Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Melek2345 am 30.01.2006, 13:47 Uhr

Hab da mal ne Frage...

Ich hab da mal ne Frage, und vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich bin seit 2 1/2 Jahren alleine mit meiner Tochter. Ihr leiblicher Vater zahlt keinen Unterhalt und kümmert sich auch nicht um sie. Er hat sie seit fast 2 Jahren nicht mehr gesehen.

Er bekommt Harz IV, und hat auch seine 3 1/2 zimer Wohnung nur bekommen weil er sagte das Kind wäre jedes Wochenende bei ihm.

Jetzt zu meiner Frage...
Er hat die Kleine zur Hälfte auf der Steuerkarte und ich ärgere mich schon ewig darüber das er ja deshalb auch finanzielle Vorteile hat.
Jetzt habe ich gelesen das man das ändern kann und das Kind von seiner Steuerkarte nehmen kann.
Ich weiß aber nicht was ich dafür tun muß oder an wen ich mich wenden kann.

Vielleicht kann mir jahier jemand helfen.

Danke schonmal.

 
19 Antworten:

Würde mich auch interessieren!! o.T.

Antwort von Feuerfee_Sophie am 30.01.2006, 13:50 Uhr

...

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Re: Würde mich auch interessieren!! o.T.

Antwort von Tina und Jordi am 30.01.2006, 14:01 Uhr

Mich auch*fingerheb*
Finde das auch total ungerecht zumal ich das alleinige Sorgerecht habe.

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Leena am 30.01.2006, 14:02 Uhr

Antrag beim Finanzamt stellen, dass der halbe Kinderfreibetrag vom Vater auf den anderen Elternteil übertragen werden soll, da der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75 % nachkommt; läuft über das Formular "Vereinfachter Antrag auf LSt-Ermäßigung".

Andere Frage: Was versprichst Du Dir denn davon, wenn Du das Kind ganz auf Deiner LSt-Karte hast? Wenn Du arbeitest, wirkt sich das bei der Steuerberechnung doch nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus...

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Tina und Jordi am 30.01.2006, 14:05 Uhr

Er Zahlt nicht, er geht nicht arbeiten, er kümmert sich nicht um das Kind, sind das Gründe genug??????
Ich gehe 40 Std die Woch arbeiten, habe das Sorgerecht und bin für mein Kind da!!!!!!

Danke für die schnelle Antwort.

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von nightingale am 30.01.2006, 14:08 Uhr

hi,

der kinderfreibetrag des anderen et kann beansprucht werden, wenn dieser nicht zu mind. 75% seiner unterhaltspflicht nachkommt.

bei H IV wird er keine u.pflicht haben, ergo kann er sie auch nicht "nicht erfüllen". du kriegst hier also nix.

den betreuungsfreibetrag des anderen et kann man beanspruchen, wenn das kind beim anderen et nicht gemeldet ist.

btw,

>kümmert sich auch nicht um sie

arm.

>ich ärgere mich schon ewig darüber das er ja deshalb auch finanzielle Vorteile hat

dito.

das du keine nachteile willst kann ich verstehen, ihm den vorteil nicht zu gönnen, na ja...

greetz,
nachtigall

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@Leena

Antwort von Melek2345 am 30.01.2006, 14:10 Uhr

Ich weiß das ich nichts davon habe, aber er soll auch nichts mehr davon haben...
Er zahlt nicht, kümmert sich nicht und hat auch noch Vorteile...
Mit welchem Recht???

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ach so...

Antwort von Feuerfee_Sophie am 30.01.2006, 14:11 Uhr

geht das nur, wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt???

Zahlen tut ja zum 1. immer der Vater meines EX, da mein EX schon eine Lohnpfändung meiner Anwältin am Hals hatte.

Jetzt zahlt er zum 15. immer an seinen Vater zurück...na, mir kann es ja egal sein - hauptsache et kommt was ;-)

LG
Bianca

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Leena am 30.01.2006, 14:13 Uhr

Ob der Vater arbeitet oder nicht, sich um das Kind kümmert oder nicht, wer für das Kind da ist oder nicht und wer das Sorgerecht hat oder nicht, ist für die Steuer komplett egal (mit einer Ausnahme: Wenn die Unterhaltspflicht nicht mit Barunterhalt, sondern durch Betreuungsleistung geleistet wird, aber da muss schon überwiegend betreut werden, gelegentliche "Besuche" o.ä. würden nicht reichen).

