Geschrieben von tialka am 24.04.2004, 12:03 Uhr |
darf man wegziehen?
hallo
es gibt einfach keine vernünftigen wohnungen zu vernünftigen preisen hier
ausserdem wächst sich das ganze aus, ich kann meine große nicht mehr schützen
ich muss hier weg, am besten weit weg
nun hab ich geschaut, in der nachbarstadt gibts nicht nur gute schulen sondern auch große wohnungen zum kleinen mietpreis (100qm für 300 euro + 120 nebenkosten etc)
darf ich denn so einfach wegziehen?
muss ich mich an das dortige sozialamt wenden? oder geht das über das hiesige?
und wie läuft das dann?
danke
tialka
achja
Antwort von tialka am 24.04.2004, 12:07 Uhr
dazu kommt das mein nochmann seinen job verloren hat (fristlose kündigung flattert in den nächsten tagen ins haus)
ich kann dem druck einfach nicht mehr standhalten
was muss ich noch alles in die wege leiten?
montag bin ich erstmal beim sozialamt
danke Tialka
Re: achja
Antwort von Hamunaptra am 24.04.2004, 12:44 Uhr
Liegt denn der Mietpreis ungefähr beim alten MP oder gar darunter? Ruf einfach an beim Sozi, aber wenn Du eh vorbei gehst...
Auch ich suche wieder eine neue Wohnung, weil ich mich hier überhaupt nicht wohl fühle und auch keinen Krippenplatz für Simon finde. Das Prob ist nur, ich wohne bei München und habe momentan eine Miet von 571 Euro für 60 qm, wenn ich wieder nach München "rein" gehe, wirds definitiv teurer und da hat das Sozi mir schon nen Vogel gezeigt.
Zugegeben, helfen konnte ich Dir nicht, bin aber auf die Antworten gespannt.
LG
Sue
Re: achja
Antwort von tialka am 24.04.2004, 12:48 Uhr
ich wohne ja noch (inkl. mann) in der ehelichen wohnung
nur durch jobverlust (eigenes verschulden seinerseits) müssen wir hier raus
zeitraum von offiziell 14 tage (inoffiziell lassen sie uns natürlich zeit eine andere wohnung zu finden)
ich darf mit drei kindern 90qm oder bis 518 euro warm was finden laut amt
aber hier ist das nicht drin (oder da wo man nichtmal freiwillig hingeht in die stadtteile)
nun hab ich spasseshalber mal in den nachbarorten geschaut (immoscout24), zudem das auch 2 freundinnen von mir dort wohnen
und was finde ich?
superbillige große wohnungen und schulen in der nähe
tialka
mietpreis
Antwort von tialka am 24.04.2004, 12:53 Uhr
der ist wohl nicht relevant
das hier ist derzeit (die eheliche wohnung) eine Dienstwohnung (die wir durch den jobverlust verlieren - ich hab schon gefragt, ich darf den job nicht übernehmen - zudem wäre es nicht gut, ich kann meine große nicht schützen, die hat mir gestern nämlich das JA heimgebracht mit der aussage: sie traut sich nicht heim weil ich sie grün und blau schlagen würde...was erzählt man meiner tochter bloß das sie das auch noch so weitergibt??? - man hat sie auch nur heimgebracht weil mein mann dem amt versprochen hat die große vor MIR zu schützen und notfalls mit ihr die wohnung zu verlassen - ich könnt kotzen)
also derzeit hause ich in einer knapp 200qm hütte zum superbilligpreis von 400 euro warm
ist also nicht relavant fürs amt
Re: mietpreis
Antwort von lucile am 24.04.2004, 13:46 Uhr
Hi
Du bist noch nicht beim Sozi?
Wieso ziehst Du dann nicht einfach um, bzw. leitest alles in die Wege.
Shcliesslich musst Du ja aus der Wohnung raus.
