Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Le am 23.06.2004, 9:40 Uhr

Geringverdiener?

Hallo,ich bins nochmal!

Also ich habe wieder etwas Kontakt zum KV und der erzählt mir,jung,stolz und blöd wie er ist,dass er grad dabei ist sein Sparbuch -oder Konto zu plündern und dass er sich neben der Schule noch einen Job sucht um sich was weiß ich leisten zu können.

Nun meine Frage:
Habe ich selbst jetzt noch keine Chnace ihm was "abzuzwacken",weil er Geringverdiener ist?
Er wohnt doch bei seinen Eltern und ihm ist daher der Lebensunterhalt gesichert.Das was er jetzt dann verdient,ist ja sozusagen Luxus!
Und bei Besitz (Sparkonto) ist es doch auch möglich etwas zu bekommen oder?

Danke für eure Antworten!

 
5 Antworten:

Re: Geringverdiener?

Antwort von babyproject am 23.06.2004, 10:26 Uhr

zahlt er keinen Unterhalt? also ausser dem Unterhalt fürs Kind steht Dir eventuell noch ein Teil Unterhalt für Dich zu, aber wieso willst Du an sein Sparkonto?Solang er für das Kind zahlt ist es doch ok!

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Er zahlt eben nicht!

Antwort von Le am 23.06.2004, 12:34 Uhr

Ich habe keinen Anspruch auf Unterhalt.Ich bin 17,habe noch nie gearbeitet und verheiratet war ich mit dem Kindsvater (18) auch nicht.
Aber er zahlt für unsere Tochter nicht und das ist das Problem.
Muss er das Sparkonto angeben und auch seine Arbeitsstelle neben der Schule? Habe ich bzw meinen Tochter Anspruch darauf etwas von diesem Geld abzubekommen?

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Re: Er zahlt eben nicht!

Antwort von Murmeline am 23.06.2004, 12:45 Uhr

Hm, schwierige Situation. Es empfiehlt sich sicher, dass Du beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft beantragst, damit er turnusmäßig überprüft und ggfls. zu Unterhaltszahlungen herangezogen wird. Momentan glaube ich allerdings nicht, dass da etwas zu holen ist, denn er hätte ja einen Mindest-Selbstbehalt von ca. 800 Euro, die er wahrscheinlich nicht verdient. Von dem Sparbuch wären bestenfalls die Zinsen für den Unterhalt relevant, und bei den schlechten Zinsen, die die Banken momentan gewähren, müßten da schon Unsummen von Vermögen auf dem Sparbuch liegen, um unterhaltsrechtlich verwertbare Zinseinkünfte zu erzielen. Traurig aber wahr:-(

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Unterhaltsvorschuss

Antwort von RainerM am 23.06.2004, 15:15 Uhr

Hi,
in deiner Situation solltest du sofort zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschussgeld beantragen.

Damit wäre dann vorerst eine Grundsicherung für das Kind geschaffen (ca 122euro)

Sobald du Unterhaltsvorschuss erhältst geht der Anspruch auf Kindesunterhalt auf das Jugendamt über.
Das heisst, du musst den Vater nicht verklagen, sondern das Jugendamt prüft, ob er zahlungsfähig ist, oder nicht.

Sollte seine Leistungsfähigkeit so hoch sein, das sein Unterhalt höher ausfallen würde als das Unterhaltsvorschussgeld, würde das Jugendamt das an dich weiter melden, bzw es würde den Antrag auf UVSG ablehnen mit der Begründung, der Vater wäre leistungsfähig.

Normalerweise unterliegt der unterhaltspflichtige Elternteil der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Wenn er aber noch in der allgemeinen Schulausbildung oder Berufsausbildung ist, wird man von ihm keinen Abbruch der Ausbildung verlangen können.

Eine erfolgreiche Ausbildung würde auch in Zukunft das Kind besser absichern.

Von daher wäre der Unterhaltsvorschuss für dein Kind sicherlich ersteinmal für die ersten Lebensjahre ausreichend.

Der Stamm des Vermögens muss i.d.R. für Unterhaltsleistungen nicht angegriffen werden, aber die Erträge (Zinsen) daraus.

Ich denke aber, dass das über das Jugendamt ausreichend geprüft werden wird.

Gruss

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Pia Anna am 25.06.2004, 10:09 Uhr

Kann Rainer nur recht gebn: sofort zum Jugendamt, die regeln das für dich.

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