Steuerlich geht es nur darum, ob er seiner Unterhaltspflicht zu mind. 75 % nachkommt, wenn nein, ist eine Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf Antrag möglich. Wie gesagt, laufend über den (vereinfachten) Antrag auf LSt-Ermäßigung, oder sonst im Rahmen der Steuererklärung, da kann der Antrag auch noch gestellt werden.

Allerdings hat es (leider) meist nicht viel Auswirkung, da der Kinderfreibetrag sich nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auswirkt, nicht auf die Einkommen-/Lohnsteuer.

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Melek2345 am 30.01.2006, 14:18 Uhr

"Ihm den Vorteil nicht zu gönnen, na ja..."

Ich weiß nicht mit welchem Recht er noch Vorteile von einem Kind haben sollte das er offensichtlich nicht mehr will...

Er hat sie 2 Jahre vergöttert, sie total an sich gebunden und dann hat er sie allein gelassen von einem Tag auf den anderen. ( Seine neue Freundin mag die Kleine nicht... wie kann man ein 2 Jahre altes Kind nicht mögen, HALLO???)

Und ich mußte dann da durch mit der Maus die nicht verstand warum ihr Papa nicht mehr kommt oder anruft. Sie hat manchmal in der Ecke gesessen und mit ihrem Spielzeugtelefon bei ihm angerufen, sie hat sich entschuldigt wenn sie böse war, er solle nicht mehr böse sein.... und das ging fast ein Jahr so. Das hat mir das Herz gebrochen.
Noch heute, nach 2 Jahren sagt sie "da wohnt mein Papa, aber der hat immer keine Zeit" wenn wir an seinem Haus vorbei fahren, ich weiß nicht wieso sie sich immernoch an ihn erinnert, ich spreche nicht mehr über ihn, aber sie tut es.
Und ich soll ihm noch seine Vorteile gönnen???
Nein, tut mir leid, das kann ich nicht.

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Tina und Jordi am 30.01.2006, 14:27 Uhr

Geht mir auch so, der Vater von Jordan wohnt bei uns in der Stadt(Kleinstadt, 75 000 Einwohner).
Letzens kommt er mit dem Rad an uns vorbei und ignoriert ihn total, Jordan sagte dann nur da war der Papa!
Traurig so was!

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***

Antwort von Melek2345 am 30.01.2006, 14:31 Uhr

Ich verstehe das nicht..
Es gibt doch Väter die würden ALLES tun um ihre Kinder zu sehen und dürfen nicht...

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Re: *fingerheb* ich hab den ganzen kinderfreibetrag...

Antwort von spiky73 am 30.01.2006, 15:17 Uhr

hallo,

ob es jetzt viel ausmacht oder nicht kann ich nicht sagen. die lohnsteuerkarte wurde beim finanzamt abgeändert, das ging einfach und ohne grosses aufheben. das wurde auch einfach so abgeändert.

bei mir war einfach der hintergrund, dass der kv als amerikaner in D keinerlei einkommenssteuer zahlt, jedoch das kind in der amerikanischen steuererklärung als angehörige angegeben hat. er würde also praktisch doppelt "belohnt". seine unterhaltszahlungen setzt er ja auch über den amerikanischen steuerausgleich ab, oder wie auch immer man das nennt.

inwiefern sich das betragsmässig auswirkt, weiss ich gar nicht. unter anderen voraussetzungen (kv zahlt deutsche einkommenssteuer) hätte ich auch daran gar nicht gerüttelt.

lg
martina

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Es kann durchaus finanzielle Vorteile haben, wenn man sich den Freibetrag nicht übertragen läßt....

Antwort von kevome* am 30.01.2006, 15:31 Uhr

Vorsicht, bevor ihr euch den Freibetrag ganz auf eure Lohnsteuerkarte eintagen laßt, bevor ihr nicht mit einem Steuerprogramm genau nachgerechnet hat, welche Auswirkungen es für euch hat.

