Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 27.03.2014, 17:11 Uhr

Das war auch mein Argument...sonst

könnte ja jeder Grenzbewohner der in Deutschland arbeitet unsere Leistungen bekommen.
Und das Kind muß meiner Meinung nach auch in Deutschland gemeldet sein, oder? Das Kind ist aber nichtmal bei ihm in Italien gemeldet, der wäre in Deutschland auf Grund dessen schon nicht Empfangsberechtigt. Kindergeldberechtigt ist der, wo das Kind gemeldet ist

 
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