Geschrieben von Fru am 30.04.2013, 15:56 Uhr |
H4 Frage..hat jemand Ahnung?!?!
Ich hab ja zum 31. März meine Kündigung bekommen soweit so gut. Bin dann direkt zur Arge und hab meine Kündigung vorgelegt, da meinte die Dame am Empfang: Das Geld für April ist ja leider schon raus, die Nachberechnung bekommen sie dann nachgezahlt.
Soweit so gut, die Neuberechnung mit Berücksichtigung auf die Kündigung kam, aber erst zum 1.5. und keine Nachberechnung für April :-(
Dann rufe ich gerade bei der Hotline an und die Dame meinte, das es da keine Neuberechnung für geben würde...na was denn nun???
LG und Danke!
Re: H4 Frage..hat jemand Ahnung?!?!
Antwort von mf4 am 30.04.2013, 18:05 Uhr
Ich nehme an, dass du 04/13 noch Lohn für 03/13 bekommen hast und da das Zuflussprinzip gilt gibt es erst eine Berechnung ab 05/13.
Das genau ist die Frage...
Antwort von Ralph am 30.04.2013, 19:34 Uhr
Wann ist der Lohn für März 2013 geflossen, im April? Dann unterscheidet sich der April nicht von den vorhergehenden Monaten. Hast Du allerdings Dein Geld immer zum Monatsletzten erhalten, also Ende März für März, dann müßte April voll gezahlt werden. Was sagt der Kontoauszug?
Ralph
Ich war verrutscht, sorry...
Antwort von Fru am 30.04.2013, 22:01 Uhr
manchmal bin halt auch ich blond...
Also normalerweise war der Lohn immer zum 28/29 eines Monats auf dem Konto...meinen letzten Lohn hat mein alter Chef aber leider vergessen und wurde somit erst irgendwann im April gezahlt....dumm gelaufen, weil der so blöd war????
LG
Re: Ich war verrutscht, sorry...
Antwort von Sternenschnuppe am 30.04.2013, 22:10 Uhr
Jep. Siehe oben, Zuflussprinzip.
Doof,aber rechtlich so geregelt.
Eine Freundin hatte das mit ihrem Ex Chef alle 3 Monate , als sie noch aufstockte.
Ganz übel.
Wo ist das Problem??????????
Antwort von Ralph am 30.04.2013, 23:14 Uhr
Gar nicht dumm gelaufen.
Du hast immer das Geld des laufenden Monats am Monatsende bekommen? Also März hätte Ende März drauf sein müssen, kam aber erst im April? Dann bitte alle März-Kontoauszüge beim Jobcenter einreichen, und, voilá, was sehen wir denn da? Genau, im gesamten März KEIN Geldeingang. Entweder der Sachbearbeiter geht streng nach dem Gesetz - dann muß er Dir März voll nachzahlen, oder - so würde ich es machen - im Sinne der Kontinuität den Aprilzufluß trotz Zuflußprinzip dem März zurechnen und im April kein Einkommen anrechnen.
Entweder Du kriegst für März das Geld, oder für April, das Geld bekommst Du so oder so.
Alles Gute und einen schönen Feiertag
Snoopy
Re: Wo ist das Problem??????????
Antwort von Fru am 30.04.2013, 23:26 Uhr
Ralph, Du bist ein Schatz, ich möchte zwar kein Schmarotzer sein, aber das Geld fehlt mir natürlich trotzdem irgendwo... sind immerhin fast 500 Euro und die haben oder nicht, ist für mich schon ein Unterschied!
Danke Dir tausend Mal...
Re: Wo ist das Problem??????????
Antwort von mf4 am 30.04.2013, 23:29 Uhr
öhm... ja... der März *ankopfklatsch*
Fru, das freut mich für dich
Re: Hab ich!
Antwort von Strudelteigteilchen am 30.04.2013, 23:39 Uhr
Meiner Erfahrung nach ist das kein Problem, solange man das plausibel erklärt und nachweist.
Mein neuer AG hat aus diversen Gründen (die nicht bei ihm lagen) von Januar bis März gebraucht, um mein Monatsgehalt korrekt auszurechnen. Bis dahin gab es Abschlagszahlungen, und die unregelmäßig. Anfang April bekam ich die "Endabrechnung", und das JC hat dann prompt auch eine "Schlussrechnung" gemacht und jeden Betrag dem Monat zugeordnet, dem er korrekterweise zugerechnet werden musste. Dann haben sie sogar freundlich nachgefragt, ob es für mich okay ist, wenn sie die Nachzahlung für März mit der Rückforderung für Februar verrechnen *gg*. Ich habe zurückgeschrieben, dass das selbstverständlich gar kein Problem ist, und mich dafür bedankt, daß man so geduldig immer wieder längs und quer gerechnet hat. Ich glaube, in den letzten drei Monaten bekam ich vier Bescheide, mir hat meine SB wirklich leid getan. Zum nächsten Termin bekommt sie ein paar Pralinen ;-).