Grundsätzlich gibt es den Kinderfreibetrag der wie schon geschrieben übertragen werden kann, wenn die Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 % erfüllt wird und den Betreuungsfreibetrag, der übertragen werden kann, wenn das Kind nicht beim anderen Elternteil gemeldet ist. Gegengerechnet wird gegen die beiden freibeträge das erhaltene Kindergeld. Und in der "Günstigerprüfung", die steuerlich bessere Variante vom Finanzamt gewählt.

Ist der Kinderfreibetrag übertragen worden, so wird immer das volle Kindergeld dagegen gerechnet. Hat jedes Elternteil den halöben freibetrag, so wird für die Günstigerprüfung nur das halbe Kindergeld herangezogen. In den meisten Fällen ist es steuerlich am günstigsten, wenn nur der Betreuungsfreibetrag übertragen wird, beim Kinderfreibetrag aber die Hälfte beim anderen Elternteil bleibt. Das muss halt jeder für sich selber ausrechnen (lassen).

Ansonsten gibt der Kinderfeibetrag im Monat wirklich nur Minibeträge her, weil eben zunächst immer das Kindergeld gezahlt wird.

Gruß Kerstin

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Re: Hab da mal ne Frage...

Antwort von Leena am 30.01.2006, 15:44 Uhr

Gebe Nightingale da völlig recht, bei Hartz IV-Empfänger ist der Vater nicht leistungsfähig und muss somit quasi "0 Euro Unterhalt" zahlen - in solchen Fällen ist eine Übertragung definitiv nicht möglich.

Sorry, ich hatte mich in meinem ersten Posting dazu unkorrekt ausgedrückt. :-(

Hier nochmal der offizielle Text aus der Erläuterung zur "Anlage Kind":

"Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu mindestens 75 % erfüllt hat. () Ist jedoch ein Elternteil. z.B. mangels ausreichender eigener finanzieller Mittel, nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden."

An sonsten habe ich meine eigene Meinung dazu, wenn man, ohne selbst einen Vorteil davon zu haben, einem anderen einen Nachteil zufügen will. Wenn es einem finanziell etwas bringt, sehe ich es ja durchaus ein, eine solche Übertragung des Kinderfreibetrages zu beantragen (auch wenn kevome* völlig recht hat, dass man sehr genau rechnen muss, sonst wird das schnell ein Eigentor!), aber die Übertragung nur zu beantragen, damit der andere auch ja keine Vorteile hat, weil er ja sooo ein schlechter Vater hat..?!? Sorry, aber davon wird er auch kein besserer Vater - und höchstwahrscheinlich auch in Zukunft nicht! Also den Nutzen fürs Kind sehe ich da nicht so wirklich, und alles andere sollte einen als Mutter doch echt nicht mehr interessieren - zumal es einen auch rein gar nicht angeht! :-(

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Re: Es kann durchaus finanzielle Vorteile haben, wenn man sich den Freibetrag nicht übertragen läßt....

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 30.01.2006, 15:52 Uhr

Hallo Kerstin,

an dem Kinderfreibetrag habe ich nicht gerüttelt, weil mein Steuerprogramm mir davon abgeraten hat *grins*.

Aber wie ist das mit dem Betreuungsfreibetrag? Muß ich das auch nur beantragen? Wo? Und was macht das steuerlich aus, wenn ich schon LSTKL 2 habe? Schließlich sind die Kinder bei mir gemeldet und ich zahle auch die kompletten Betreuungskosten (was nicht ganz wenig ist).

Danke,
Elisabeth.

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@Elisabeth

Antwort von kevome* am 30.01.2006, 16:25 Uhr

Hallo Elisabeth,

der ganze Betreuungsfreibetrag ist etwas über 1500 Euro pro Kind. (Genaue Zahl kenne ich jetzt nicht.) Um sich den übertragen zu lassen, muss nur ein Kreuz auf der Anlage K gemacht werden.

Du hast standardmäßig die Hälfte und kannst daher auch Deine anfallenden Betreuungskosten als AE ab gut 750 Euro absetzen. Wenn Du Dir den Freibetrag übertragen läßt, geht es erst ab gut 1500,- Da muss Dein Steuerprogramm rechnen, was besser ist. Da bei uns die KiTa relativ günstig ist, fahre ich mit dem Freibetrag besser.

Mit der Lohnsteuerklasse 2 hat das ganze nichts zu tun. Das ist nochmal ein anderer Freibetrag, der dort berücksichtigt wird.