Bei mir ging damals auch das eine ins andere über. Ohne Probleme. DAs Sozi hat wohl zwar prinzipiell das Recht Dir eine enstprechende Wohnung abzuverlangen (keine Gewähr), in aller Regel überlässt man aber wohl Dir, ob Du den REst selbst drauflegen kannst (sprich, Dir vom ERziehungsgeld oder Haushaltsgeld abzwacken kannst - auch ohne Gewähr).
Zumindest hatte ich diesbezüglich überhaupt kein Problem. Und ich hatte Panik wg. der alten Nachtspeicherheizung. Das ist ja ein Reizthema. Fakt war aber auch diesbezüglich, dass ich eben auf den Mehrkosten hocken geblieben bin und die dann mittels zinslosem Kredit beim Sozi abgetragen habe. Rechtlich müsstest Du dich aber schlau machen. Alles was ich sage ohne Gewähr. Das sind persönliche Erfahrungen. Ich denke aber, dass meine Sozi-Tante (lieb gemeint), obwohl ein Riff, fair blieb, weil ihr klar war, dass ich nicht zur Sorte "ich hol mir alles, auch wenn ichs nicht brauche" gehöre.
Glück gehabt. Ich staune noch heute darüber, weil ich ansonsten nur negative Stimmen über die Frau gehört habe. Das mag aber daran liegen, dass sie ihren Job eben so ausgeübt hat, wie es verlangt wird. Lässt man sie in Ruhe,lässt sie einen auch in Ruhe.
ähm ja, abgeschweift. Im Zweifelsfall gilt Menschlichkeit ;-))
Grüsse
lucile
Re: mietpreis
Antwort von tialka am 24.04.2004, 13:51 Uhr
bis freitag hatte ich die hoffnung Job und damit wohnung übernehmen zu können
leider nicht und als ich das erfahren hatte war das amt natürlich schon zu *grmpf*
derzeit mach ich auch die vertretung für meinen mann (er darf ja nicht mehr arbeiten) und daraus hoffte ich halt, seit freitag hab ich aber zum vertretungsdienst auch keine lust mehr
schließlich darf ich nicht
mein mann hat nicht nur sein leben, sondern auch das seiner kinder kaputtgemacht, schließlich sieht man was draus wird *args* - die kinder müssen die schule verlassen und ich will nur weit weg
tialka
Re: mietpreis
Antwort von lucile am 24.04.2004, 14:32 Uhr
Hi Tialka
DArf ich Dir Mut machen? Obwohl ich in der Ehe immer gut verdient hatte, lebten wir immer irgendwie von der Hand in den Mund.
Es war immer eng.
Das lag an gewissen Umständen, die ich jetzt nicht erläutern möchte.
Was hat mich das alles zermürbt. Man ackert und spart und zählt und guckt und nie kommt dabei Lebensqualität raus.
und
*schnippt*
...4 Jahre später
Ich arbeite 50%, lebe alleine mit den Kids. Gehe 1x im Jahr in Urlaub. Brauche uns nicht das "schnell mal nebenbei gönnen" verbieten.
Ich gebe derzeit 2 Arbeitslosen einen Arbeitsplatz (eine Tagesbetreuung, 1 Putzhilfe)
UND weiss heute, was Lebensqualität auch für mich bedeutet :-))
Zugegeben, das ist ein wahrer Glücksfall. Und zugegeben, dafür hatte ich verdammt harte Vorarbeit geleistet.
Aber, die Früchte sind reif :-).
Kopf hoch. Gehs an. Stück für Stück.
Und nie aus den Augen verlieren. Am meisten Zufrieden ist man dann, wenn man auch mit bescheidenem Luxus zufrieden leben kann. Und der ist Definitionssache. Ich kann mit 25 Euro in der Woche genauso zufrieden leben, wie mit 200. Ok?
