Geschrieben von mymelchen am 07.03.2009, 8:04 Uhr |
frage
huhu,
bei minderjährigen kindern, sieht es das gesetz etwas anders als bei erwachsenen, vorranging sind immer leistungen wie wohngeld, kindergeld, und KU bzw unterhaltsvorschuss, somit ist der bedarf der kids gedeckt und sie fallen aus dem hartz4 bezug. nicht aber aus der bg!
lg
- Wohngeld für Tochter beantragen - julchen180776 06.03.09, 15:29
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - mama.frosch 06.03.09, 15:40
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - Anjaunddavid 06.03.09, 15:53
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - Nicole82 06.03.09, 15:57
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - julchen180776 06.03.09, 16:17
- frage - mama.frosch 06.03.09, 18:06
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - Anjaunddavid 06.03.09, 15:53
- Re: Wohngeld für Tochter beantragen - mama.frosch 06.03.09, 15:40
****"SPRACHLOS"*******
Urlaubsreisen mit Kindern, Reiseveranstalter? Djoser?
Darf ich trotzdem eine frage zum kinderbonus??
Ich trau mich mal: Thema Sex ;-)
WANTED!
Mitteilungswahnsinn meiner mutter...(spam)
Määääääääädels....wißt ihr schon das NEUESTE???? ich kann es gerade kaum fassen.
Er will zum Anwalt, kommt er damit durch??
Mein Tag fing heute super an....