwanger bin, von ihm. er weiß es noch nicht, aber abtreiben kommt auch nicht in frage für mich. er wird sicher nicht begeistert sein, aber machen kann er ja nix dagegen? nun ist meine frage. ich bekomme ja sozialhilfe und wohngeld und erziehungsgeld. wie regel ich das alles? streicht mir das sozialamt die unterstützung? die werden mir doch bestimmt kein wort glauben, wenn ich sage, es war nur ein ausrutscher. aber es war ja echt nur ein ausrutscher. und wir haben echt verhütet, aber es muss was schiefgegangen sein. was mache ich denn jetzt? bitte gebt mir ein paar tips. danke

 
5 Antworten:

Keine Streichung...

Antwort von Ralph am 16.04.2003, 13:10 Uhr

Hi,

wenn Dein Ex eine eigene Wohnung hat und dort auch gemeldet ist, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Natürlich gibt es Erklärungsbedarf beim Amt, wenn Du von Deinem Ex schwanger bist, aber wenn Du es so wie hier schilderst, sollte dies dann kein Thema mehr sein.

Kürzen kann man Dir da nichts. Falls doch, gehe in Widerspruch und ggf. auch zu Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Das kannst Du beruhigt angehen.

:-)

LG

Ralph/Snoopy

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Re: Keine Streichung...

Antwort von funny möttchen am 16.04.2003, 13:19 Uhr

danke füi antwort. er wohnt immer noch bei seinen eltern, hotel mutti eben. hat aber keinen mietvertrag bei denen. er muss ja nichts an die zahlen. gemeldet ist er aber definitiv nicht bei mir, sondern bei denen. ich hoffe mal, das sozialamt macht mir nicht die hölle heiß. ich habs ja nun nicht mit absicht gemacht, wollte eigentlich bald wieder mit arbeiten anfangen. wird so aber leider nix. wann sage ich denn auf dem sozialamt bescheid. ich habe ehrlich gesagt ziemliche angst vor meiner sachbearbeiterin, die hat ziemliche haare auf den zähnen. obwohl ich jeden monat von mir aus komme und die kontoauszüge zeige. weißt du, wo man eventuell fördermittel beantragen kann? für die erstausstattung, also ein bett zum beispiel. ich komme mir schon blöd vor, wenn ich der frau auf dem amt sage, das ich schwanger bin. und das ich dann so noch etwas will, geht das überhaupt? muss ich denn überhaupt sagen, dass der ex der vater ist? mir ist das so extrem peinlich. aber für das kind wäre es halt nicht schön, wenns dann mal groß ist und in der geb.urkunde steht nix drin. da sage ich doch lieber die wahrheit. danke noch mal!

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Re: Keine Streichung...

Antwort von Kristin+Linda am 16.04.2003, 13:38 Uhr

Hallo!

Die können Dir nichts streichen, ab der 13. SW bekommst Du Geld extra wegen der Schwangerschaft.
Wegen Geld für die Erstausstattung frag mal bei Pro Familia nach, es gibt da eine Stiftung "Mutter und Kind" die zahlen auch für Umstandskleidung.

Kristin

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Nur keine Bange...

Antwort von Ralph am 16.04.2003, 14:11 Uhr

Hi,

ob Haare auf den Zähnen oder nicht... sie kann nicht den Bedarf wegreden, wenn er besteht. Nimm eine Freundin zur Verstärkung mit, wenn Du Deiner Sachbearbeiterin davon berichtest. Dann wird sich die Frau schon zurücknehmen.
Sie wird vielleicht fragen, was von Deinem ersten Kind evtl. noch da ist (Kinderbett etc.), aber dann hört es auch auf.
Ich kann es nur nochmal wiederholen: Sag es so, wie Du es hier berichtest. Je ehrlicher, desto besser. Normalerweise sind grade Frauen auf den Sozialämtern in dieser Hinsicht nicht weltfremd.

Angeben würde ich den Vater auf jeden Fall. Du nimmst sonst dem Kind Rechte, auch diejenigen, die noch sehr weit in der Zukunft liegen. Zudem verzichtest Du auf Unterhalt, möglicherweise sogar auf Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes, wenn sie bemerken, daß Du den Vater doch kennst.
Eine Frau, die angibt, den Vater nicht zu kennen, steht ziemlich im schiefen Licht da...

Am besten hingehen und die Karten auf den Tisch legen! Kopf hoch! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Keine Streichung... MuK-Stiftung

Antwort von harmony_ am 16.04.2003, 23:52 Uhr

Hallo,

eine Ergaenzung: Fuer die Mutter-und-Kind-Stiftung muss manfruehzeitig (20 SSWoche)etwasbeantragen.

(mist, jetzt ist der Teein derTastatur :- ((((

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