LG
Heike
Re: mietpreis
Antwort von tialka am 24.04.2004, 16:38 Uhr
es geht mir nicht ums geld
ja ich weiß, wir werden erstmal von dem sozialamt abhängig sein, mit wenig geld auskommen müssen (derzeitiger verdienst 2.300 Euro netto - wo die miete schon abgezogen ist da dienstwohnung)
ich will nur wissen wie jetzt mein weiteres vorgehen ist:
sozialamt ist klar
wohnungsamt?
und welches amt?
dies hier oder das in der nachbarstadt wo ich hinwill??
warum tun sich solche fragen eigentlich immer am WE auf wenn man keinen erreichen kann der auskunft gibt? *seufz*
Re: Wohnungskündigung
Antwort von Rob am 24.04.2004, 17:27 Uhr
Hallo Thialka,
auch wenn es eine Betriebswohnung ist, die muss man auch bei fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht sofort Räumen, die Kündigungsfrist für die Wohnung ist normalerweise drei Monate.
Umzug in der Nachbarstadt ist vielleicht das beste, so seid ihr erst mal aus dem Gerede und wenn es nicht so weit ist kann der Papa trotzdem Kontakt zu den Kindern haben.
Der Umzug der Kinder in eine andere Gemeinde ist allerdings nur in Einvernehmen mit dem Papa möglich...
Gruss, Rob
Re: Wohnungskündigung
Antwort von tialka am 24.04.2004, 17:34 Uhr
der papa hat nix dagegen
er will seine Kinder ja auch sicher wissen, das sie frei aufwachsen können ohne in irgendwas reingezogen zu werden
klar lässt man uns die zeit
problem:
die dienstwohnung ist ja auf dem gelände und wir haben hier genug gerede und wenn ich aus dem fenster seh seh ich die leute mit denen das passiert ist, und meine tochter ja auch
und ich kann sie ja nicht einsperren (sie ist 14) und wenn sie aus der wohnung geht dann hängt sie bei denen und dann wird ihr das hirn verdreht - so wie gestern!
die rennen ihr doch nach, wenn ich rausgehe (ich hab den job ja übernommen) dann werd ich angepöbelt etc. seit gestern auch
was wird noch kommen?
ich muss ich will hier so schnell wie möglich weg, egal ob mit oder ohne der kündigungsfrist
ja, natürlich: offiziell 14 tage, inoffiziell auch gerne 6 monate, eben bis ich ne andere wohnung habe
aber bis dahin bin ich wohl ein nervl. wrack
mein seelenklempner hat jetzt schon alle mühe mit mir
(ich maile ihm, er mailt zurück, ich hab die telefonnummer und er ruft auch ständig an...und ich heule und er redet und beruhigt...das hält dann so ne stunde an, dann bin ich wieder auf 180...
dann fang ich an die mails zu lesen, damit ich mich beruhige
ich glaube wenn ich könnte wäre ich 24 std. beim seelenklempner
ich muss hier weg, meine kinder müssen hier weg - so schnell wie möglich
ich kann sie sonst nicht schützen!
Re: Wohnungskündigung
Antwort von tialka am 24.04.2004, 17:35 Uhr
achja
der herr papa sitzt übrigens neben mir und spielt grad mit der kleinen ;-)
unsere (er hat auch einen) seelenklempner habens geschafft das wir uns nicht die köpfe einschlagen sondern tatsächlich zusammen reden, was unternehmen und alles so machen wie vor dem zerbrechen der ehe
uneingeweihte kämen wohl nicht drauf das wir getrennt sind
Re: @Tialka
Antwort von Hamunaptra am 24.04.2004, 17:54 Uhr
Wat? 200 qm für 400 Euro warm? Das warn Scherz oder? Wo wohnstn Du????
LG
Sue
Re: @Tialka
Antwort von tialka am 24.04.2004, 18:08 Uhr
in einer DIENSTwohnung
deshalb
ansonsten: mitten inner Großstadt
Re: @Tialka
Antwort von Hamunaptra am 24.04.2004, 18:35 Uhr
Verrätst Du mir auch welche Großstadt? Oder is das geheim *g* ? Keine Angst, ich bleib in München. Auch wenns für mich in Berlin wesentlich preiswerter wäre...
