Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von JuniTwins05 am 26.06.2008, 21:27 Uhr

Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Huhu!

Wahrscheinlich werde ich jetzt als allererstes mal ein paar Postings bekommen a la "sei froh, dass er sich überhaupt kümmert, viele von uns stehen allein da..." - ja, das weiss ich, das tut mir leid...

aber ich habe folgendes problem...

ich gehe ja ab August wieder arbeiten... da kommt meine große auch in die schule... ich werde nur auf 400 euro basis arbeiten, aber trotzdem frage ich mich, wie ich das in den ferien machen soll... es gibt ja keinen bezahlten urlaub für mich... wenn sie 6 wochen daheim ist, heisst das, dass mir 600 euro in der zeit fehlen, wenn ich komplett zu hause bleibe...

Jetzt habe ich leichtsinniger weise gefragt, ob er die kids vll. mal eine woche am stück nehmen kann, damit ich verdienstausfälle durch überstunden reinarbeiten kann...

er meinte nur: ne, ich bin selbstständig ich kann keine woche urlaub nehmen...

da habe ich ihm angeboten, dass er die kinder ja auch ausserhalb der ferien nehmen könnte, damit ich abends arbeiten gehen kann... dann wären die kinder ja (die beiden kleinen) bis 16.30 und die große bis 14 uhr betreut, da kiga und schule...

will er auchnicht... da würde sich das arbeiten ja gar nicht lohnen...

und ich kenn seine berufliche situation... das wäre gar kein problem... er ist einfach zu bequem...

gibt es da sowas wie ne gesetzliche umgangspflicht?! Wahrscheinlich wohl mal wieder nicht oder?!

Wir mütter müssen sehen, dass wir alles auf die reihe bekommen, müssen sehen, dass wir umgang ermöglichen und die väter machen, was sie wollen und picken sich die rosinen raus...

das kann doch echt nicht sein *grrrrmpf*

Oder habe ich irgendeine handhabe?! (jugendamt oder so?)

LG, Juni

 
14 Antworten:

Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von Judith31 am 26.06.2008, 22:04 Uhr

Versteh Deinen Ärger... ich denk mir das ja auch öfters, mein Ex nimmt seine Tochter auch wie es ihm halt paßt. "Ach ne da kann ich nicht da ist Vereinsausflug" oder "Sonntag paßt nicht kann ich sie Samstag holen" etc...ich ärgere mich ja auch oft und denk mir, ich muß immer schauen und er macht es sich einfach. Oft denk ich mir soll er sich halt ganz verziehn... dann brauch ich mich nimmer rumärgern und weiß daß ich allein gestellt bin. Aber naja... ich glaube daß es sowas wie Umgangspflicht nicht gibt... hört sich interessant an das Wort... aber habs noch nie gehört . LG

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von nociolla am 26.06.2008, 22:16 Uhr

Ich weiss nicht wie eure Lebenslage ist , doch bei mir ist es so .
Wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht und da hat der Vater das Recht die Kinder in allen Schulferien zur Hälfte zu bekommen und wenn die Mutter darauf besteht auch die Pflicht. O-Ton Anwalt .Da es als Erholungsphase mit dienen soll auch mal Zeit ohne Kinder zu haben und der Vater die Kinder auch mal mehr als 2 Nächte am Stück hat für einen bessere Vater Kind Beziehung.

Also wäre er bei mir wenn ich darauf bestehe in den Sommerferien verpflichtet sie 3 Wochen zu nehmen .Je nach Alter der Kinder und sonstigen Umgang entweder an einen Stück oder auch im Wochen Wechsel.

Aber bei alleinigen Sorgerecht ist das denke ich anders .
Anja

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Da stellt sich doch die Frage...

Antwort von JuniTwins05 am 26.06.2008, 22:20 Uhr

...wie sich das umsetzen lässt...

was sagst / machst du, wenn dein ex sagt: ne, hab ich keinen bock drauf, mach ich nicht? Ihm das Kind vor die Tür stellen?

Ich fände es auch nur fair... aber was ist schon fair :-P

Wir haben auch geteiltes sorgerecht...

Lieben Gruß!

PS: was mich am meisten aufregt ist, dass er glaubt, dass weil er im monat den mindestunterhalt für die 3 bezahlt, alle väterlichen pflichten abgegolten sind... und dass er sie alle 2 wochen von fr. bis sa. nimmt ist natürlich eine reine gefälligkeit... (jaha, ich sollte noch dankbar sein, dass er SEINE kidner nimmt)

PPS: Erholungsphasen... das klingt gut... hätte ich auch mal sehr nötig!

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von nociolla am 26.06.2008, 22:22 Uhr

Das stimmt aber nicht wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt . Bei uns sind die Tage vom Anwalt im Umgangsrecht schriftlich fest gelegt . Wenn er an diesen Tagen nicht kann gilt nur Urlaub oder Krankheit . Bei allen anderen Sachen ist er auf mein wohl wollen angewiesen oder muss sich selber um einen andere Kinderbetreuung kümmern ( z.b Oma) . Wenn er das nicht macht und die Kinder einfach nicht holt kann das bei mehrmaligen Verstoß
zum Entzug des Sorgerechts an ihn führen. Da die Kinder ihn ja dann scheinbar nicht wichtig sind.
Anja

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Re: Da stellt sich doch die Frage...

