Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mymelchen am 07.03.2009, 8:04 Uhr

frage

huhu,

bei minderjährigen kindern, sieht es das gesetz etwas anders als bei erwachsenen, vorranging sind immer leistungen wie wohngeld, kindergeld, und KU bzw unterhaltsvorschuss, somit ist der bedarf der kids gedeckt und sie fallen aus dem hartz4 bezug. nicht aber aus der bg!

lg

 
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