Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 06.03.2009, 17:06 Uhr

Frage !!!

Was die Bezahlung "ohne" Staat angeht:

Wenn es eine medizinische Indikation gibt, zahlt die Kasse sofort 80% der Behandlung. Die fehlenden 20% muß man jedes Quartal selber zahlen. Das sind aber nie mehr als 50,- Euro pro Quartal - und so viel auch nur in den Quartalen, in denen eine komplett neue Spange angepaßt werden muß, wenn nur Kontrollen anfallen sind es meistens nur 10,- bis 20,- Euro pro Quartal.

Dieses Geld bekommt man von der Kasse wieder, wenn die Behandlung abgeschlossen ist.

Ob die ARGE diese 20% übernimmt, wenn man Hartz4 bekommt, kann ich (noch) nicht sagen. Ich vermute dann aber auch, daß sie in der Folge die Rückzahlung der Kasse einstreicht. Es geht also nur um eine Zwischenfinanzierung.

Bei medizinischer Indikation zahlt die Kasse weiterhin 100% der Zahnspange. Diese Vorauszahlung, die man dann zurückbekommt, soll die Eltern nur "motivieren", ihre Kinder zum Beendigen der Behandlung zu veranlassen - und das finde ich durchaus angebracht. Warum soll die Solidargemeinschaft Zahnspangen zahlen, die keiner anzieht?

Gruß,
Elisabeth.

 
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