LG
Sue
umzug in eine andere gemeinde...
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 9:27 Uhr
hallöchen zusammen!
also mir ist bekannt, dass ich meinen ex (papa meiner grossen) eben nicht nach dem einverständnis fragen muss, wenn ich in eine andere gemeinde ziehe!
ein einverständnis bräuchte ich allerdings, wenn ich das land verlassen würde!
dennoch würde ich es meiner grossen NIEMALS antun, so weit weg zu ziehen, dass sie ihren papa nicht mehr geregelt sehen kann!
liebe grüsse
tanja
Re: mietpreis
Antwort von lucile am 25.04.2004, 9:29 Uhr
Tialka
1. Wohnung suchen
2. Sozialamt
1a) Caritative Vereinigung. Da werden sie geholfen ,-))
Es ist schlecht zu raten. Denn wenn Du ein en guten Sachbearbeiter hast, ist es umgekehrt besser.
Weeeil, dann wird der Umzug bezahlt.
Also vielleicht am besten erstmal zu 1a), dann bekommst Du evtl. schon den ein oder anderen Fingerzeig.
Alles Gute
lucile
Re: umzug in eine andere gemeinde...
Antwort von tialka am 25.04.2004, 9:31 Uhr
ich wäre ca. 30 min. mit dem auto über die autobahn, bzw. ca. 1 stunde mit der S-bahn weit weg
also in dem sinne keine entfernung
und der papa ist einverstanden das ich dort ne wohnung suche
Re: @Tialka
Antwort von lucile am 25.04.2004, 9:32 Uhr
Tialka
Betriebswohnungen sind der 6er im Lotto.
Ich hätte bei Trennung fast die übernehmen können, in der ich die ersten 12 Jahre aufgewachsen war.
Das hätte DM 250 warm für 90qm bedeutet. wohlgemerkt verteuerter Preis, weil ich ja nicht mehr zu den Betriebsangehörigen zu zählen war.
Leider gibt es heute kaum noch Unternehmen mit Betriebswohnungen.
Grüsse
lucile
mein posting galt eigentlich mehr ROB ;-)
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 9:44 Uhr
hallöchen! hab deine frage ja bislang auch verfolgt und wusste ja auch, dass du nicht irre weit weg wolltest!!
ich würd auch an deiner stelle fix umziehen!!!!
drücke dir die daumen, dass du ganz schnell etwas schönes und günstiges für euch finden wirst!!
liebe grüsse
tanja
Umzug in eine andere Gemeinde...
Antwort von Rob am 25.04.2004, 10:59 Uhr
Hi Tanja,
die Gesetzeslage ist so, das Wohnort und Lebensmitztelpunkt des Kindes von den Eltern gemeinsam bestimmt wurden (also vor der Trennung) und daher auch nur gemeinsam geändert werden können.
Es ändert sich nicht unbedingt der Lebensmittelpunlt wenn man drei Straßen weiter zieht, daher waäre dieser Umzug auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich, Schule, Kindergarten, Sportverein, Freunde, alles bleibt ja so wie es war. Spätestens wenn du im Nachbarort ziehst, und wenn es nur ein Paar Kilometer sind, ist dies ja nicht mehr der Fall, daher ist hier derUmzug nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Umzug innerhalb einer Großstadt vom südlichen an den nördlichen Rand wäre somit auch nur im Einverständnis rechtens.
Gruß, Rob
hallo rob
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 12:53 Uhr
hallöchen,
ich möchte dein wissen bestimmt nicht in frage stellen, nur sieht es nach "meinem wissen" anders aus! eine gute bekannte von mir (wohnen im ruhrpott) ist ohne einverständnis des ex / vaters in den tiefsten süden gezogen! der vater hat alles versucht es zu verhindern, hatte aber KEINE chance! sie hat dort oben einen guten job gefunden und eben mit dem neuen partner! so sind da leider die fakten!
viele grüsse
tanja
nein! (m.t.)
