Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sandr@1974 am 23.01.2013, 16:46 Uhr

Frage

Hallo,

ich schreibe selten hier, aber jetzt hab ich mal eine Frage.

Mein Noch-Mann ist vor über einem Jahr ausgezogen und jetzt fällt ihm ein, dass er noch 2 Schränke haben will. Die hat er mal gekauft. Aber es sind die Kleiderschränke der Kinder (ein gemeinsames, das andere hab ich mitgebracht in die ehe, falls das wichtig ist). Muss ich ihm die Schränke geben?

Danke und LG Sandra

 
19 Antworten:

Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 23.01.2013, 16:50 Uhr

Rein vom Gefühl würde ich sagen dass ihm ein Schrank zusteht.
Hat ja auch nur ein Kind mit Dir zusammen.

Frag ihn doch was er haben will, dann sparst Dir das abbauen.

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Re: Frage

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 16:55 Uhr

Soweit ich weiss verbleiben die Möbel der Kinder beim betreffenden Elternteil bei dem sie leben.

Und der andere Schrank gehört ja dir persönlich!

Also: Nein.
Und: Der spinnt wohl.

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Re: Frage

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 16:57 Uhr

Echt ja? Ich meine, mich hat auch keiner gefragt, als er vor einem Jahr hier sämtliche Auslegware rausgerissen hat, mir den Herd rausgenommen hat um nur einige Dinge aufzuzählen... Ja gut, er hat das alles bezahlt. Aber zb die Auslegware war schon 5 Jahre alt und abgenutzt und er wollte aus Prinzip alles haben. Und jetzt kommt er an und will die Schränke haben... Find ich schon krass.

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Re: Frage

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 17:01 Uhr

Also er hat mal beide Schränke bezahlt und so lange waren sie ja auch die Kleiderschränke der Kinder. Und auch jetzt das eine Jahr wo er schon weg ist, kam nie ein Wort. Und jetzt fällt ihm ein, dass er die Schränke doch gebrauchen kann.

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Re: Frage

Antwort von shinead am 23.01.2013, 17:09 Uhr

Soll' er den Schrank doch über seinen Anwalt bei Dir einfordern.
Wenn er es tut, antwortest Du ganz freundlich, dass es sich dabei um den Schrank des Kindes handelt, der selbstverständlich beim Kind verbleibt.

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@ shinead

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 17:13 Uhr

Ja? Ist das sicher, dass ich damit durchkomme? Dann lass ich es drauf ankommen. Macht es einen Unterschied, ob es der Schrank für sein eigenes Kind ist oder für sein nicht leibliches Kind?

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Re: @ shinead

Antwort von shinead am 23.01.2013, 17:26 Uhr

Dann würde ich mal davon ausgehen, dass es ein Geschenk an das Stiefkind war - fertig.

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Re: Frage

Antwort von mf4 am 23.01.2013, 18:14 Uhr

1 Schrank ist deiner und bleibt deiner
1 gehört dem Kind und bleibt deshalb bei dir

der hat wohl einen Vogel... nach 1 Jahr... never *vogelzeig*

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Re: @ shinead

Antwort von Port am 23.01.2013, 18:19 Uhr

Hallo,

jetzt mal ganz im Ernst: Wie will er das denn durchsetzen?

Du sagst einfach, dass er die Schränke nicht bekommt und dass sie den Kindern gehören. Basta!

Und dann darf der Herr sich was einfallen lassen. Glaubst Du, er geht tatsächlich zum Anwalt? Und wenn, dann bist Du immer noch nicht verpflichtet, auf ein Anwaltsschreiben überhaupt zu antworten oder zu reagieren. Soll er doch vor Gericht gehen. Erst dann musst Du tätig werden.

Ich denke, er zieht ganz schnell den Schwanz ein, wenn Du Dich auf keine Diskussion einlässt. Denn das sind ihm die Schränke ganz sicher nicht wert.

Liebe Grüße

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Danke

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 18:30 Uhr

Danke schön für Eure Antworten. Da bin ich ja beruhigt, dass ich da auf der sicheren Seite bin.

LG Sandra

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Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 23.01.2013, 18:34 Uhr

Weia, bei so einem Exemplar ziehe ich meine Antwort oben zurück.
Teppiche rausgerissen ? Herd mitgenommen ?

Geht gar nicht.

Dachte jetzt friedliche Trennung etc. da hätt ich ihm den einen gegeben, aber so ?

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Re: Frage

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 18:35 Uhr

Friedlich, ja weil ich ihn machen liess. Ich wollte keinen Rosenkrieg und schon gar nicht vor den Kindern. Ihm war es egal.

Aber jetzt nach über einem Jahr, nein sehe ich nicht ein.