Antwort von nociolla am 26.06.2008, 22:35 Uhr

Mein Ex würde es nicht wagen sein Sorgerecht aufs Spiel zu setzen , dafür ist es im viel zu wichtig bei seinen zwein Mitsprache zu haben . Ist ja auch ok . Ich bin ja auch bereit mein wohl wollen zu zeigen aber kommt auch auf meine Planung und den Grund an .

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kein bezahlter Urlaub?

Antwort von Pamo am 27.06.2008, 4:10 Uhr

Auch eine Teilzeitkraft hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, egal ob du 20h oder nur 3h pro Woche arbeitest! Ausser du hast schriftlich auf dein Recht verzichtet. Prüfe das nochmal nach.

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von desireekk am 27.06.2008, 7:53 Uhr

Ein paar Anmerkungen:
Nicht der Vater hat Umgangsrecht mit den Kindern, sondern die Kinder haben ein Umgangsrecht mit dem Vater.
Das IST ein Unterschied. Sie haben die Chance in den Ferien auch mal ihren Vater zu sehen, mehr als nur 24 Std. DAS ist das Argument.

NICHT, daß Du dann arbeiten kannst. DAS muß IHN nämlich NICHT interessieren, verstehst Du?

Dazu kommt: seit diesem Jahr gilt, daß sich die Väter auch an den Betreuungskosten zu 50% beteiligen müssen, wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann.

Frag ihn also, ob er 1-2 Wochen Kinderbetreuung übernimmt oder eben 50% der Betreuungskosten (Stadtranderholung, Tagesmutter, Hort o. ä.) zahlt.

Viele Grüße

Désirée

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@junitwins

Antwort von Carina+Eve am 27.06.2008, 8:34 Uhr

hallo
wegen deinem 400 euro job,einer 400 euro kraft steht genau so urlaub zu der bezahlt wird wie einer kraft die auf lsk arbeitet,genau so sieht es aus an feiertagen,ruf mal bei der minijobzentrale an.
viele wissen das leider nicht.

gruß carina

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Re: @junitwins

Antwort von Carina+Eve am 27.06.2008, 8:36 Uhr

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Arbeitszeit

guck mal hier

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recht haben und recht bekommen ( urlaub minijob )

Antwort von vallie am 27.06.2008, 8:43 Uhr

die meisten minijobag´s wenden aber das recht auf bezahlten urlaub nicht an. und wenn einer motzt, kann er ja gehen.
selbst erlebt, nicht nur einmal.

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von nightingale am 27.06.2008, 8:53 Uhr

moin,

>Dazu kommt: seit diesem Jahr gilt, daß sich die Väter auch an den Betreuungskosten zu 50% beteiligen müssen, wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann.


ähem, eh hier falsche erwartungen geweckt werden: an betreuungskosten muss er sich nicht beteiligen "wenn es nicht anderweitig geregelt werden kann" sondern wenn es im interesse des kindes erforderlich ist. und dann im übrigen nicht zu 50%, sondern anteilig an dem was über ein halbtägige betreuung hinausgeht, wobei urlaubszeiträume von dem bet. urteil nicht direkt betroffen waren.

greetz,
nachtigall

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von yola am 27.06.2008, 10:58 Uhr

Hallo Juni,

ja, eine uralte Frage hier im Forum. Habe ich auch oft, mit unterschiedlicher emotionaler Ladung hier gestellt.
Fazit: Man kann niemanden zum Umgang zwingen auch wenn es ungerecht ist. Die Kröte muss man als aufenthaltsberechtigter Elternteil schlucken.

Dass man dafür enorm viele berufliche Nachteile in Kauf nehmen muss und der andere Elternteil sich aus Bequemlichkeit aus der Affäre zieht... das ist so. Da kann man sich schwarz drüber ärgern, es wird an der Situation nichts ändern.

Ungerecht finde ich es auch. Und wie! Aber ich reibe mich seit Jahren daran und bin bis jetzt nur einen minimalen Schritt weitergekommen (er hat sie ja einmal über Nacht jetzt genommen und hat vor, sie grosszügigerweise im August 1 Woche zu nehmen. Mehr "kann" er auch nicht, schliesslich muss er sich als Selbständiger ja mindestens 5-6mal im Jahr bei Auslandsurlauben ohne Kinder erholen um seine Arbeitskraft zu erhalten *augenverdreh* und ohne Kommentar).

Stell Dich drauf ein, die Situation - vor allem die berufliche - ohne die Hilfe des Vaters der Kinder zu managen. Das ist auf lange Sicht die energiesparendste Variante, weil Du keine Energie mehr dafür aufbringen musst, Dich über diese ungerechte Lastenverteilung zu ärgern.

Lieben Gruss

Yola

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von nightingale am 27.06.2008, 12:49 Uhr

hi,

>Wenn er das nicht macht und die Kinder einfach nicht holt kann das bei mehrmaligen Verstoß
zum Entzug des Sorgerechts an ihn führen.

da irrt der rechtsanwalt; soll ja auch mal vorkommen;-). zum sorgerechtsentzug brauchts, zum glück, etwas mehr.

greetz,
nachtigall

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Re: Gibts sowas wie Umgangspflicht?

Antwort von nociolla am 27.06.2008, 22:00 Uhr

Ich würde aber min erst mal das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts bekommen und bei mehr mehrmaligen die Kinder nicht von der Kita abholen auch das alleinigen Sorgerecht da es nicht sein kann das er die Kinder einfach stehen lässt .

Bei uns hold er die Kinder von der Kita ab und das ist was anderes wie nicht bei Mama abholen.

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