Gruß Kerstin

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Butter bei die Fische

Antwort von Melek2345 am 30.01.2006, 16:28 Uhr

Jetzt mal Butter bei die Fische.

Ich habe geheiratet und mein Mann wollte die kleine adoptieren, aber ihr Erzeuger gibt sie nicht frei, und die Familiengerichte sind ja neuerdings der Meinung der leibliche Vater müsste mehr Rechte bekommen und wenn es nicht zu einem erheblichen NAchteil des Kindes ist, erlaubt ein Familiengericht eine Adoption nicht mehr so einfach ohne Zustimmung des Erzeugers.

Ich bin vielleicht ungerecht und jetzt schimpfen noch mehr Leute über mich, aber ich denke, wenn er keine Vorteile mehr hat durch das Kind, gibt er sie vielleicht doch frei und wir können endlich eine "richtige" Familie sein und mein Mann kann endlich auch bei offiziellen Dingen mitreden, was er so nicht darf.

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Re: @Elisabeth

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 30.01.2006, 16:51 Uhr

Aha, wieder was gelernt.

Danke, Kerstin. Jetzt habe ich schon eine Steuerberater-Schwester, aber sowas sagt sie mir nicht. Gut, sie arbeitet auch in einer Kanzlei, die nur kleinere und mittlere Betriebe betreut. Ich bin die erste Alleinerziehende, der sie hilft ;-).

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Re: Butter bei die Fische (lang)

Antwort von Leena am 30.01.2006, 21:04 Uhr

In gewisser Weise kann ich Dich ja restlos verstehen - ich habe auch ein Kind von meinem Ex und bin jetzt anderweitig verheiratet (mit 2 gemeinsamen Kindern), und mein Mann hat mein ältestes Kind adoptiert. Fand ich zwar schrecklich aufregend, war aber bei uns nicht ganz wirklich ein Problem, rechtlich gesehen - ich war mit dem Kindsvater nicht verheiratet gewesen und habe ihn (mit seinem Wissen) auch nicht als Vater angegeben, da habe ich lieber auch finanziell komplett alleine fürs Kind gesorgt (ohne Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder sonstiges)... Hat sich aber dann letztlich quasi "gelohnt", da die Adoption dann erfolgen konnte, ohne dass ein (gesetzlich) nicht vorhandener Vater zustimmen musste... :-/

Allerdings war der Familienrichter bei uns eh recht, sagen wir mal, skeptisch Vätern gegenübern, die sich noch nie ums Kind gekümmert habe, es nie gesehen, sich mittlerweile über 7 Jahre nie gemeldet hat,... Kommt da wohl wirklich sehr auf den Richter an! Das Jugendamt wollte uns da erst Probleme machen, eben wegen der derzeitigen Stärkung der Väterrechte in diesem Bereich, den einschlägigen Verfahren, die derzeit (immer noch) laufen etc., oder vielmehr die Sachbearbeiterin dort trug Bedenken, aber die Besprechungsrunde der Kollegen dort konnte sie überzeugen - zu unserem Glück!!!!

So gesehen - ich kann Dich da schon sehr verstehen, aber ich glaube nicht, dass Du den leiblichen Vater eher zu einer Zustimmung bewegen könntest, wenn Du ihm zusätzlich Ärger bereiten würdest. Meinst Du nicht, dann würde er erst recht auf stur schalten..?

Aber der Kindsvater Deiner Kleinen ist ja derzeit Hartz IV-Empfänger und damit finanziell doch wohl eh nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, von daher erledigt sich die Übertragung des Kinderfreibetrages bei Euch ja sowieso...

Wobei - was das von wegen "endlich eine richtige Familie" und "mein Mann kann endlich auch bei offiziellen Dingen mitreden" betrifft - wir hatten mein ältestes Kind bei unserer Heirat einbenennen lassen, hatten also alle denselben Nachnamen, da fiel es eh niemandem auf, dass mein Mann "eigentlich" gar nicht der "Vater" war, und auch jetzt in der Schule hat uns nie einer auf irgendetwas angesprochen, auch wenn wir dort (vor der Adoption) noch eine "alte" Geburtsurkunde ohne Vater abgegeben haben...

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