(Die Personalerin auch. Jede Woche kam irgendwas nach von mir. Was für ein Papierkrieg, bis man alles besorgt hat, was man für einen Job im Quasi-ÖD braucht - von den beglaubigten Geburtsurkunden der Kinder für die Ballungsraumzulage über den Nachweis der bestehenden Zusatzversicherung für die Beihilfe und das Führungszeugnis bis zu dem Dingens, wenn man die Lohnsteuerkarte von 2010 nicht mehr hat.)
Jetzt heule ich dann auch mal... :-)
Antwort von Ralph am 01.05.2013, 12:27 Uhr
Strudel,
solche Fälle wie Deiner machen auch sehr viel Arbeit (das ist kein Angriff, sondern Tatsache). Ich habe eine ganze Menge Menschen "im Bestand", die einen Job haben, aber jeden Monat ein anderes Gehalt haben. Das bedeutet, daß ich DIESE Fälle JEDEN Monat auf dem Tisch habe, nachberechnen muß, neuen Bescheid erlassen muß, vorher den jüngsten anschauen (weil ich das Datum des letzten Bescheides zwingend benötige, sonst meckert die Software), und jetzt das beste: Diese Fälle gelten nicht mehr als arbeitslos, fallen aus der Statistik, Snoopy hat aus Sicht der Politiker einen Fall weniger zu bearbeiten, kann also einen mehr bearbeiten.
Gut, nicht?
Snoopy
Re: Jetzt heule ich dann auch mal... :-)
Antwort von Fru am 01.05.2013, 13:45 Uhr
Ja das stimmt, der Aufwand ist viel viel viel höher.....leider :-(
Re: Jetzt heule ich dann auch mal... :-)
Antwort von Strudelteigteilchen am 01.05.2013, 14:48 Uhr
Wirklich, ich hatte ein richtig schlechtes Gewissen, daß das so ein Gedöns war. Ich hatte der SB auch vorgeschlagen, daß sie erstmal gar keine Neuberechnung macht und abwartet, bis von der Personalabteilung die endgültige Abrechnung vorliegt, aber das ging nicht.
Aber jetzt ist das durch und ich bekomme jeden Monat das gleiche. Wenigstens etwas ;-).
Re: Jetzt heule ich dann auch mal... :-)
Antwort von Leena am 01.05.2013, 15:07 Uhr
...unsere Software schafft es jetzt seit ungefähr einem Jahr, sich selbständig das Datum des letzten Bescheides zu ziehen - hey, vielleicht wird es bei Euch ja irgendwann auch noch etwas.
LG,
L.
@Leena: Das glaube ich auch, aber...
Antwort von Ralph am 01.05.2013, 18:14 Uhr
... nicht mehr in diesem Leben!
Snoopy
@Fru: Das hat doch mit Schmarotzer nichts zu tun!
Antwort von Ralph am 01.05.2013, 18:19 Uhr
Du hast bisher aufstockend ALG II erhalten, und nun ist zum Schluß die Lohnzahlung vom Datum her etwas aus dem Tritt geraten. Na und? Das ändert doch nichts an Deinem Anspruch. Natürlich fehlt Dir das Geld, meinst Du, 500,- € wären für mich Porto?
Was man davon alles bestreiten kann...
LG
Snoopy
Re: @Leena: Das glaube ich auch, aber...
Antwort von Leena am 01.05.2013, 18:43 Uhr
Na, ein paar Jahre bis zur Pensionierung hast Du doch auch noch, da könnte doch theoretisch noch was passieren!
Ich hätte es bei uns ja auch nie für möglich gehalten.
LG nach HH
Naja...ansich hast Du natürlich Recht...
Antwort von Fru am 01.05.2013, 20:31 Uhr
trotzdem ist mir das doof, da jetzt hinterher zu rennen :-( ich steh halt nicht so auf dieses Amtszeug...aber gerade nach dem Umzug brauch ich echt jeden Cent....ich bräuchte zum Beispiel unbedingt nen neuen Herd, GEH DOCH ZUM AMT...klar logisch...das ist aber nicht meine Art und auch da jetzt hinter dem Geld herrennen mag ich eigenltich gar nicht, geht aber leider nicht anders... :-(
Danke Dir!
Re: H4 Frage..hat jemand Ahnung?!?!
Antwort von Sternenschnuppe am 01.05.2013, 22:19 Uhr
Krass, die Info muss ich weiterleiten und mir merken.
Hoffe meine Freundin kann da noch was rückgängig erreichen ?
Bei ihr haben sie das ein paar Mal dann abgezogen.
Danke
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