Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 31.07.2016, 15:35 Uhr

Frage

Ist zwar nicht mehr automatisch so....
aber wenn sich beide Parteien einig sind, dass man sich 1. in Frieden trennen will und 2, das ASR bei einem besser aufgehoben ist....kann man das natürlich in einem Scheidungsantrag verbinden...ist vermutlich die kostengünstigste Variante.

Allerdings kann sich so'ne Scheidung ab Antragstellung (die ja erst nach dem Trennungsjahr ist) auch gut und gerne je nach Stadt/Landkreis auch mal 6-12 Monate hinziehen.....Ich drücke der AP alle Daumen, dass der KV mittlerweile nicht irgendwie auf die Idee kommt, er müsste da jetzt doch noch quer schießen
(hat sich ja schnell...man stelle sich vor AP verliebt sich neu und KV fällt auf einmal auf, dass KM nicht glücklich sein darf mit meinem neuen Mann....)

 
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