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Geschrieben von ...Ida... am 16.07.2011, 18:37 Uhr

Frage

Hallo.

Bin neu hier und habe eine Frage bezüglich Arbeitsamt.

Ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann eine gemeinsame Tochter, sie wird im August 2 Jahre.

Mit meinem Mann habe ich mich nun vor einem Monat auf freundschaftlicher Basis getrennt., wohnen noch zusammen.
Nun möchte ich zurück in meine Heimatstadt ziehen. Er würde dann (sobald es sich mit seiner Arbeit vereinbaren lässt) auch wieder zurück nach Zwickau kommen, allerdings natürlich in eine eigene Wohnung, aber damit er weiterhin ein normales und gesundes Verhältnis zu seiner Tochter halten kann.

Nun zum eigentlichen:
Wir würden uns (noch) nicht scheiden lassen wollen.
Ich selber bin noch in Elternzeit, habe keinerlei eigenes Einkommen.
Wenn ich nun zurück ziehen würde, könnte ich dann beim Amt vorerst beantragen, dass sie mir Wohnung etc zahlen? Oder würde das aufgrund des verheiratet seins nicht klappen?
Mein mann würde natürlich unterhalt für seine Tochter zahlen, aber er würde uns nicht mehr komplett finanzieren, wäre wirklich nur der normale Unterhalt fürs Kind.

Habe nur Bammel, dass die dann ablehnen, kann ja auch sein, ich bin garnicht getrennt von ihm? Immerhin wollen wir noch keine Scheidung und alles? Vielleicht wollen wir einfach nur Kohle vom Staat einsacken, in dem sie mir Wohnung und Lebensunterhalt finanzieren??
Drehen die das dann so oder wie genau muss ich mir das ganze vorstellen??

Hoffe es kennt sich da jemand aus?

Viele Grüße, Ida

 
8 Antworten:

Antwort

Antwort von mic0202 am 16.07.2011, 18:42 Uhr

wenn ihr euch getrennt habt, und du eine eigene wohnung beziehst, ist es egal ob ihr noch verheiratet seit.. das tennungsjahr ist ja eh einzuhalten..

du giltst dann als AE, und das amt prüft ob dein mann unterhalt zahlen kann...

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Re: Frage

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.07.2011, 19:01 Uhr

Ob und wieviel Unterhalt Dein Noch-Mann an Euch zahlt, liegt nicht in Eurem Ermessen. Er ist grundsätzlich auch Dir unterhaltspflichtig und kann dem nur "entkommen", wenn er nicht leistungsfähig ist - also nicht genug verdient.

Wenn er tatsächlich nicht genug verdient, um Dir und dem Kind so viel Unterhalt zu zahlen, daß Ihr davon leben könnt, dann steht Dir ALG2 (= Hartz4) zu. Unabhängig davon, ob Ihr geschieden oder "nur" getrennt seid.

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Re: Frage

Antwort von Pamo am 16.07.2011, 19:29 Uhr

Wenn ihr euch nicht offiziell trennt, dann muesst ihr den Unterhalt unter euch regeln. Wenn das Einkommen deines Mannes nicht reicht, dann scheint mir am sinnvollsten dass du arbeitest um dich selber finanziell zu versorgen. Ich sehe jetzt nicht, dass ein Amt fuer deinen Umzug zustaendig ist.

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Re: Frage

Antwort von vallie am 16.07.2011, 19:36 Uhr

ein schelm, der böses dabei denkt.....

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Re: Frage

Antwort von Savanna2 am 16.07.2011, 20:03 Uhr

Wenn du denen das so shcilders dass er nachkommt sieht es so aus als sollen sie euch den zusätzlichen Haushalt finanzieren und schwupps zufällig wenn er dann einen Job habt liebt ihr euch doch wieder.

das gleiche hatte ich mal im Bekanntenkreis früher, offiziell war man nciht zusammen aber man hatte 2 Wohnungen und mehr Geld bekommen und das obwohl 1 Wohnung komplett ungenutzt da lag.

Wohnt ihr jetzt schon nicht mehr zusammen?

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Re: Frage

Antwort von ...Ida... am 16.07.2011, 20:40 Uhr

Doch wir wohnen noch zusammen. Möchte ja nun auch die räumliche Trennung, aber ich willnicht erst hier irgendwo hinziehen, wenn ich 2 Monate später sowieso wieder in die Heimat ziehe.

Nachkommen würde er ja, weil es auch seine Heimatstadt ist und auch er wieder zurück möchte.
Und vorallem eben wegen unserer Tochter.

Ja genau das ist ja meine Angst, dass es dann eben so aussieht und die sich deshalb quer stellen...

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Re: Frage

Antwort von Savanna2 am 16.07.2011, 20:43 Uhr

Die Frage wird dir wohl keiner beantworten können wie die das sehen.
Ich mutmaße mal dass du unterstützung bekommst aber den Umzug wohl selber tragen musst.

Ist es denn weit?

Sie werden dir wohl kaum nachweisen könnend ass das euer gemeinsamer Plan ist falls es so rüberkommt beim Amt.

Er wird ja schonmal dir und dem Kind Unterhalt zahlen müssen, dann Elterngeld+Kindergeld.
Vielleicht reicht ja dann auch Wohngeld.

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Re: Frage

Antwort von Sif am 16.07.2011, 21:19 Uhr

Huhu!

Also,bei mir wars so .

Mein Mann ist gegangen,ich blieb in der alten Wohnung wohnen.
Wir vereinbarten unter uns,was er an Unterhalt zahlt,setzten dies schriftlich auf und reichten das bei der Wohngeldstelle mit ein.

Bewilligt.

Solange dein Noch-Mann einen eigenen,anderen Wohnsitz hat,dürfte das kein Problem sein.

Dein Mann muß euch ja nicht finanzieren ,aber er ist auch dir gegenüber unterhaltspflichtig,vergiß das nicht.

Und @ Pamo : sie schrieb,dass sie noch in Elternzeit ist.
Nicht jeder hat Eltern/Großeltern oder tolle Krippen zu erschwinglichen Presien in seiner Nähe...
Nicht immer gleich beißen.

Aber es ist ja eh Vollmond ;O))

LG Sif

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