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Re: Frage

Antwort von Port am 23.01.2013, 18:41 Uhr

Ääähm, Ihr seid verheiratet? Dann gehört sowieso die Hälfte des angeschafften Zeugs innerhalb der Ehe Dir. Egal, wer es bezahlt hat. Soll er mal beweisen, dass die Schränke nicht zu genau der Hälfte gehören, die Dir zusteht.

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Re: Frage

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 18:45 Uhr

Ja wir sind verheiratet. Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen.

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Re: Frage

Antwort von Möhrchen am 23.01.2013, 18:59 Uhr

Er ist damals ausgezogen, hat seine Sachen mitgenommen und keine Vereinbarung darüber getroffen, dass er vorübergehend noch Sachen bei Dir läßt. In meinen Augen ist die Aufteilung damals bereits abschließend passiert - fertig. Die Schränke hat er nicht mitgenommen - also sind sie Deine - fertig.

Ich hatte damals auch einiges von meinem Ex hier, das er mir vorübergehend geliehen hat bzw. bei mir untergestellt hat, weil er eh erst mal keinen Platz hatte. Das haben wir aber kurz schriftlich fixiert.

Ja, da soll er doch mal einen Anwalt bemühen...ich würde darauf hinweisen, dass die Aufteilung längst abgeschlossen ist und wir wissen ja: geschenkt isti geschenkt...wiederholen ist gestohlen ;-)

lg heike

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Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 23.01.2013, 18:59 Uhr

Ich komme nicht darüber hinweg, dass er den Herd mitgenommen hat und die Teppiche rausgerissen hat.

Aber : Wo er jetzt schon mit dem Thema anfängt, was hat er denn noch mitgenommen ?

Vielleicht eine schöne Idee von ihm, die man aufgreifen könnte mal Gegenforderungen zu stellen für die Dinge die er unrechtmäßig mitgenommen hat.
Der Herd bleibt auf jeden Fall da, wo das Kind bleibt !

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Re: Frage

Antwort von Aprilscherz2000 am 23.01.2013, 19:31 Uhr

Selbst wenn ihr verheiratet ward/seid, besteht nach nem Jahr das Gewohnheitsrecht.Warum will er die jetzt - hat sie doch ein Jahr nicht gebraucht.Das schafft er nicht durchzusetzten.

LG Chrissie
Mal abgesehen, das er sich nen andern kaufen kann -notfalls gebraucht
(ich bekomm am Montag meine erste Wohnzimmerwand-gebraucht)

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STOP!

Antwort von carisma21 am 23.01.2013, 20:30 Uhr

Ist mir passiert! Ex ausgezogen, Sachen mitgenommen, einige Sachen da gelassen! Dann wollte er Monate später noch irgendwelche Tisch-Sets, die ich nie vorher gesehen habe, einen Flurspiegel, den ich nicht hatte, da wurden sogar Zeugen vor Gericht zitiert, die aussagten, sie hätten den Spiegel im Flur hängen sehen als sie bei mir geklingelt haben. OBWOHL ich an diesem Tag gar nicht zu Hause war (auch dafür gab es Zeugen und das war eine eindeutige Falschaussage), Schrank stand auf der Liste, irgendwelche Bilder, ide ich ebenfalls ga rnicht hatte!
Und ich sage Euch: Ich habe das VERLOREN! Und das hat mich weit mehr gekostet, als ihm neue Sachen zu kaufen und diese rauszugeben, denn was er haben wollte, hatte ich ja gar nicht!
Und ja-einer, der Auslegware rausreisst, geht vermutlich auch für so einen Mist vor Gericht!
Das einzige, was ich behalten durfte, war der Kinderwagen. Ansonsten durfte ich sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten löhnen!
Gib die bescheuerten Schränke raus und hole für die Kinder neue! Bei PACK'S hat meine Freundin letztens einen total schönen und peiswerten Schrank für ihren Sohn gekauft!

LG C.

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Re: STOP!

Antwort von Sandr@1974 am 23.01.2013, 21:13 Uhr

Danke auch für ein anderes Beispiel. Sollte er zum Anwalt gehen, ja dann werd ich mir Gedanken machen, ob ich ihm nicht doch die Schränke geben, aber dann werd ich auch,wie schon jemand schrieb, überlegen, was er alles mitgenommen hat, was nicht seins war...

Ich war damals auch geschockt, als er die Auslegware rausriss. Und alle sagten, das macht er nicht. Er lässt sein Kind nicht ohne Teppich sitzen. Und och, er tat es. Es war ihm egal. Alternativ hätte ich ihm ja auch einen neuen kaufen können... Gehts noch?

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