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 15:41 Uhr
sie hatten gemeinsames sorgerecht und sie hatte das ABR "im einzelnen"! das bedeutet ja auch "nur", dass man den täglichen ablauf selbst bestimmen kann, gell?
LG
tanja
Re: nein! (m.t.)
Antwort von lucile am 25.04.2004, 19:10 Uhr
Hallo Engelträne
Da muss ich widersprechen. Das ABR hat mit dem Lebensmittelpunkt und der Bestimmung des selbigen zu tun.
Das war auch der Grund, warum der Richter sich damals so wand. Mit unserem Geschehen hat er mir zwar relativ schnell das ABR zugesprochen, mit dem Sorgerecht tat sich nicht nur der Richter, sondern auch andere schwer. Es würde mir doch das ABR ausreichen, um ggf. an einer Grenze eingreifen zu können.
Weeeeit gefehlt. Die Grenzer kennen sich in aller Regel nämlich noch schlechter als der ein oder andere Anwalt oder Richter aus.
Rein Fakto aber ist das ABR das, was der Name sagt. Das Recht zur Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Grüsse
Heike
@ lucile
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 20:44 Uhr
huhu heike
bei meiner scheidung wurde es mir allerdings eben anders erklärt!
wir haben gemeinsames sorgerecht und ich das aufenthaltbestimmungsrecht "im einzelnen", was soviel bedeutet, dass ich den alltäglichen tagesablauf bestimmen darf! sollten allerdings schulische fragen oder operationen etc. auftreten, muss ich das vorher absprechen! wie und wo ich meine tochter aber zum sport anmelde, bleibe mir überlassen!
ich kann auch nur das hier schreiben, was mir vom richter gesagt wurde ;-)
ich bin weder richter, noch anwalt und kenne mich damit nicht aus und vertraue dann einfach den worten, die mir eben ein anwalt und richter sagen!
liebe grüsse
tanja
aufenthaltbestimmungsrecht "im einzelnen"
Antwort von Rob am 25.04.2004, 21:13 Uhr
Hi Tanja,
kann eigentlich nur bedeuteten dass du ABR hast, denn den alltäglichen Tagesablauf bestimmt ohnehin den Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält. Auch bei GSR kann über Musikunterricht, Sportverein, Tagesablaug usw alleine entschieden werden (deshalb verstehe ich auch nicht warum so viel Mütter so aufs ASR erpicht sind), es sind immer nur die richtungsweisende Entscheidungen wie Schule, Religion, Finanzen, planbare Operationen sowie natürlich die Bestimmung des Aufenthaltsortes, die gemeinsam entschieden werden müssen.
Gruß, Rob
Re: aufenthaltbestimmungsrecht
Antwort von engeltraene am 25.04.2004, 21:39 Uhr
hallöchen rob,
also ich find das ganze auch ein wenig verwirrend!!
nuja.. ich hab das glück, dass ich mit dem papa von meiner grossen echt gut klar komme!!! wir haben es tatsächlich nach anfänglichen schwierigkeiten geschafft, immer im sinne der kleinen zu handeln und haben dadurch auch wieder ein echt nettes verhältnis untereinander bekommen!!!
wie auch schon geschrieben käme für mich ein weiter umzug nie in frage, da ich meiner tochter den papa nicht "wegnehmen" möchte und umgekehrt auch nicht!! ich kann mir eben vorstellen, wie schlimm es für den papa sein muss, sein kind dann noch viel weniger als eh schon nur (alle 2 wochenenden) zu sehen !!!
für meine kleine (6 monate) habe ich das alleinige SR, aber aus ganz anderen gründen! meine jüngste wird ihren papa allerdings so wie es ausschaut auch leider nie kennen lernen :-(
jetzt bin ich abgeschweift ;-)
ich wollt auch nur sagen, dass man ja wirklich kaum bei den dingen den überblick, geschweige denn den durchblick erhält ;-)
viele grüsse
tanja