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Geschrieben von Elkelein am 01.11.2005, 8:10 Uhr

Frage an die ALGII Experten :-)

Meine Wohnung ist zu gross und jetzt wird bis März dazugezahlt und dann Schluss. Wie verhält es sich wenn ich bis März aber nichts anderes finde...wird mir dann die Leistung komplett gestrichen oder nur reduziert? D.h. es wird nur noch die Miete bezalt die die Wohnung max. kosten dürfte und den Rest muss ich selber tragen?

Elkelein

 
8 Antworten:

Re: Frage an die ALGII Experten :-)

Antwort von engelsmami am 01.11.2005, 8:42 Uhr

laut dem was die mir mal beim amt gesagt haben, ich war in einer ähnlichen situation, kann dir nciht alles gestrichen werden, da du ein kind hast.

sie werden reduzieren und zwar auf das was deine wohnung eigendlich nur kosten dürfte.
den rest musst du ddann selber aufbringen.


du kannst aber auch noch mal direkt im SGB II nachlesen, im falle eines umzuges auf wunsches des amtes, müssen sie dir einmalige hilfen bewiligen wie instandsezung der alten wohnung, den umzug und ggf. renovierungskostenpauschale für die neue wohnung. wenn du einen netten sachbarabeiteer hast, dann denk ich ist das kein problem.

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Im SGB II kann man das nicht nachlesen...

Antwort von Ralph am 01.11.2005, 9:55 Uhr

... denn das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Da die Mieten von den Kommunen getragen werden, hat jede Kommune ihre Höchstsätze (Mietobergrenzen) festgelegt, ebenso das Procedere bei zu teurer Wohnung.
Eines kann ich mir allerdings nicht vorstellen: Daß Deine Miete nach einem halben Jahr auf den Höchstwert reduziert wird, WENN Du nachweist, daß Du Dich wirklich um eine billigere Wohnung gekümmert hast. Frage deshalb bei Deinem Sachbearbeiter nach, welche Nachweise er verlangt. Der Wohnungsmarkt ist z.T. sehr zusammengeschmolzen, gerade was günstige Wohnungen angeht. Ein guter Sachbearbeiter weiß das.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Frage an die ALGII Experten :-)

Antwort von goufer am 01.11.2005, 11:58 Uhr

Hallo,
ich habe genau die gleiche Situation. Das erste halbe Jahr habe ich die vollen Mietkosten erstattet bekommen.Dannach wurden nur noch, die im Mietspiegel der Gemeinde, festgelegten Kosten übernommen.
LG goufer

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Re: Im SGB II kann man das nicht nachlesen...

Antwort von Elkelein am 01.11.2005, 12:38 Uhr

Also wenn ich nur reduziert werde kann ich damit leben. Ich suche ja schon seit nem halben Jahr hier bei mir. Nur hier ist einfach keine Wohnung zu bekommen. Ist ein Nest auf dem Land. Um ne Chance zu haben müsste ich ne Sozialwohnung in der nächsten Ortschaft beantragen was auch für meinen grossen wieder Kigawechsel heisst und wir hätten kein Auto mehr (so haben wir das von meiner Mama ausleihen können).
Aber ich schätze mal das man das in heutigen Zeiten verlangen kann von mir, oder?

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Re: Frage an die ALGII Experten :-)

Antwort von geiz_ist_geil am 01.11.2005, 13:16 Uhr

Habe meinen Umzug grade hinter mir und damit auch eine menge Ärger mit der ARGE.


Ende September haben mein Lebensgefährte und ich uns getrennt, er hatte gleich seinen neuen Mietvertrag ab 1.11. für ne neue Wohnung, die alte wäre für mein Kind und mich viel zu teuer gewesen, so habe ich mich dann auch auf einige Wohnungen beworben und am 4 Oktober hatte ich dann meinen neuen Mietvertrag für eine 2,5 zimmer whg, die leider auch 14 Euro über der Höchstmiete liegt.

Die ARGE hat dann abgelehnt die Kaution oder sonstige Umzugskosten zu zahlen, schließlich könnte ich ja auch in andere Städte ziehen, wenn ich hier nichts angemessenes finde.

Das wollte ich aber nicht, weil ich hier schon von der Verwandschaft weit weg bin, aber wenigstens einen guten Freundeskreis habe und in den anderen Städten müsste ich komplett von vorne anfangen, kenne da niemanden, mein Sohn könnte nicht mehr zu seiner Tagesmutter und der regelmäßige Kontakt zum Kindesvater wäre ja auch gefährdet.

Interessiert die ARGE nicht. Nun habe ich mir die Kaution anderweitig geliehen und muss die 14 Euro selber zahlen, was ich nicht schlimm finde.

Erkundige dich nach der Höchstmiete die du haben darfst und lege sämtliche Absagen, die du von deinen Wohnungsbesichtigungen erhalten hast vor. Schau vielleicht auch nochmal unter sozialhilfe24.de, da gibt es auch ein Forum und viele Leute in der gleichen Situation, vielleicht findest du da noch mehr Hilfe u.a. Gerichtsurteile zu dem Thema, die dir im Fall eines Widerspruches helfen könnten.

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Man Ralph...

Antwort von Pyra am 01.11.2005, 16:14 Uhr

...du weißt aber auch alles, was? Machst du das beruflich, oder warum kennst du dich so aus? *staun
LG,
Pyra

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Jepp, ich setze HartzIV um... :-) o.T.

Antwort von Ralph am 01.11.2005, 16:55 Uhr

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Ich kann Dir da nur den Tip geben...

Antwort von RAlph am 01.11.2005, 16:56 Uhr

... Dich mit Deinem SAchbearbeiter zusammenzusetzen und zu erörtern, was er braucht bzw. erwartet.

LG
Ralph/Snoopy

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